Vergnügungssteuer-Einnahmen in Sachsen-Anhalt um 141 Prozent in den ersten drei Quartalen gestiegen – Halle nimmt 1,3 Millionen Euro ein (+700.000)

7 843 Tsd. EUR Vergnügungssteuereinzahlungen verbuchten die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt in den ersten 3 Quartalen 2022.
Das waren 4 584 Tsd. EUR mehr als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres (3 258 Tsd. EUR). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stiegen die Einzahlungen im Vergleich zum 30.09.2021 um 141 % und lagen 11 % unter dem Niveau der Vorcoronazeit (30.09.2019), in dem 8 790 Tsd. EUR verbucht wurden.
Die kreisfreien Städte nahmen in den ersten 3 Quartalen 2022 zusammen 2 695 Tsd. EUR Vergnügungssteuer ein. Auf die Landeshauptstadt Magdeburg entfielen 1 348 Tsd. EUR. Das waren 688 Tsd. EUR mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Mit 1 076 Tsd. EUR Vergnügungssteuer bis zum 30.09.2022 lagen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Einzahlungen 632 Tsd. EUR über denen des I. bis III. Quartals 2021. Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau verzeichnete mit 161 Tsd. EUR bzw. 147 % anteilig die höchste Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bis zum III. Quartal 2022 verbuchte die Stadt 271 Tsd. EUR Vergnügungssteuer.
107 von 215 kreisangehörigen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen bis zum 30.09.2022 zusammen 5 148 Tsd. EUR Vergnügungssteuer ein. 108 Gemeinden erhoben in den ersten 3 Quartalen 2022 keine Vergnügungssteuer. 15 kreisangehörige Gemeinden meldeten einen Rückgang der Einzahlungen an Vergnügungssteuer gegenüber dem Vorjahreszeitraum, 86 eine Erhöhung und 6 einen identischen Wert.
Die höchsten Einzahlungen an Vergnügungssteuer unter den kreisangehörigen Gemeinden verzeichnete bis zum 30.09.2022 die Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 357 Tsd. EUR. Für die Stadt Zeitz wurden in den ersten 3 Quartalen 2022 mit 355 Tsd. EUR die zweithöchsten Vergnügungssteuereinzahlungen registriert, danach folgte die Stadt Sangerhausen mit 300 Tsd. EUR. 30 kreisangehörige Gemeinden nahmen in den ersten 3 Quartalen 2022 zwischen 50 und 300 Tsd. EUR Vergnügungssteuer ein.
ahhh ja, die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ bzw. das zuständige Referat des LVwA zeigen den wahren Zweck der Behörde bzw. des neuen Glücksspielstaatsvertrags: Geld abluchsen zu Lasten des Spielerschutzes.
Klingt ja fast so, als wenn man zum spielen gezwungen wird.
Von wegen Glücksspiel lohnt sich nicht.
Für die Anbieter lohn es sich allemal!
Das Land sollte dann auch mal Zahlen veröffentlichen, welche Kosten für Therapie und nachhaltige Kosten (z. B. Krankengeld, ALG2, Unterhaltsvorschuss), die durch die Behandlung von Glücksspielsüchtigen entstehen. Es wird wohl kaum überraschend sein, dass diese durchaus höher sind als die Steuereinnahmen aus Glücksspielautomaten und Sportwetten.
Da habe ich Folgendes beizusteuern:
https://www.automatisch-verloren.de/de/newsletterarchiv/137-neue-studie-gluecksspielsucht-in-deutschland-kostet-pro-jahr-326-millionen-euro.html
sowie
https://www.vdai.de/wp-content/uploads/2021/04/T-S-GuA_25_Peren_Eine_volkswirtschaftliche_Kosten-Nutzen-Analyse.pdf
Vor allem die Schlussfolgerung auf Seite 137 ist interessant:
„Auf internationalen Standards basierende Berechnungen zeigen, dass die direkten und indirekten
Kosten des pathologischen Glücksspiels in Deutschland mit 300 – 600 Mio. € weit unter jenen Wohlfahrtskosten liegen, welche durch Alkohol- und Tabakmissbrauch entstehen. Letztere liegen mindestens bei 40 Mrd. €.“
Das ist doch eine ‚gute‘ Steuer, da sie nur die betrifft die eine besteuerte Vergnügung in Anspruch nehmen. Übriges, da gehört neben der Automatensteuer in Spielhallen auch Steuer auf Eintrittskarten bei Veranstaltungen und auch Disco’s dazu. Aber auch eine ‚Prostitutionssteuer‘! Da finde ich, ist noch mehr rauszuholen. Wer fürs poppen bezahlen kann, kann sich auch schön an der Finanzierung des Allgemeinwesens beteiligen!