Wahlkampf um den Riebeckplatz
Vorige Woche hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt zunächst einen Rahmenplan aufstellen soll, bevor am Riebeckplatz gebaut werden darf. Gegen diesen Beschluss legt Oberbürgermeister Bernd Wiegand nun Widerspruch ein. Seine Begründung: der Stadt drohen sonst Schadensersatzzahlungen, zudem wirft er dem Stadtrat Wahlkampf vor.
Wiegand verweist darauf, dass der Stadtrat mit den Grundstücksverkäufen im Nord-Ost-Areal und Süd-Ost-Areal des Riebeckplatzes im Juni zugleich die Einhaltung von städtebaulichen Hochpunkten festgelegt habe. Demnach sei durch den Käufer bei geplanten Bauvorhaben eine bauliche Höhe von rund 60 Metern einzuhalten – eine spezielle Verpflichtung, die der Stadtrat per Beschluss auch in den notariellen Kaufverträgen verankert habe. Zudem verpflichtete der Beschluss den Käufer zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der nun vom Rat beschlossene Rahmenplan sehe aber plötzlich eine Bebauung mit einer Gesamthöhe von rund 80 Metern vor. Papenburg als Käufer habe daraufhin erklärt, einer Änderung des städtebaulichen Hochpunktes auf 80 Meter nicht zuzustimmen. Dies führe zu einem Wechsel von Beton- auf Stahlbauweise. Erhebliche Mehrkosten wären die Folge, auch bei den Mieten, die in der Stadt Halle (Saale) nicht erzielbar seien. Die notariellen Kaufverträge wären damit nicht mehr mit dem vereinbarten Inhalt vollziehbar und müsste rückabgewickelt werden.
„Die Diskrepanz in den Beschlussfassungen beeinträchtigt nicht nur das Ansehen der Stadt als verlässlicher Partner bei komplexen Investitionsvorhaben. Aus der aktuellen Beschlusslage ergibt sich auch ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stadt“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Denn den Grund für eine Rückabwicklung durch den Käufer würde die Stadt Halle (Saale) aufgrund der Beschlussfassung selbst liefern.
Zudem liege mit dem 14-seitigen, vom Stadtrat bereits beschlossenen Leitbild zum gesamten Riebeckplatz bereits ein Rahmenplan vor. So beschreibt das Leitbild unter anderem auch die verkauften Grundstücksflächen. Eine Vorplanung liege damit bereits vor. Darüber hinaus hatte der Investor zugesagt, die Fläche gemeinsam mit Vertretern des Stadtrates im Rahmen eines Beirates zu entwickeln und ein Konzept zu erstellen.
„Der Beschluss des Stadtrates ist nachteilig, so dass ich Widerspruch einlegen muss. Andernfalls würde ich mich selbst schadenersatzpflichtig machen“, sagt Oberbürgermeister Wiegand und ergänzt: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Stadtrat keine Entwicklung des Riebeckplatzes vor der Kommunalwahl einleiten möchte.“













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