Sicher mit dem Fahrrad durch Herbst und Winter: Tipps und Hinweise der DEKRA Halle

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17 Antworten

  1. Harald sagt:

    1.Tip: Nicht durch die Burgstraße fahren.

  2. Darkwing Duck sagt:

    Ich kann nur es wiederholen: einmal möchte ich von einem Verband o.ä. auch mal solche Appelle an Autofahrer lesen. Sichtfahrgebot, angepasste Fahrweise usw., die u.a. auch gesetzlich verankert sind. Im Gegensatz übrigens zu heller Kleidung, Warnweste und was sonst noch abseits von Beleuchtung und Reflektoren gefordert wird.
    Die Belehrungen gibt es fast ausschließlich für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

    • Franz2 sagt:

      Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man als Autofahrer Warnweste dabei hat – Beleuchtung am Auto ist ja selbstverständlich und fahren gemäß den Witterungsverhältnissen ist auch selbstverständlich. Bei vielen Radfahrern kann man jetzt schon beobachten, dass Beleuchtung früh um 7 Uhr quasi nur als eine Art „Empfehlung“ angesehen wird. Es ist vollkommen richtig, dass man Radfahrer und Fußgänger explizit darauf hinweist – auch das ein Kfz einen längeren Bremsweg bei schlechter Witterung hat, was einfach der Physik geschuldet ist und das sollte man immer im Hinterkopf behalten, wenn man im Herbst/Winter unterwegs ist: eine Gefahrenbremsung dauert dann länger.

      • 10010110 sagt:

        fahren gemäß den Witterungsverhältnissen ist auch selbstverständlich

        Haha, man könnte lachen, wenn die Realität nicht so traurig wäre. Und den besten Beweis für die kognitive Dissonanz lieferst du selbst:

        […] auch das ein Kfz einen längeren Bremsweg bei schlechter Witterung hat, was einfach der Physik geschuldet ist und das sollte man immer im Hinterkopf behalten, wenn man im Herbst/Winter unterwegs ist: eine Gefahrenbremsung dauert dann länger.

        Eine Gefahrenbremsung dauert nur länger, wenn man weiter so fährt, als wäre es der schönste Sommertag. Wenn man seine Geschwindigkeit den Tages- und Witterungsbedingungen anpasst, dann dauert eine Gefahrenbremsung genauso lange wie immer. Und wer im Auto eine Gefahr für andere darstellt, sollte nicht Auto fahren dürfen.

        Ich fordere eine regelmäßige Führerscheinnachprüfung!

        • Franz2 sagt:

          Mach die Augen zu, dann weisst du, was du fordern kannst. Vielleicht erstmal alle Radfahrer zur Schulung in „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ schicken.

      • Allwetterradler sagt:

        „…Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man als Autofahrer Warnweste dabei hat…“

        Der Unterschied zwischen „Warnweste dabei haben“ und Warnweste tragen erschließt sich dir nicht?

    • Peter sagt:

      „Die Belehrungen gibt es fast ausschließlich für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.“

      Einfach mal am Abend einen Blick nach draußen werfen.Der Großteil der Radfahrer ist leider damit überfordert selbst banalste Vorschriften wie Beleuchtung oder Reflektoren umzusetzen. Daher wird immer wieder darauf hingewiesen.

      „Ich kann nur es wiederholen: einmal möchte ich von einem Verband o.ä. auch mal solche Appelle an Autofahrer lesen. Sichtfahrgebot, angepasste Fahrweise usw […]“

      Gibt es jedes Jahr. Hier aus dem 2023 zum Winterbeginn.

      https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/fahren-im-winter/

      Dort steht unter anderem:
      „Die Geschwindigkeit muss immer den herrschenden Witterungsverhältnissen angepasst werden. Auch wenn es vor Ort ein explizites Tempolimit gibt, dürfen Autofahrer bei Schneefall und/oder vereisten Straßen immer nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug beherrschen. Laut StVO ist „die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen… anzupassen“. Das kann, je nach Umständen, auch langsamer als gesetzlich erlaubt sein.“

    • Rücksichtistwichtig sagt:

      Die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind die Fußgänger und sind selbst auf den Fusswegen nicht sicher. Leider nutzen viele Radfahrende die Fußwege und gehen davon aus, dass Fußgänger zur Seite geht, wenn ein Radfahrender wieder über die Fußwege brettert.

      • Franz2 sagt:

        Kann ich bestätigen. Die Fahrradklingel wird dann wie verrückt betätigt, so als sei das ein Mittel sein vermeintliches Recht durchzusetzen, dabei weiss doch jeder, dass Seitentaschen, Helm und Funktionskleidung notwendig sind, um sich einen rechtsfreien Raum zu seinen Gunsten aufzubauen. 😉

      • Allwetterradler sagt:

        „…Die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind die Fußgänger…“

        Dann sollte der ADAC wohl die Fußgänger erst recht auffordern, dass sich sich vor Autofahrern und Radfahrern in Acht nehmen, von oben bis unten reflektierende Kleidung tragen sollten, einen blinkenden Helm aufsetzen sollten usw.

  3. winter sagt:

    Man sollte Warnwesten zur Pflicht für Radfahrer machen. Da sieht man den Radfahrer wenigstens in der dunklen Jahreszeit.

    • Tip sagt:

      Licht an, Brille auf.

    • Recht & Ordnung sagt:

      Nicht nur Warnwesten, auch ein Helm mit aufgesetztem Blinklicht sollte zur Pflicht gemacht werden!

      Führerscheinpflicht, Kennzeichenpflicht und Haftversicherungspflicht!

      Anders wird man diesem unsittlichen Treiben niemals mehr Herr werden! 😡

      • NiceM sagt:

        Als Autofahrer begrüße ich diese blinkenden Helme. Gerade bei Dunkelheit sind Radler (oft mit dunkler Kleidung) so wesentlich schneller erkennbar.

      • Bürger für Halle sagt:

        Leute wie Dich sollte man vom Straßenverkehr fernhalten, so aggressiv, wie du schon verbal hier draufbist. Inhaltlich ist der Kommentar natürlich auch grober Unfug.

  4. Paul sagt:

    Und Gras ist grün und Wasser ist nass. Was für wertvolle Informationen…

  5. Erna sagt:

    Gute Idee, eine Warnweste .
    Und das die Beleuchtung auch Pflicht wird. Ist sie eigentlich, aber viiiiele halten sich nicht daran. Schwarze Sachen und kein Licht. Da kommt bei mir jedesmal “ Freude „auf. Fährt man die Leute an, ist man der böse Autofahrer.

    • Fahrlehrer sagt:

      Man darf keine Leute anfahren. Ist nicht schwer zu verstehen.

      • Jesus sagt:

        @Fahrlehrer, darf man dann mit einem unbeleuchteten dunklen Fahrzeug aus einer Gasse kommen und die Straße überqueren? Selbst bei Tempo 30 keine Chance. Auf Verbindungsstraßen ohne Licht oder Reflektoren. Solche Zeitgenossen reihen sich ein,in die Riege der Organspender mit Motorrad. Etwas mehr Rücksicht von allen, gewisse Regeln einhalten ist wohl nicht zu viel verlangt.

        • Fahrlehrer sagt:

          Die Fahrzeugfarbe ist nicht vorgeschrieben. Wenn du mit Tempo 30 dein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hast, musst du noch langsamer fahren, notfalls anhalten. Wenn du nichts siehst, gilt das gleiche. Ist echt nicht schwer.

  6. Allwetterradler sagt:

    Immer wieder erstaunlich, wie viele Kommentatoren hier ständig dunkel gekleidete Radfahrer ohne Licht sehen.
    Was denn nun, sieht man sie oder sieht man sie nicht?

    • Franz2 sagt:

      Nunja, als Fußgänger neben einem Radweg, der beleuchtet ist, kann man sie schon sehen, wenn sie nur 4 Meter entfernt sind. Auch aus einem Auto heraus kann man sie irgendwann sehen, wenn sie nah gengu sind 😉