Vergabe der Rettungsdienst-Leistungen: Interimsvergabe ab 1. Januar
Ab 1. Januar wird der Rettungsdienst in Halle auf neue Füße gestellt. Für die Patienten ändert sich nichts, der Krankenwagen kommt wie gewohnt. Doch für die Hilfsorganisatinen. Denn dann tritt das sogenannte Konzessionsmodell in Kraft, zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet mit der Option auf zwei Jahre Verlängerung.
Wie bereits bisher sind auch künftig das DRK Halle-Saalekreis, der ASB Halle-Bitterfeld und die private Ambulance GmbH aus Merseburg für die 11 Rettungswachen mit 17 Rettungstransportwagen, ein Mehrzweckfahrzeug, zwei Krankentransportwagen, zwei Notarzteinsatzfahrzeugen sowie einem Baby-Notarztwagen zuständig. Der Stadtrat hatte an sie im September den Zuschlag erteilt. Doch bei einem der vier Lose konnte der endgültige Zuschlag noch nicht erteilt werden, hier muss die Vergabekammer zunächst angehört werden. Aus diesem Grund wird es in diesem Fall eine Interimsvergabe geben, sagte Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit in der Stadtverwaltung. Er stellt aber klar: „Die Absicherung des Rettungsdienstes ist auch ab 1. Januar 2018 vollumfänglich gewährleistet.“
Im Konzessionsmodell erhalten die Ausschreibungsgewinner eine Konzession und rechnen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab. Bisher erfolgt der Umweg über die Stadt als Leistungsträger. Stadträte mehrerer Fraktionen wollen dagegen einen städtischen Eigenbetrieb Rettungsdienst. Diesen lehnt Oberbürgermeister Bernd Wiegand ab, verweist auf rechtliche Hürden und hat dazu auch ein Gutachten erstellen lassen. Die Stadträte erhoffen sich durch einen Eigenbetrieb eine bessere Bezahlung für Rettungssanitäter und Rettungsassistenten, führen dabei den Kreis Mansfeld-Südharz als Beispiel an. Durch einen städtischen Eigenbetrieb wären künftig auch keine europaweiten Ausschreibungen für die Rettungsdienstleistungen nötig.
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