Tierschützer erstatten Anzeigen gegen Landwirt nach Großbrand in Teutschenthaler Schweinemastanlage
Der Großbrand in einer Schweinemastanlage in Teutschenthal in Saalekreis hat für das Unternehmen nicht nur finanzielle Folgen, sondern auch juristische. Die Tierrechtsorganisation PETA hat bei der Staatsanwaltschaft Halle Strafanzeige gegen den Landwirt erstattet. Er habe „aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen … möglicherweise billigend in Kauf genommen, dass die Schweine qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen“, heißt es in einer Erklärung von PETA. 5.000 Schweine waren bei dem Großbrand, ausgelöst durch einen technischen Defekt, umgekommen. Man danke allen am Einsatz beteiligten Feuerwehrmitarbeitern und allen Helfern, die sich für die Rettung der Tiere eingesetzt haben.
„Jeder Tod eines Tieres, welches bei einem Stallbrand stirbt, wurde nach Auffassung von PETA aufgrund der mangelnden Brandschutzvorgaben billigend in Kauf genommen. Landwirte züchten diese unschuldigen Lebewesen schließlich überhaupt erst in eine leidverursachende Umgebung hinein. Doch um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, ist auch die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Verbraucher können ebenfalls etwas gegen solch schreckliche Vorfälle tun. Denn würden alle Menschen vegan leben, wäre das nicht passiert.“
PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.
Tiere, die zu Ernährungszwecken gehalten werden, gelten als reine Produktionsgüter. Verbrennen oder ersticken sie bei einem Stallbrand, wird ausschließlich der entstandene Sachschaden berechnet. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeutet jedoch nicht nur ein Brandfall Leid und Tod. Ganz gleich, ob Rind, Schwein oder Huhn, ob konventionelle oder ökologische Haltung: Tiere als leidensfähige Lebewesen werden anhand ihrer Leistung und ihres Nutzens für den Menschen beurteilt. Für Fleisch, Milch und Eier werden sie ausgebeutet und getötet, obwohl sie ihr natürliches Lebensalter nicht annähernd erreicht haben. Kopfüber an einem Bein hängend wird ihnen im Schlachthaus die Kehle durchtrennt – Millionen Tiere sind dabei nicht ausreichend betäubt.











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