Tödlicher Verkehrsunfall beim Friedrichsbad Zwintschöna: Radler von Pkw erfasst

Am Freitag, gegen 17.45 Uhr, kam es auf der Landesstraße 167 (Reideburger Straße/Am Friedrichsbad) bei Kabelsketal zu einem schweren Verkehrsunfall. Es kam dort zum Zusammenstoß zwischen einem 64-jährigen Radfahrer und einer 56-jährigen Autofahrerin.
Der Radfahrer stürzte und erlitt schwere Kopfverletzungen. Er wurde noch vor Ort reanimiert, verstarb aber wenig später im Krankenhaus.
Am Auto entstand ein Schaden von ca. 7.000 Euro, das Fahrrad wurde komplett zerstört. Die Polizei ermittelt zum genauen Unfallhergang.
Warum nicht generell bei Neubau/Sanierung von Landstraßen einseitig externe Rad-/Fußwege?
Für was?
@Guggi: Nicht für was, es muss heißen „für wen“. Damit Radfahrer und Fußgänger entlang einer Landstraße z.B. sicher ins Friedrichsbad gelangen können.
Alternativ wäre auch eine Fahrradstraße denkbar, dort sind Radfahrer bevorrechtet und Du musst Dich schön hinten anstellen und vorsichtig mit 1,5m Seitenabstand vorbeifahren. Solltest Du in der Fahrschule gelernt haben.
Platz, Geld
Naja, diese Straße ist schon sehr gefährlich. Man darf hier 100km/h fahren, was manche aber nur für eine Empfehlung halten. Will man dann aus Richtung Kanena über die Kreuzung, ist das wie ein Glücksspiel. Verstehe bis heute nicht, wieso da nicht 50 oder wenigstens 70 im Kreuzungsbereich sind. An anderer Stelle muss man auf dieser Straße sogar 30 fahren. Wir sind als Kinder da oft ins Friedrichsbad entlang gefahren mit dem Rad. Unsere Eltern haben jedesmal gebetet dass wir heil ankommen. Schwere Unfälle gab es in der Vergangenheit schon öfter, nur keine tödlichen.
Demnächst vielleicht auf Bundesstraßen oder Autobahnen Fußwege und Radfahrstreifen?
Warum sind dort theoret 100kmh erlaubt? Es ist immer mit Fußgängern und Fahrradfahrern zu rechnen, besonders jetzt. Max 50-60 ! Das ist nicht der erste Unfall
Dort gilt die StVO. Nicht nur, aber auch § 3.
Das heißt aber nicht, dass die 100 kmh in Stein gemeißelt sind. Man kann dort sehr wohl die Geschwindigkeit einschränken, wenn es sonst zu gefährlich da ist. Was willst du also damit sagen?
„Was willst du also damit sagen?“
Sieh in die StVO. Die besteht nicht nur, aber auch aus § 3.