Tatverdächtiger in Halle-Neustadt setzt Bedrohungen gegen anderen Mann trotz Polizeipräsenz fort – später tritt er gegen vorbeifahrendes Auto

8 Antworten

  1. Dreckige Stadttaube sagt:

    Bei der dritten Gefährderansprache wurde ihm nochmals verdeutlicht, dass er jetzt aber wirklich, wirklich in Gewahrsam genommen wird, wenn die Polizei nochmals kommen muss.

    • Tram sagt:

      Bei der dritten wird Ihm Angedroht das die 4. Wirklich Schriftlich erfolgen könnte falls es nötig werde.

  2. Kurioses Juristendeutsch sagt:

    Ja, wenn die Polizei jemanden bei einer Tat beobachtet, ist der Tatverdacht schon relativ stark.

    • Dingdong sagt:

      Bei der Polizei nur ganz wenig Juristen.

      Aber auch der stärkste Tatverdacht berechtigt weder Polizisten noch Juristen zur standrechtlichen Erschießung wegen Sachbeschädigung oder Bedrohung.

  3. Unsere Polizei sagt:

    Gefährderansprache… also dass können sie

  4. Glocke sagt:

    Man kann es nicht mehr lesen, was in Deutschland abgeht. Dem Typ hätte 1 Monat Einzelhaft und eine Drogenentziehungskur sicher gut getan, am besten ohne Ansprache der Polizei. In keinem Staat der Welt macht sich die Polizei, dank mangelnder durchgreifender Gesetze, so lächerlich, wie in Deutschland. Hilfe!

  5. Thorsten-Günther sagt:

    Ich war selbst vor Ort. Der Mann stand ganz offensichtlich unter Alkohol und Drogeneinfluss. Er hat die Anwohner dort ohne jeden Grund massiv belästigt. Man kann wirklich von Glück sprechen, dass zufällig ein junger Wachmann von der Sima anwesend war. Dieser hat sich um die Person gekümmert und Schlimmeres verhindert.