Wahlkampf um den Riebeckplatz

38 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    „Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Stadtrat keine Entwicklung des Riebeckplatzes vor der Kommunalwahl einleiten möchte.“

    Ja, warum auch so eilig, auf einmal? Typisch Bernd „Schnell schnell was machen, bevor jemand anfängt, nachzudenken“ Wiegand.

  2. farbspektrum sagt:

    „Ja, warum auch so eilig, auf einmal? Typisch Bernd „Schnell schnell was machen, bevor jemand anfängt, nachzudenken““
    Wer nachdenkt, macht keine Fehler, nur wer entscheidet kann Fehler machen. 10 Jahre lang tiefes Nachdenken kann um weitere 10 Jahre noch tieferes Nachdenken erweitert werden.

    • 10010110 sagt:

      Ich will aber keine Fehler bei Projekten mit denen die Menschen die nächsten Jahrzehnte bis möglicherweise Jahrhunderte leben müssen. Wir haben ja den größten Fehler – nämlich den ehemaligen Thälmannplatz selbst – jetzt schon seit über 50 Jahren vor Augen. Und alles, was bisher daran rumgepfuscht wurde, hat diesen Schandfleck nur noch weiter zementiert. Und mit diesem Wiegand-Schnellschuss wird das weiterhin passieren.

      Dann lieber zwei Mal nachgedacht und am Ende wird endlich alles gut.

  3. Hans Hansen sagt:

    Der Bernd hat einfach Recht Du Zahlenkolone !

  4. HansinGlueck sagt:

    Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag kann kein Baurecht ersetzen bzw. diesem vorgreifen.
    Ob Rahmenplan oder Bebauungsplan, wenn der Stadtrat als Plangeber eine Höhe X festlegen möchte, ist dass das Maß, was gilt. Darauf hat der OB keinen direkten Einfluss, somit kann es die Klausel im Kaufvertrag gar nicht geben, der Schadensersatz ist Unsinn bzw. hat da der OB wieder einen richtig schlechten Deal gemacht.

    • Tibor sagt:

      Eine solche Klausel kann aber dem Bauvorhaben einen Rahmen geben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend gestalten. Ein solcher B-Plan wird zudem in der Regel vom Investor aufgestellt. Somit kann der OB wohl doch Einfluss nehmen.

      • HansimGlueck sagt:

        Nein. Bebauungspläne sind Satzungen einer Stadt, die allein der Stadtrat beschließt. Wäre ja um so schöner, wenn jeder sich sein Baurecht selber gestalten könnte.

        • Tibor sagt:

          Aufstellung/Gestaltung und Beschluss sind zwei unterschiedliche Vorgänge, auch und gerade bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Siehe §12 BauGB.

          • HansimGlueck sagt:

            Was steht denn darin? Auch mal gelesen?

          • Tibor sagt:

            Da steht z.B., dass vorhabenbezogene Bebauungspläne auf Initiative von und in Abstimmung mit dem Investor aufgestellt werden können, was in der Praxis das im Artikel beschriebene und von dir angezweifelte Prozedere bedeutet.

            Wenn dir der Gesetzestext zu kompliziert ist, findest du etwas leichter verständliche Formulierungen per Google-Suche. Da werden dann auch anschauliche Beispiele geliefert. Suchbegriff ist „vorhabenbezogener Bebauungsplan“.

  5. JEB sagt:

    Wie lange fordert der Stadtrat vom OB schon, dass ein Rahmenplan erstellt wird. Man sollte langsam von Wiegand Schadenersatz einfordern.

  6. mirror sagt:

    Wenn die Kaufverträge die Planungshoheit der Stadt außer Kraft setzen, hätte der Rechtswissenschaftler an der Verwaltungsspitze gegen diese Kaufverträge Widerspruch einlegen sollen. Hat er nicht getan. Dass er für den von ihm angerichteten Schaden irgendwann einmal Verantwortung übernimmt, erwartet ja schon keiner mehr.

    • Tibor sagt:

      Das hat er nicht getan, weil die Kaufverträge die Planungshoheit der Stadt nicht außer Kraft setzen.

      • mirror sagt:

        Wenn man in Kaufverträge im vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Investor zukünftige Ergebnisse eines B-Plan-Verfahrens reinformuliert, ist das ein Versuch die Planungshoheit auszuhebeln. Sein Widerspruch gründet sich auf dieser Argumentation.

        • Tibor sagt:

          Vorhabenbezogene Bebauungspläne (§12 BauGB) hebeln die Planungshoheit nicht aus und unterscheiden sich von regulären Bebauungsplänen.

          • mirror sagt:

            Die Festlegungen stehen im Kaufvertrag für das Grundstück und nicht in einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Letzterer ist noch nicht da. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

          • Tibor sagt:

            Das ist nicht richtig, würde aber ebenfalls nichts an der Tatsache ändern, dass die Planungshoheit nicht ausgehebelt wurde oder wird.

          • mirror sagt:

            „Demnach sei durch den Käufer bei geplanten Bauvorhaben eine bauliche Höhe von rund 60 Metern einzuhalten – eine spezielle Verpflichtung, die der Stadtrat per Beschluss auch in den notariellen Kaufverträgen verankert habe.“

            Geschosszahl ist eine Festlegung im B-Plan.

          • Tibor sagt:

            Genau. Im vorhabenbezogenen.

  7. HansimGlueck sagt:

    Vielleicht wird er da von Tibor beraten.
    Ich gebe zu, das war ne Fangfrage. Da steht einzig, dass es vorhabenbezogene Bebauungspläne geben kann, das zweifel ich auch nicht an. Da steht aber nirgends, dass sich dadurch im Verfahren irgendwas ändert, was du suggeriert oder nicht verstehst. Ein bisschen Google oder nur ein Paragraph eines Gesetzes reicht da dann doch nicht.

    • Tibor sagt:

      Dann musst du weiter googlen. Es wird vielfach erklärt und einfacher und verständlicher Sprache. Man muss also kein Verwaltungsfachmann sein. Dass das Verfahren hinsichtlich der Aufstellung anders läuft, steht allerdings schon im ersten Satz des Paragraphen.

      Weniger versuchen zu fangen, dafür mehr lesen könnte ein hilfreiche Methode bei der Erkenntnisgewinnung sein. So werden auch Vermutungen ohne Grundlage vermieden.

      • HansimGlueck sagt:

        Lesen allein reicht wohl nicht, bisschen Ahnung sollte man auch haben. Du liegst weiterhin falsch, aber sei es drum. Der Aufstellungsbeschluss wird wohl ja noch ne Weile immer wieder auf der Tagesordnung des Stadtrates erscheinen, haste somit noch bisschen Zeit, wenn du es überhaupt wirklich wissen willst.

        • Tibor sagt:

          Tut mir leid, ich wollte dich nicht bloßstellen. Du formulierst deine Anmerkungen meist so, als hättes du dieses bisschen Ahnung. Aber offenbar war das Konstrukt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für dich völlig neu. Das deutsche Baurecht ist zwar etwas verklausuliert aber am Ende auch keine Zauberei. Es gibt zum Glück auch für Laien verständliche „Übersetzungen“, ich wies bereits darauf hin.

          • HansimGlueck sagt:

            Stell dich nur selber bloß.
            Geschosse kannst du in jedem Bebauungsplan festsetzen. Muss man nur wissen, ob man Geschosse oder Höhen festsetzen will. Sicher kannst du die Definition eines Geschosses in der hiesigen Bauordnung.

          • Tibor sagt:

            Nun sei doch nicht eingeschnappt! Klar kannst du nicht alles wissen. Du warst der Ansicht, man könne als Investor keinen Einfluss auf einen Bebauungsplan nehmen. Nun weißt du es besser.

  8. mirror sagt:

    Jeder kann sich auf den Busbahnhof stellen und nach Nord-West sehen. Eine Bepflasterung mit architektonischer Langeweile entwickelt kein Eingangstor zur Stadt. Es gibt dem Besucher nur das Gefühl, was ihn in Halle-Neustadt erwartet: Stadtentwicklung aus dem letzten Jahhundert.

    Wird die Dominanz des Kreisverkehrs nicht gebrochen und werden die Fußgänger weiterhin in den Keller verfrachtet, wird aus diesem Platz nie etwas werden. Vielleicht das Geld nicht in eine Parallelautobahn im Norden stecken, sondern die Verkehrsflächen grundlegend umbauen.

    • 10010110 sagt:

      Mirror, bist du’s oder hat sich jemand deinen Namen zueigen gemacht? Die Tatsache, dass ich dir mal vollumfänglich zustimmen kann, macht mich ein bisschen misstrauisch. 🙂

  9. Fadamo sagt:

    Der Riebeckplatz wird immer trostlos ausschauen.

  10. Wilfried sagt:

    Man könnte ihn ja bunt anmalen…

  11. farbspektrum sagt:

    Während man in Halle noch nachdenkt, baut man in Leipzig Hotels:
    http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Richtfest-fuer-zwei-H-Hotels-am-Leipziger-Hauptbahnhof

    • mirror sagt:

      Leipzig hat auch eine deutlich höhere Bettenauslastung als Halle.
      Hauptsache Bau auf, bau auf…

    • HansimGlueck sagt:

      Ist dir vielleicht nicht aufgefallen, aber in Halle wird auch grad ein Hotel gebaut. Das letzte neue Hotel hat letztes Jahr eröffnet.

  12. farbspektrum sagt:

    Es denkt keiner dran, in Halle Hotels zu bauen, wenn er nicht mit Gästen rechnet.
    Ist dir schon aufgefallen, dass Halle jetzt eine schnelle S-Bahnverbindung hat, die zum Flughafen und zur Autobahn hinzugekommen ist?

    • mirror sagt:

      Neue Hotels in zentraler Lage werden zum Sargnagel der kleinen Hotels in Halle. Dem OB sind die Investoren der Immobilienbranche wichtiger als die lokale Wirtschaft.

      Übrigens, die S-Bahn gibt es schon lange und wie der stets verkündete Wirtschaftsboom sind auch die Hotelgäste irgendwie an Halle vorbeigerast.

  13. HansimGlueck sagt:

    Ja. Warum willst du mir das aber sagen?
    Und auch dein erster Satz passt nicht zu sehr zur Realität. Der OB und Papenburg denken daran, sie wollen nur die Hotels nicht betreiben. So what?

  14. farbspektrum sagt:

    So was aber auch, da baut Papenburg ein Kongresszentrum und weiß gar nicht, an wen er es los wird. Hältst du Papenburg für blöd?
    „Neue Hotels in zentraler Lage werden zum Sargnagel der kleinen Hotels in Halle.“
    Ja, das war doch um 1900 so schön kuschlig. Und die Tante-Emma-Läden und Milch holte man mit der Milchkanne und den Mann mit dem Passendorfer Eiswagen gibt es auch nicht mehr.

    • HansimGlueck sagt:

      Der Vorschlag von Papenburg war, dass die Stadt das Kongresszentrum betreibt. Papenburg sind nicht die doofen.

  15. mirror sagt:

    „Doch ein Vorschlag der Stadtverwaltung überraschte sie: Anstatt eines Rahmenplans könnte in den nächsten Monaten ein Bebauungsplan für das gesamte Areal des Riebeckplatzes entwickelt werden – unter Mitwirkung der Stadträte.“ (MZ)

    Hat Papenburg endlich dem OB erklärt, dass ein B-Plan mit Kongreßzentrum ohne Sicherstellung der Finanzierung keinen Sinn macht? Der B-Plan ist wohl nicht mehr so eilig.