Stadt untersagt illegale Baumfällung in der Gütchenstraße

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21 Antworten

  1. g sagt:

    Der baum kommt weg …. nur dauert es nun etwas länger ….und die zusätzlichen Kosten bekommen die Mieter obenauf

  2. mirror sagt:

    Wolens nolens müssen sich auch die Städter langsam daran gewöhnen. Gestaltet nicht der Mensch die kontinuierliche Verjüngung des Baumbestandes, macht das die Natur durch Trockenheit und Sturm und die Äste fallen dem Menschen auf den Kopf.

  3. Bürger sagt:

    Wie dreist ist denn dieser Vermieter? Will sich über alle gesetzlichen Gegebenheiten hinwegsetzen? Dem gönne ich eine ganz saftige Geldtrafe.

  4. farbspektrum sagt:

    Für mich ist die ursprüngliche städtische Genehmigung die gesetzliche Grundlage. Wer diesen Riesenbaum im engen Hinterhof sieht und so etwas selber kennt, hat dafür Verständnis. Alles andere ist ein Possenspiel.

    • Kontroletti sagt:

      Welcher Riesenbaum? Der steht dort schon x Jahrzehnte und weit weg vom Wohnhaus. Wer weder Kosten noch Mühen scheut und sogar behördliche Anordnungen missachtet, hat entweder ’ne Macke oder er will da was hinbauen.

      • farbspektrum sagt:

        Ach nee, der wurde so groß gepflanzt? Ich hatte das GoogleMaps-Bild verlinkt. Aber du willst ja nur labern und Fakten kümmern dich nicht.

        • Kontroletti sagt:

          @farblos
          Was schreibste denn für’n Quark. „Groß“ ist relativ. Auf Satellitenbildern sieht man auch nicht, wie groß ein Baum ist. Natürlich war der Baum zu Pflanzzeiten mal kleiner, aber die jetzige Größe hat er nicht über Nacht erreicht, sondern bereits vor Jahrzehnten und es gibt keinen wichtigen Grund, warum er dort plötzlich nicht mehr sein darf. Nur der jetzige Vermieter hat irgendeinen Spleen und das ist KEIN wichtiger Grund für eine Baumfällung.

      • Wutbürger sagt:

        Er darf dort einen Baum hinbauen und sich ein Hinterhaus aus Buntpapier kleben.

  5. Zorro sagt:

    Ein Baum hat viele Freunde … Das hat noch ein Nachspiel, nehme ich stark an.

  6. HansimGlueck sagt:

    Oho.
    Bei einer Baumfällung darf mit oberster Genehmigung mal ein Exempel statuiert werden.
    Fragen Sie mal die Naturschutzbehörde, wie oft sie kein Bußgeld verhängen durfte.

  7. Tobi_impossible sagt:

    Tobias Teschner hat sich die Kritik an seiner Passivität offenbar sehr zu Herzen genommen.

    Dem Vernehmen nach lässt er sich in den kommenden Tagen per Helikopter an weiteren Brennpunkten der Stadt absetzen (Bebel etc.)…

  8. Simba sagt:

    ob groß oder kleiner Baum – es gibt Regeln zum Schutz der Natur und die sind einzuhalten, fertig. Der Vermieter wusste, dass er falsch handelt und hat trotzdem Null Achtung vor Regeln oder der Natur. Ich wünsche ihm eine saftige Strafe und Neuanpflanzung.

  9. farbspektrum sagt:

    „es gibt Regeln zum Schutz der Natur “
    Ob die in einem engen Hinterhof anzuwenden sind, wage ich zu bezweifeln. Wie groß sind eigentlich die Bäume im Hof des klagenden Nebenhauses?

  10. Jan Müller sagt:

    Hätte man damals lieber die vielen großen Bäume gerettet die in einer Nacht- und Nebelaktion an der Halle-Saale-Schleife gefällt wurden, auch ohne Genehmigung. Aber ach ja, dies war ja auf Veranlassung des OB höchstselbst. Dann ist das nicht so dramatisch… Oder haben das schon alle vergessen???

    • HansimGlueck sagt:

      Ja. Willkommen in der rotweißen Populismuswelt!

    • 10010110​ sagt:

      Hätte, hätte, Fahrradkette. Damals gab es aber auch keine Anwohner, die das direkt nebenan mitbekommen haben. Hier kümmern sich Nachbarn um ihr direktes Lebensumfeld.

      • jan müller sagt:

        Wie bist du denn drauf? Bleib mal auf dem Teppich und bei den Fakten. Überall wird sich die Welt so gedreht wie sie gerade gebraucht oder für gut befunden wird 🙁

      • farbspektrum sagt:

        Man kann ja gut große Bäume fordern, wenn sie auf dem Grundstück des Nachbarn stehen.

        • Seb Gorka sagt:

          Man kann sie auch fällen, wenn sie auf dem eigenen stehen. Aber eben nur mit Genehmigung und schon gar nicht entgegen einer gerichtlichen Verfügung.

          • farbspektrum sagt:

            Es wird dir, wie so vieles entgangen sien, dass er ursprünglich diese Genehmigung hatte.
            Dass da ein Richter eine subjektive Entscheidung vom Schreibtisch aus gefällt hat, fällt unter Qualität der Rechtsprechnung.

  11. farbenspiel sagt:

    Der Baum wurde gefällt!
    Gott sei dank kann man jetzt sagen, den lange hätte der Baum aufgrund seiner Fäulnis nicht mehr gehalten.
    2019 wurden schon Stimmen laut, daß dieser Baum krank ist und er eine Gefahr für die Umgebung darstellt.
    Politiker und sogar der Chef vom Ordnungsamt haben sich unter Körpereinsatz für einen Hoch gefährlichen Baum eingesetzt und die Fachleute in der Baumpflege für inkompetent erklärt.

    Jetzt wurde es nach der Fällung für alle Sichtbar, der Baum war aufgrund seiner Stammfäule hoch gefährlich, ich denke das eine Entschuldigung von den Baumschützern und der Politik angebracht wäre.
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