Unfall mit Zivilstreife der Polizei
Am Sonntagmittag gegen 11.30 Uhr sind in der Mansfelder Straße Ecke Hafenstraße in Halle ein Zivilfahrzeug der Polizei auf Einsatzfahrt und ein PKW zusammengestoßen. Verletzt wurde niemand. Allerdings war der Straßenbahnverkehr auf den Linien 2, 5, 9 und 10 für rund eine dreiviertel Stunde blockiert.
Ich habe dieses Polizeiauto (Zivielfahrzeug) um ca 11:26 Von Reileck in Richtung Geiststraße mit Blaulicht aber OHNE Sirene mit einer riesigen Geschwindigkeit die Bernburgerstraße runterdonnern gesehen. Ich habe mir gedacht, ein k….er Type!!!! Der hatte schon über der Kreuzung Reileck eine unglaubliche Geschwindigkeit! Ja, ich weiß das die Polizei im Einsatz freie Fahrt hat. Auch Zivilfahnder. Alles schon x mal gesehen, aber dieser Type: over the top!!
Wenn es das Auto(Zivilfahnder) mit dem Kennzeichen L-X….. ist und die Polizei möchte/braucht meine Aussage über ihren Kollegen, bitte Kontakt über dubisthalle..
Allein das Blaulicht gewährt noch keine Sonderrechte. Es muss schon ein Tatütata hinzukommen.
Sorry, es muss heißen Wegerecht, nicht Sonderrecht…
Ja der mit Leipziger Kennzeichen ist Zivi…?
Nur Blaulicht ohne Martinshorn wäre nicht ausreichend.
Genau so ist es! So schnell wie diese Fahrer unterwegs sind, MUSS das Martinshorn eingeschaltet sein! Der Golffahrer hat sich bestimmt zu Tode erschrocken! Selbst die Polizei kann im Einsatz nicht einfach losbrettern wie sie will, ob zivil oder nicht! Blaulicht an, Martinshorn an und an Ampeln und Kreuzungen (Gefahrenstellen) Verkehr beachten und nicht unter dem Motto „der hat mich schon gesehen“ in Kreuzungen einfahren oder an Einmündungen weiterbrettern.
Ich habe doch schon immer gesagt, einen Monat alle Polizeifahrzeuge mit Video überwachen und im nächsten Monat benutzen sämtliche Polizisten den ÖPNV. Dort müssen sie sogar Maske tragen!
§38 StVO:
„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
„2) Blaues Blinklicht allein darf … nur zur Warnung …“
„Zur Warnung“ haben es z. B. die Dienstfahrzeuge der Politiker an. Entsprechend langsam fahren sie auch.;-)
Ob mit oder ohne Blaulicht. Vielleicht macht uns mal jemand schlau über die Fahrtrichtung der beiden PKW.
Der VW? steht in der Mansfelder Richtung Gimmi.. , der andere von der Hafenstr. kommend? quer auf der Mansfelder.
Da die auf die Mansfelder einmündenden Straßen (li+re) untergeordnet sind, ist die Schuldhaftigkeit des VW? noch nicht erwiesen!
Mit Blaulicht– Anzeige für die anderen VK, daß Sonderrechte beansprucht werden!
Das heißt nicht zwingend das sofort und unbedingt Platz machen muß.
– wenn das Martinshorn zugeschaltet wird , heißt das Sonderrechte UND Wegerechte werden beansprucht!
Dann sind diesen Fahrzeugen alle Rechte einzuräumen, ausreichend Platz zu lassen und notfalls ist auch anzuhalten.
Zu §§ 35+38 STVO sind die Ausführungen zu solchen Sachverhalten –Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) interessant.
Der Fahrer mit Blaulicht und Martinshorn darf auch nur 50 kmh fahren
Innerorts. Wenn er andere Verkehrsteilnehmer gefährtet ist er Schuldhaft.
Bitte? Wo hast Du denn den Blödsinn her „darf auch nur 50 fahren“?
Polizeihandbuch !
Wegerecht heist nicht Raserrecht.
Wenn er schneller fährt als erlaubt haftet er für sein verhalten.
bei einem Unfall.
Darum muss er auch an Rotlichtkreuzungen zur Not anhalten
und sich erkennbar machen.