Wegen Corona-Alarm: Alle Veranstaltungen über 1000 Besucher verboten

Ab sofort sind in Halle bis zum 31. März sämtliche Veranstaltungen mit mehr als eintausend Besuchern verboten. Das hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand am Dienstag angekündigt. Mit dem Verbot wolle man eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern.
Darunter fallen insbesondere Konzerte, Messen, Musik-, Tanz-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie religiöse Veranstaltungen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und bezieht sich sowohl auf Veranstaltungen in geschlossenen Hallen als auch unter freiem Himmel.
Damit schließt sich die Stadt Halle (Saale) der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums von Montagabend an. Das Gesundheitsamt behält sich vor, bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen hygienische Auflagen zu erteilen. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Mit der Untersagung soll die Weiterverbreitung des Virus Corona SARS-CoV-2 im Stadtgebiet von Halle (Saale) verhindert oder verringert werden. Infektionsketten sollen nach Möglichkeit unterbrochen werden.
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