Wegen Corona: 1,2 Milliarden Euro fehlen in der Landeskasse
Sachsen-Anhalt muss in diesem Jahr im Vergleich zum Haushaltsplanansatz 2020 mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro rechnen, im kommenden Jahr rund 500 Millionen Euro. Auch in den Finanzplanungsjahren bis 2024 werden die aktuell der Haushalts- und Finanzplanung des Landes zugrundeliegenden Einnahmeerwartungen ebenfalls deutlich unterschritten. Darüber informierte die Landesregierung am Dienstag.
Grund ist die Corona-Krise, die in der Folge den privaten Konsum – bisher ein stützendes Element der Konjunktur – stark getroffen haben. Dadurch steckt die deutsche Wirtschaft in der tiefsten Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt des Jahres 2020 um real 6,3 % zurückgehen. Für das Jahr 2021 wird dann allerdings eine deutliche Erholung der Wirtschaftsleistung um 5,2 % erwartet.
Dies wirkt sich auf die Einnahmeerwartungen aus, die neben dem konjunkturellen Einbruch auch von den von Bund und Ländern ergriffenen untergesetzlichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise geprägt sind. Zu nennen sind hier vor allem die erleichterte Herabsetzung der Vorauszahlungen, die eingeleiteten Stundungsmaßnahmen, das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen und die Herabsetzung/Rückerstattung von Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer bei Dauerfristverlängerung. All dies hilft der Wirtschaft, indem kurzfristig die Liquiditätssituation der Unternehmen spürbar verbessert wurde. Allein daraus resultieren für das Land in diesem Jahr Einnahmeverluste von gut einer viertel Milliarde Euro.
Finanzminister Michael Richter: „Steuerausfälle in dieser Größenordnung musste Sachsen-Anhalt bisher noch nicht verkraften. Die Schuldenbremse gibt uns in diesem Jahr alle Möglichkeiten, damit verantwortungsbewusst umzugehen und alle notwendigen Ausgaben zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu finanzieren. Mit dem Nachtragshaushalt 2020 haben wir dafür die richtigen Weichen gestellt. Wir werden im Laufe des Jahres sehen, ob und inwieweit sich die aktuellen Erwartungen bestätigen. Dabei wird uns auch die für Anfang September geplante Interimssteuerschätzung helfen, sodass dann gezielt über weitere Maßnahmen entschieden werden kann.“
„Diese Steuerschätzung kann nicht mehr sein als eine Momentaufnahme. Wir stehen erst am Anfang eines Öffnungsprozesses, von dem wir uns auch Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung erhoffen. Wir wissen aber heute überhaupt noch nicht, wie schnell die Weltwirtschaft wieder Tritt fassen wird. Und wir wissen genauso wenig, wie sich die Bereitschaft zum privaten Konsum entwickeln wird. Das gilt für die Nutzung von Gastronomie und Tourismus genauso wie für größere Anschaffungen bis hin zum neuen Auto“, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Schmidt. „Aber nicht nur die Wirtschaftsentwicklung und damit die zu erwartenden Steuereinnahmen, sondern auch die Kosten der Pandemie sind heute noch nicht seriös abzuschätzen. Das gilt sowohl für den Gesamtumfang staatlicher Unterstützungsleistungen für Wirtschaft und Beschäftigte als auch für mögliche Folgen eines zweiten Corona-Infektionsschubs. Wir haben also eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Aber eins steht fest: Auch der nächste (Nachtrags-)Haushalt wird ein Corona-Haushalt sein, und der übernächste ebenfalls. Und so wie wir im Umgang mit der Pandemie zu ungewöhnlichen und radikalen Maßnahmen greifen mussten, müssen wir das auch im Umgang mit ihren finanziellen Folgen für den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte. Unsere Antwort heißt: investieren. Wir wollen alle Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte nutzen, um starke Impulse für neues Wachstum zu geben und um gleichzeitig unseren Sozialstaat krisenfest zu machen. Das schließt die Aufnahme neuer Schulden ein. Ein Verzicht auf die im Doppelhaushalt 2020/21 beschlossenen Vorhaben wäre hingegen das völlig falsche Signal und würde für viele Menschen zusätzliche Belastungen in der Krise bringen. Neue Möglichkeiten für unsere Kommunen ergeben sich durch den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigten Rettungsschirm. Das Land Sachsen-Anhalt muss die Kofinanzierung in seiner eigenen Finanzplanung berücksichtigen.“
Gibt es eigentlich so etwas wie Zwangsverwaltung für Bundesländer? Obwohl, welcher Schuldenbuckel sollte diese Aufgabe übernehmen? 😉
Die arbeitende Bevölkerung und die noch existierenden Firmen werden es letztlich stemmen müssen, denn noch hat kein Politikeer gesagt, wo und wie man auch etwas sparen könnte an Wohlversorgung, welche Ausgaben künftig wegbleiben könnten.
Aber lieber bei uns holen ( ggf. noch etwas gg. Vermögende hetzen und von europ. Solidarität labern) und dem italienischen Staat Geld geben, obwohl die italienischen Bürger im Schnitt mehr Vermögen haben als die Deutschen. Was soll das.
Versteht mich nicht falsch, ich bin pro Europa und mag die Italiener, aber nicht ihre Regierungen. Es kann nicht sein wie Thatcher sagte: Die EU funktioniert solange Deutschland zahlt. Das ist auch unsolidarisch.
Vielleicht sollte mann eher jedem Deutschen EUR 500,- schenken ( Helikoptergeld) mit der Auflage es binnen 2 Jahren in IT, ES, PO oder GR auszugeben. Allen wird geholfen, und der reformunfähige Südstaatsapparat sieht die lange Nase, die europ. und dt. Mitbürger aber profitieren, und die Antieuropäer in Ungarn und Polen mit ihren Flüchtlingsantisolidarität sind auch außen vor, als auch die EU Gremien, braucht man dafür nicht.