Wahlkampf um den Riebeckplatz
Vorige Woche hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt zunächst einen Rahmenplan aufstellen soll, bevor am Riebeckplatz gebaut werden darf. Gegen diesen Beschluss legt Oberbürgermeister Bernd Wiegand nun Widerspruch ein. Seine Begründung: der Stadt drohen sonst Schadensersatzzahlungen, zudem wirft er dem Stadtrat Wahlkampf vor.
Wiegand verweist darauf, dass der Stadtrat mit den Grundstücksverkäufen im Nord-Ost-Areal und Süd-Ost-Areal des Riebeckplatzes im Juni zugleich die Einhaltung von städtebaulichen Hochpunkten festgelegt habe. Demnach sei durch den Käufer bei geplanten Bauvorhaben eine bauliche Höhe von rund 60 Metern einzuhalten – eine spezielle Verpflichtung, die der Stadtrat per Beschluss auch in den notariellen Kaufverträgen verankert habe. Zudem verpflichtete der Beschluss den Käufer zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der nun vom Rat beschlossene Rahmenplan sehe aber plötzlich eine Bebauung mit einer Gesamthöhe von rund 80 Metern vor. Papenburg als Käufer habe daraufhin erklärt, einer Änderung des städtebaulichen Hochpunktes auf 80 Meter nicht zuzustimmen. Dies führe zu einem Wechsel von Beton- auf Stahlbauweise. Erhebliche Mehrkosten wären die Folge, auch bei den Mieten, die in der Stadt Halle (Saale) nicht erzielbar seien. Die notariellen Kaufverträge wären damit nicht mehr mit dem vereinbarten Inhalt vollziehbar und müsste rückabgewickelt werden.
„Die Diskrepanz in den Beschlussfassungen beeinträchtigt nicht nur das Ansehen der Stadt als verlässlicher Partner bei komplexen Investitionsvorhaben. Aus der aktuellen Beschlusslage ergibt sich auch ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stadt“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Denn den Grund für eine Rückabwicklung durch den Käufer würde die Stadt Halle (Saale) aufgrund der Beschlussfassung selbst liefern.
Zudem liege mit dem 14-seitigen, vom Stadtrat bereits beschlossenen Leitbild zum gesamten Riebeckplatz bereits ein Rahmenplan vor. So beschreibt das Leitbild unter anderem auch die verkauften Grundstücksflächen. Eine Vorplanung liege damit bereits vor. Darüber hinaus hatte der Investor zugesagt, die Fläche gemeinsam mit Vertretern des Stadtrates im Rahmen eines Beirates zu entwickeln und ein Konzept zu erstellen.
„Der Beschluss des Stadtrates ist nachteilig, so dass ich Widerspruch einlegen muss. Andernfalls würde ich mich selbst schadenersatzpflichtig machen“, sagt Oberbürgermeister Wiegand und ergänzt: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Stadtrat keine Entwicklung des Riebeckplatzes vor der Kommunalwahl einleiten möchte.“
Ja, warum auch so eilig, auf einmal? Typisch Bernd „Schnell schnell was machen, bevor jemand anfängt, nachzudenken“ Wiegand.
„Ja, warum auch so eilig, auf einmal? Typisch Bernd „Schnell schnell was machen, bevor jemand anfängt, nachzudenken““
Wer nachdenkt, macht keine Fehler, nur wer entscheidet kann Fehler machen. 10 Jahre lang tiefes Nachdenken kann um weitere 10 Jahre noch tieferes Nachdenken erweitert werden.
Ich will aber keine Fehler bei Projekten mit denen die Menschen die nächsten Jahrzehnte bis möglicherweise Jahrhunderte leben müssen. Wir haben ja den größten Fehler – nämlich den ehemaligen Thälmannplatz selbst – jetzt schon seit über 50 Jahren vor Augen. Und alles, was bisher daran rumgepfuscht wurde, hat diesen Schandfleck nur noch weiter zementiert. Und mit diesem Wiegand-Schnellschuss wird das weiterhin passieren.
Dann lieber zwei Mal nachgedacht und am Ende wird endlich alles gut.
Der Bernd hat einfach Recht Du Zahlenkolone !
Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag kann kein Baurecht ersetzen bzw. diesem vorgreifen.
Ob Rahmenplan oder Bebauungsplan, wenn der Stadtrat als Plangeber eine Höhe X festlegen möchte, ist dass das Maß, was gilt. Darauf hat der OB keinen direkten Einfluss, somit kann es die Klausel im Kaufvertrag gar nicht geben, der Schadensersatz ist Unsinn bzw. hat da der OB wieder einen richtig schlechten Deal gemacht.
Eine solche Klausel kann aber dem Bauvorhaben einen Rahmen geben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend gestalten. Ein solcher B-Plan wird zudem in der Regel vom Investor aufgestellt. Somit kann der OB wohl doch Einfluss nehmen.
Nein. Bebauungspläne sind Satzungen einer Stadt, die allein der Stadtrat beschließt. Wäre ja um so schöner, wenn jeder sich sein Baurecht selber gestalten könnte.
Aufstellung/Gestaltung und Beschluss sind zwei unterschiedliche Vorgänge, auch und gerade bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Siehe §12 BauGB.
Was steht denn darin? Auch mal gelesen?
Da steht z.B., dass vorhabenbezogene Bebauungspläne auf Initiative von und in Abstimmung mit dem Investor aufgestellt werden können, was in der Praxis das im Artikel beschriebene und von dir angezweifelte Prozedere bedeutet.
Wenn dir der Gesetzestext zu kompliziert ist, findest du etwas leichter verständliche Formulierungen per Google-Suche. Da werden dann auch anschauliche Beispiele geliefert. Suchbegriff ist „vorhabenbezogener Bebauungsplan“.
Wie lange fordert der Stadtrat vom OB schon, dass ein Rahmenplan erstellt wird. Man sollte langsam von Wiegand Schadenersatz einfordern.
Wenn die Kaufverträge die Planungshoheit der Stadt außer Kraft setzen, hätte der Rechtswissenschaftler an der Verwaltungsspitze gegen diese Kaufverträge Widerspruch einlegen sollen. Hat er nicht getan. Dass er für den von ihm angerichteten Schaden irgendwann einmal Verantwortung übernimmt, erwartet ja schon keiner mehr.
Das hat er nicht getan, weil die Kaufverträge die Planungshoheit der Stadt nicht außer Kraft setzen.
Wenn man in Kaufverträge im vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Investor zukünftige Ergebnisse eines B-Plan-Verfahrens reinformuliert, ist das ein Versuch die Planungshoheit auszuhebeln. Sein Widerspruch gründet sich auf dieser Argumentation.
Vorhabenbezogene Bebauungspläne (§12 BauGB) hebeln die Planungshoheit nicht aus und unterscheiden sich von regulären Bebauungsplänen.
Die Festlegungen stehen im Kaufvertrag für das Grundstück und nicht in einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Letzterer ist noch nicht da. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Das ist nicht richtig, würde aber ebenfalls nichts an der Tatsache ändern, dass die Planungshoheit nicht ausgehebelt wurde oder wird.
„Demnach sei durch den Käufer bei geplanten Bauvorhaben eine bauliche Höhe von rund 60 Metern einzuhalten – eine spezielle Verpflichtung, die der Stadtrat per Beschluss auch in den notariellen Kaufverträgen verankert habe.“
Geschosszahl ist eine Festlegung im B-Plan.
Genau. Im vorhabenbezogenen.
Vielleicht wird er da von Tibor beraten.
Ich gebe zu, das war ne Fangfrage. Da steht einzig, dass es vorhabenbezogene Bebauungspläne geben kann, das zweifel ich auch nicht an. Da steht aber nirgends, dass sich dadurch im Verfahren irgendwas ändert, was du suggeriert oder nicht verstehst. Ein bisschen Google oder nur ein Paragraph eines Gesetzes reicht da dann doch nicht.
Dann musst du weiter googlen. Es wird vielfach erklärt und einfacher und verständlicher Sprache. Man muss also kein Verwaltungsfachmann sein. Dass das Verfahren hinsichtlich der Aufstellung anders läuft, steht allerdings schon im ersten Satz des Paragraphen.
Weniger versuchen zu fangen, dafür mehr lesen könnte ein hilfreiche Methode bei der Erkenntnisgewinnung sein. So werden auch Vermutungen ohne Grundlage vermieden.
Lesen allein reicht wohl nicht, bisschen Ahnung sollte man auch haben. Du liegst weiterhin falsch, aber sei es drum. Der Aufstellungsbeschluss wird wohl ja noch ne Weile immer wieder auf der Tagesordnung des Stadtrates erscheinen, haste somit noch bisschen Zeit, wenn du es überhaupt wirklich wissen willst.
Tut mir leid, ich wollte dich nicht bloßstellen. Du formulierst deine Anmerkungen meist so, als hättes du dieses bisschen Ahnung. Aber offenbar war das Konstrukt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dich völlig neu. Das deutsche Baurecht ist zwar etwas verklausuliert aber am Ende auch keine Zauberei. Es gibt zum Glück auch für Laien verständliche „Übersetzungen“, ich wies bereits darauf hin.
Stell dich nur selber bloß.
Geschosse kannst du in jedem Bebauungsplan festsetzen. Muss man nur wissen, ob man Geschosse oder Höhen festsetzen will. Sicher kannst du die Definition eines Geschosses in der hiesigen Bauordnung.
Nun sei doch nicht eingeschnappt! Klar kannst du nicht alles wissen. Du warst der Ansicht, man könne als Investor keinen Einfluss auf einen Bebauungsplan nehmen. Nun weißt du es besser.
Jeder kann sich auf den Busbahnhof stellen und nach Nord-West sehen. Eine Bepflasterung mit architektonischer Langeweile entwickelt kein Eingangstor zur Stadt. Es gibt dem Besucher nur das Gefühl, was ihn in Halle-Neustadt erwartet: Stadtentwicklung aus dem letzten Jahhundert.
Wird die Dominanz des Kreisverkehrs nicht gebrochen und werden die Fußgänger weiterhin in den Keller verfrachtet, wird aus diesem Platz nie etwas werden. Vielleicht das Geld nicht in eine Parallelautobahn im Norden stecken, sondern die Verkehrsflächen grundlegend umbauen.
Mirror, bist du’s oder hat sich jemand deinen Namen zueigen gemacht? Die Tatsache, dass ich dir mal vollumfänglich zustimmen kann, macht mich ein bisschen misstrauisch. 🙂
Der Riebeckplatz wird immer trostlos ausschauen.
Man könnte ihn ja bunt anmalen…
Während man in Halle noch nachdenkt, baut man in Leipzig Hotels:
http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Richtfest-fuer-zwei-H-Hotels-am-Leipziger-Hauptbahnhof
Leipzig hat auch eine deutlich höhere Bettenauslastung als Halle.
Hauptsache Bau auf, bau auf…
Ist dir vielleicht nicht aufgefallen, aber in Halle wird auch grad ein Hotel gebaut. Das letzte neue Hotel hat letztes Jahr eröffnet.
Es denkt keiner dran, in Halle Hotels zu bauen, wenn er nicht mit Gästen rechnet.
Ist dir schon aufgefallen, dass Halle jetzt eine schnelle S-Bahnverbindung hat, die zum Flughafen und zur Autobahn hinzugekommen ist?
Neue Hotels in zentraler Lage werden zum Sargnagel der kleinen Hotels in Halle. Dem OB sind die Investoren der Immobilienbranche wichtiger als die lokale Wirtschaft.
Übrigens, die S-Bahn gibt es schon lange und wie der stets verkündete Wirtschaftsboom sind auch die Hotelgäste irgendwie an Halle vorbeigerast.
Ja. Warum willst du mir das aber sagen?
Und auch dein erster Satz passt nicht zu sehr zur Realität. Der OB und Papenburg denken daran, sie wollen nur die Hotels nicht betreiben. So what?
So was aber auch, da baut Papenburg ein Kongresszentrum und weiß gar nicht, an wen er es los wird. Hältst du Papenburg für blöd?
„Neue Hotels in zentraler Lage werden zum Sargnagel der kleinen Hotels in Halle.“
Ja, das war doch um 1900 so schön kuschlig. Und die Tante-Emma-Läden und Milch holte man mit der Milchkanne und den Mann mit dem Passendorfer Eiswagen gibt es auch nicht mehr.
Der Vorschlag von Papenburg war, dass die Stadt das Kongresszentrum betreibt. Papenburg sind nicht die doofen.
„Doch ein Vorschlag der Stadtverwaltung überraschte sie: Anstatt eines Rahmenplans könnte in den nächsten Monaten ein Bebauungsplan für das gesamte Areal des Riebeckplatzes entwickelt werden – unter Mitwirkung der Stadträte.“ (MZ)
Hat Papenburg endlich dem OB erklärt, dass ein B-Plan mit Kongreßzentrum ohne Sicherstellung der Finanzierung keinen Sinn macht? Der B-Plan ist wohl nicht mehr so eilig.