Panne bei Informationsübermittlung: Gesuchte „Rucksack-Diebin“ war ehrliche Finderin
Nachdem öffentlich nach einer unbekannten Täterin im Zusammenhang mit einer Unterschlagung gesucht wurde, konnte die gesuchte Frau ermittelt werden. Nachfolgende weitere sofortige polizeiliche Anhörungen haben ergeben, dass die zum veröffentlichten Zeitraum als unbekannte Täterin geführte Frau eine ehrliche Finderin war und kurz nach der Stellung der Strafanzeige durch die Geschädigte den Rucksack mit dem gesamten Inhalt an diese zurückgegeben hatte.
Warum diese Information die Ermittler nicht erreichte und dadurch eine durch Beschluss des Amtsgerichtes Halle angeordnete Öffentlichkeitsfahndung durchgesetzt werden musste, ist derzeitig Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen.
Die Frau jedenfalls ist unschuldig. Ihr wurde vorgeworfen, einen in einer Straßenbahn vergessenen Rucksack an sich genommen zu haben.
Es ist eine Schande, dass hier Menschen wieder an Pranger gestellt werden.
Noch immer gilt in Deutschland, Schuldig ist man erst durch ein Rechtskräftiges Urteil.
Schon komisch dass jemand der in sein Rucksack angeblich so viele wichtige Sachen wie Debit-Karten, Bargeld, ein Personalausweis, ein Smartphone und weitere persönliche Sachen, auf seinen Rucksack nicht besser aufpasst.
Das Smartphone hätte jemand mal Orten können .
Du weißt nicht, was ein Pranger oder was Diebstahl ist. Du weißt nicht viel.
Und du hast keine Ahnung von unseren Rechtssystem.
Laut unserem Rechtssystem gibt es keinen Pranger, man darf fremde bewegliche Sachen weder stehlen noch unterschlagen und die Öffentlichkeitsfahndung ist rechtmäßig.
Passt nicht ganz zu deinen Ausführungen.
Zur Info, an Pranger stellen ist eine Redewendung.
Eine Öffentlichkeitsfahndung mit der betitelung „Täterin“ ist genau dass, was mit der Redewendung gemeint ist.
Die Dame wird in der Öffentlichkeit als Täterin bloßgestellt, obwohl noch kein Gericht diese Rechtskräftig verurteilt ist.
Richtig wäre es, die Dame als wichtige Zeugin oder mutmaßlichen Täterin zu betiteln.
Hat irgendjemand schon mal daran gedacht, dass sie vielleicht den Rucksack gar nicht unterschlagen hat?
Evtl. hat sie den Rucksack jemanden übergeben damit dieser ihn abgibt, oder wollte ihn abgeben und zwischendurch so viel gesoffen dass sie ihn wieder verloren hat. Vieles ist möglich!
Die Dame hat ohne Einverständnis des Gewahrsamsinhabers die Tasche an sich genommen und nirgends abgegeben oder den Fund gemeldet. Sie hat damit eine Tat begangen, die – bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen – strafbar ist. Sie ist somit eine Täterein, sofern sie sich nicht exkulpieren kann. Verurteilte wird sie erst nach einer Gerichtsverhandlung. Ist beides nicht identisch.
Sie hat ihre Tat in der Öffentlichkeit begangen und an einem Ort, der deutlich als videoüberwacht gekennzeichnet ist. Ein Bloßsstellen kommt schon deswegen nicht in Frage.
Sie ist nicht Zeugin, sondern mindestens Beschuldigte und nicht nur mutmaßlich, sondern aufgrund des Videos unzweifelhaft. Die Veröffentlichung hat ein Richter so nach erforderlicher Überprüfung verfügt.
Sollte sie aller Indizien und Beweise zum Trotz den Rucksack einfach nur 4 Monate lang aufbewahrt haben, ohne irgendwem (der Polizei, der Havag, der Eigentümerin, deren Personalausweis im Rucksack war!) Bescheid zu geben, kann sie sich nun melden und die Sache aufklären. Auch wenn sie morgens dreiviertel acht rotzbesoffen war und den Rucksack erst „aus Versehen“ mitgenommen und kurz danach wieder „verloren“ hat, kann sie die Sache aufklären.
Rechtswidrig ist eine Öffentlichkeitsfahndung trotzdem nicht. Musst du ihr so beibringen.
Gewahrsamsinhaber = der wo dat Dingen hat
exkulpieren = bin nix Schuld, Scheff
Sprechen im Internet.
anscheinend du nicht, zumindest was unterschlagung betrifft.
die gute frau auf dem bild wird der eigentümerin sicher nicht bekannt sein.
Wie sich heraus stellte ist die Dame eine ehrliche finderin gewesen.
Ich hoffe du weißt jetzt wie Dumm so eine Öffentlichkeitsfahndung ist.
Und Du von Rechtschreibung.
Es gibt SELBSTHILFE-GRUPPEN, auch für Skeptiker.
@ Leon, na Du aber auch nicht, wenn der Rucksack anschließend beim Fundbüro, oder wenigstens beim Fahrer gelandet wär, gäbe es kein Veröffentlichung, so will es das Rechtssystem. Smartphone kann man nur bei ermittlungstechnischen Maßnahmen orten. „Grüße an Mutti“ hat Unrecht Du weißt nicht nur nicht viel, Du weißt offenbar gar nichts, was Du uns sicher gleich mit einem weiterem sinnfreien Kommentar beweisen wirst.
„Smartphone kann man nur bei ermittlungstechnischen Maßnahmen orten“
Du und dein gefährliches Halbwissen 🤣
Eine Handyortung geht sehr schnell, wenn man nur will.
Alternativ kann man auch eine Funkzellenabfrage machen, die Dame hatte bestimmt ein eigenes Smartphone dabei.
So jetzt kannst du weiter Trollen und deine Dummheit verbreiten 👍
Der Kommentar ist schlecht gealtert …
@ Leon, wie schlau Du bist, zeigt Dein aktueller Kommentar, es geht nicht ums orten, es geht darum ob die Ortung auch juristisch verwertbar ist, soviel zum Thema Halbwissen. Über Deine Beleidigung in Verbindung mit Deiner IP- Adresse lasse ich mich hier nicht aus
Es ist immer wieder schade, dass sich hier Leute aufspielen als wären Sie allwissend.
Ich hab die junge Frau knapp 1 Stunde erlebt, (nachdem Sie Anzeige erstattet hatte) wie Sie darauf gewartet hat, dass jemand evtl. doch noch zur Besinnung kommt und den Rucksack abgibt.
Du hast keine Ahnung warum der in der Bahn geblieben ist und meinst großkotzig, eine Veröffentlichung eines Bildes einer mutmaßlichen Zeugin darf nicht erfolgen?
Was bist Du?
Schön, dass du von deinen „Erlebnissen“ berichtet hast. Merkwürdig, dass du nichts von der Rückgabe mitbekommen hast, von der jetzt in der Meldung geschrieben wird.
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraf
Na klappt auch die abgrenzung zwischen unterschlagung 246 und 242 I StGB, dem diebstahl? Oder zeigst du nur, dass du ein (nicht einschlägiges) gesetz (nicht vollständig) kopieren kannst? Wo sprichst du recht?
Sehr gut, du kannst fast richtig zitieren 👍
Übe nur immer weiter!
Wenn Cindy aus Südstadt den Rucksack mitnimmt und nicht bei Polizei oder Fundbüro abgibt ist es Diebstahl. Ein ehrlich arbeitender Mensch hätte dies getan!
Hier wäre nur Unterschlagung denkbar, wie im Artikel geschrieben. LG
Fundsachen in öffentlichen Verkehrsmitteln unterliegen einer besonderen Regelung.
Stimmt
Die Fundsachen fahren mit der Bahn solange mit, bis der Beitzer zurück kommt. 1 Jahr Frist gilt.
Wenn der Beitzer zweimal schimmelt.
Gott schütze die ehrlich arbeitenden Menschen, also dich und deine Mutti. Der Rest sind alles Verbrecher.
Nein, es ist Unterschlagung.
Warum nicht Diebstahl?
Wo sind eigentlich die ganzen ausländerfeindlichen Kommentatoren hin? Sie musste den Rucksack doch sicher nur vor dem muslimischen Mitbürger sicherstellen…
Hast du genau richtig beobachtet
Hier geht es nicht um Migranten. Guten Morgen!
Alles gut. Pranger ist wieder geschlossen. Die Frau kann unbehelligt weiterleben und kein Hahn wird mehr danach krähen.
Gehen sie bitte weiter, es gibt hier nichts zu sehen.
Da kann Leons Mutti jetzt aber schön klagen!
Deshalb ist der korrekte Weg, dass gemäß § 978 BGB in öffentlichen Gebäuden und in Fahrzeugen des Personenverkehrs Fundsachen dem (Fahr-)Personal zu übergeben sind.
Da geht ein ja das Herz auf, ist es nicht schön zu sehen wie die Jutiz versagt hat?
Am 07.07.23 hat der geschädigte sein Rucksack vergessen.
Heute wurde das Fahndungsbild heraus gegeben.
Nach dem viele hier Müll geschrieben haben, ist heraus gekommen, das der Fall schon erledigt ist.
Der Rucksack ist umsonst mitgefahren. Wer lohnt die Fahrkarte?
einfach nichts nehmen was einem nicht gehört , so kommen keine „Missverständnisse“ auf .
Schreib doch kein Scheiß! Es gab keine „Missverständnisse“ sondern nur unfähige Ordnungshüter und auch einen sehr unfähigen vermeintlich geschädigten.
Die Frau hat sich richtig verhalten und wäre dir das passiert, dann wärst du auch sehr dankbar gewesen, dass alles wieder da ist.
Richtig wäre: Rucksack stehen lassen, beim Fahrer abgeben, zur Polizei bringen, zum Fundbüro bringen.
In dieser Reihenfolge?
Das ist kein Programm, vielmehr eine Aufzählung.
Als Programm wäre es nur mäßig unterhaltsam.
Unterhalte dich mäßig, aber regelmäßig.
Bin mal gespannt wer hier jetzt zurückrudert.
Wenn dann im Kreis.
Na, siehst du, gibt es doch noch ein ehrliches Deutschland.
Wenn ich nen Rucksack liegen sehe, gehe ich erstmal in Deckung und rufe die Polizei und das Ordnungsamt an.
Könnte ja eine fette Bombe drinnen sein.
Jetzt ist Sie als ehrlicher Mensch bekannt. Das ist doch auch was schönes. Es sollten sich alle ein Beispiel daran nehmen!
Ach Klausi, genau dass ist sie ja jetzt nicht!
Tatsächlich ist es so, dass die Dame öffentlich als Diebin, mit Foto gebrandmarkt wurde.
Viele Menschen haben dies evtl. gelesen und assoziieren ihr Gesicht mit der betitelung Diebin.
Ob das in Nachhinein korrigiert wurde ist dabei unerheblich.
Bei der MZ war die üble Nachrede sogar bis in die Abendstunden noch ersichtlich.
Rufmord ? Ich hoffe die Frau bekommt eine Entschädigung .
Von dir?
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Robert in irgendeiner Form für die Öffentlichkeitsfahndung verantwortlich ist.
Aber ausschließen kannst du es auch nicht.
Ja klar – da mir keiner der Beteiligten persönlich bekannt ist. Ich kann auch nicht ausschließen, dass die Tatverdächtige oder die Eigentümerin des Rucksacks hier als Robert kommentiert.
Dann halt dich einfach zurück.
Ja.Einen Ruckdack, hat ein Kumpel mir erzählt!
Was ist denn ein Ruckdack?
Dein Vorname.
Das musst du den Beitzer fragen.
Wichtig ist, dass jeder etwas daraus gelernt hat: Gefundene Sachen werden unverzüglich bei der Polizei oder beim Fundbüro abgegeben. Bitte diese Sachen niemals mit nach Hause nehmen oder gar in Social Media publizieren. Das ist strafbar.