So viel Heimlichkeit, in der Ausschusszeit…

Die hallesche Stadtverwaltung überrascht immer wieder mit Tischvorlagen, Dringlichkeitsanträgen und kurzfristigen Mitteilungen in den Ausschüssen. Für Besucher ist es deshalb oft unmöglich nachzuvollziehen, was denn nun der Inhalt des gerade behandelten Themas ist – obwohl die Sitzungen eigentlich öffentlich sind. Zwar werden mittlerweile Teile der Vorlagen auf einer Beamerwand angezeigt. Doch von Zuschauerbereich aus ist diese ohnehin schwer erkennbar. Wenn dann noch die Schriftart besonders klein eingestellt ist, ist der Inhalt der gezeigten für die Besucher der – wohlgemerkt öffentlichen Sitzungen – nicht nachvollziehbar.
Also hat sich das Team von dubisthalle.de damit beholfen, die Beamerwand per Handy heranzuzoomen. Doch das stieß im Planungsausschuss auf Missfallen des Ausschussvorsitzenden, der der Meinung war, fotografieren in den Ausschüssen sei nicht gestattet. Die Teilnehmer der Sitzung waren gar nicht Ziel der Aufnahmen, sondern eben jene Beamerwand mit den Mitteilungen der Verwaltung.
Und prompt kommt der Paragrafenreiter im Ausschussvorsitzenden durch. In der Stadtrats-Geschäftsordnung ist zunächst vermerkt: „Presse, Rundfunk und ähnliche Medien dürfen über den Verlauf öffentlicher Sitzungen des Stadtrates berichten. Dieses Recht schließt Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen ein, wenn sie den Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigen.“ Ein geknipstes Bild aus der Beamerwand aus dem Zuschauerraum sollte eigentlich eine Sitzung nicht beeinträchtigen. Doch dann gibt es da noch den Punkt: „Sie sind dem Vorsitzenden vorher anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, Auflagen, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dienen, zu erteilen.“
An dieser Stelle schon mal pro forma der Hinweis: wir werden auch in Zukunft Fotoaufnahmen der Beamerwand anfertigen, so lange es Verwaltung aus Ausschuss nicht ermöglichen, jene Mitteilungen auch über das Ratsinformationssystem abzurufen.
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