Stadtwerke-Betriebsgeheimnisse verraten? Prozess gegen ehemalige Mitarbeiterin
Das Amtsgericht Halle verhandelt am 16. November in einem Fall von Vorteilsnahme. Angeklagt ist eine ehemalige Mitarbeiterin der Halleschen Wasser- und Stadtwirtschaft (HWS). Sie soll einem Mitangeklagten, dem eine Planungsgesellschaft gehört, Angebote von Konkurrenten zukommen lassen haben. Im Gegenzug gab es fast 64.000 Euro sowie Fußball-WM-Tickets.
Konkret heißt es in der Anklage:
Die im Jahr 1965 geborene Angeklagte soll im Zeitraum vom 29.09.2005 bis 02.04.2013 als Abteilungsleiterin Betriebsführung der HWS GmbH, einer Gesellschaft der Stadt Halle, für die kaufmännische und technische Betriebsführung für die von der Gesellschaft vertretenen und betreuten Abwasserzweckverbände und verbandsfreien Gemeinden zuständig gewesen sein. Mit E-Mail vom 29.09.2005 und 12.10.2005 soll sie dem 1966 geborenen Mitangeklagten, der Geschäftsführer einer Planungsgesellschaft gewesen sei Angebote von Mitbewerbern für die Erstellung von Gebührenkalkulationen der Art ZV Deutsche Tal und Sieg übermittelt und mit einer weiteren E-Mail aufgefordert haben, eine nachträgliche Rechnung und eines Angebots für die Erstellung eines Regenwasser-ABK für den Art ZV X unter Mitteilung der entsprechenden Angebots bot Summe aufgefordert habe in späteren E-Mails habe sie weitere Angebote von Mitbewerbern versandt, wobei sie durch die jeweilige Übersendung dieser Angebote die ihr obliegenden Dienstgeheimnisse verletzt habe. Im Gegenzug habe der Mitangeklagte ihr einen Betrag von 63.809,05 € überlassen, wobei zur Verschleierung mit ihrem Vater zum Schein ein Arbeitsvertrag geschlossen und die Zahlungen auf dessen Konto überwiesen worden seien. Darüber hinaus habe sie Eintrittskarten zu mindestens einem Spiel der Fußballweltmeisterschaft und diverse Druckerpatronen erhalten.
Beide Angeklagte haben gegen Strafbefehle, mit denen sie verurteilt werden sollten, Einspruch eingelegt, weshalb nunmehr im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zu klären sein werden. Das Gericht hat bisher nur einen Verhandlungstag vorgesehen.
da ist in der Mitte des Textes was füchterlich durcheinandergeschüttelt worden
Wenn der Vater angestellt war, sind ja für ihn auch Arbeitgeberanteile entrichtet worden, und er hat entsprechend auch Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet. Wenn die Arbeitsleistung nicht von ihm erbracht wurde und er das geld weitergeleitet hat, wäre das allein seine Entscheidung gewesen und die des Arbeitgebers für die Lau-Zahlung. Philantropismus allein ist nicht strafbar…