Wegen Corona: Sachsen-Anhalt verlängert Regelstudienzeit um ein Semester

Die Regelstudienzeit in Sachsen-Anhalt soll um ein Semester verlängert werden. Das kündigte Wissenschaftsminister Armin Willingmann an, ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den Landtag kommen. Auf diese Weise sollen Studenten aus der Krisenzeit und der erforderlichen Neuorganisation des Lehrbetriebs im Sommersemester 2020 keine Nachteile entstehen. Die rund 54.000 Studenten im Land mussten auf Online-Lehre ausweichen, weil kein Präsenzbetrieb an den Hochschulen möglich war.
„Wir beabsichtigen, die Regelstudienzeit wegen der erheblichen pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. So stellen wir sicher, dass Studierende insbesondere bei Ansprüchen auf BAföG-Leistungen keinen Nachteil erleiden“, erklärte der Minister.
Die Regelstudienzeit umschreibt die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studienganges bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird. Sie wird durch die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung eines Studienganges festgelegt und muss den durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Rahmen einhalten. Mit der geplanten Verlängerung der Regelstudienzeit wird sich Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen für den betreffenden Personenkreis um ein Semester erhöhen.
„Flexible Lösungen wollen wir zudem für erbrachte Leistungen schaffen; auch hier darf den Studierenden kein Nachteil entstehen“, betonte Willingmann. Erfolgreich abgeschlossene Studien- und Prüfungsleistungen während des Sommersemesters 2020 sollen daher nicht infrage gestellt werden. „Umgekehrt sollen den Studierenden aber auch coronabedingt schwächere Leistungen nicht auf die Füße fallen“, so Willingmann. „Im Rahmen unseres Gesetzentwurfes werden die Hochschulen deshalb die Möglichkeit erhalten, ihren Studierenden weitere Angebote etwa mit Blick auf die Wertung von Prüfungen als Freiversuche oder Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung zu unterbreiten.“ Im Sommersemester nicht bestandene Prüfungen könnten dann auch als nicht durchgeführt gewertet werden.
Weiterhin soll dem Wissenschaftsministerium mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit eröffnet werden, bei einem Fortdauern der Pandemiesituation oder bei Eintritt einer vergleichbaren Krisensituation entsprechende Regelungen durch Rechtsverordnung zu treffen. „Wir müssen auch im Hochschulgesetz Vorkehrungen für gravierende Krisenfälle wie eine Pandemie treffen, um im Fall der Fälle künftig flexibel und angemessen reagieren zu können“, sagte Willingmann. Im Falle des Erlasses solcher Regelungen wäre das Ministerium dann gegenüber dem Landtag berichtspflichtig.
Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige Bundesland, das die Regelstudienzeit verlängern wird. „Einige Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen angekündigt, manche bereits getroffen“, sagte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass am Ende alle Bundesländer weitgehend an einem Strang ziehen werden, wenn es darum geht, coronabedingte Nachteile von den Studierenden abzuwenden.“ Der Minister kündigte an, sich hierzu auch weiterhin intensiv mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen austauschen zu wollen.
Neben den Regelungen zum Sommersemester wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes auch eine Neuordnung der Vorschriften über die institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen beinhalten, die auf Grund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden ist (Az.1 BVL 8/10). Die Neuregelung setzt einen Musterparagraphen um, den die Arbeitsgemeinschaft „Institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen“ des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet hat.
Ich frag mich welche Nachteile den Studenten entstanden sind? Fehlende Jobs werden finanziell auf Antrag ausgeglichen und die Lehre fand online statt. Nie hatten Studenten mehr Zeit zu lernen als in den letzten sechs Monaten. Oder denke ich an irgendwas nicht? Ein befreundeter Prof. meinte, dass er immer schön online Vorlesungen gestaltet und nicht mal 30% seiner Studenten verfolgen den Lehrstoff regelmäßig. Sechs weitere Monate Müßiggang halte ich für schnulli.
Das Problem in diesem Semester waren technische Schwierigkeiten und Missorganisation.
Letztes Semester sind wegen Corona doch recht viele Prüfungen ausgefallen, die wurden in dieser Prüfungsphase nachgeholt. Ab und zu kam es dann aber vor, dass man 2 Prüfungen zur gleichen Zeit hätte schreiben müssen. Das funktioniert nicht.
Auch während der Online-Prüfung jetzt bricht bei manchen die Internetverbindung ab. Egal ob es nun an den Uni-Servern liegt oder an der schlechten Internetverbindung zu Hause, bei Präsenzprüfungen gäbe es das nicht.
Dann gabs da noch die technischen Probleme während des Semesters.
In den ersten 2 Wochen, waren die Server so überlastet, da hab ich es noch nicht mal geschafft mich einzuloggen (vor um 8 und nach 21 hat es dann doch geklappt), während Online-Meetings sind regelmäßig Leute rausgepflogen wenn es die Dozenten selber waren, wars natürlich blöd. In einem Modul bin ich in den ersten 1,5 Wochen überhaupt nicht an die Unterlagen gekommen, weitere 4 Wochen konnte ich die Vorlesungsaufzeichnungen nicht abrufen, das sogar in mehreren Modulen, zwar hatte ich das Skript, leider teilweise mit Lücken… (aber immerhin etwas)
Das ITZ hatte einfach zu wenig Personal, um die vielen Fehler/Probleme zeitnah zu beheben.
Und dann gabs da noch die Missorganisation. Nur mal andeutungsweise: bei einer Frage hat man von 2 Leuten 3 Meinungen bekommen und durfte hinterher eine Stellungnahme schreiben, warum man angefragt hat, oder was sogar häufiger vor kam: es wurde auf Emails erst gar nicht reagiert und da gings um verbindliche Prüfungsanmeldungsfristen…
Ob das nun aber reicht, um die Regelstudienzeit um 6 Monate zu verlängern, da werden sich sicherlich die Meinungen spalten.
Keine Arbeitsgruppen möglich.
Nicht jedes Studium hat nur Vorlesungen. Was ist mit Laborpraktika?
Eingeschränkter Zugang zu wiss. Bibliotheken.
Ein großteil der Studierenden bekommt keine finanzielle „Hilfe“. Außerdem ist das auch keine Hilfe sondern ein Kredit.
Mehrstündige Prüfungen mit Maske schreiben ist alles andere als angenehm wenn man es nicht gewohnt ist.
Das sind nur einige wenige Punkte.
Also ja, du hast einiges vergessen.
JM schreibt hier doch nur so einen Blödsinn…
Kunstwissenschaftler sollten sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen ? ich weiß, wovon ich da rede, als Geisteswissenschaftler.
Es gibt nicht nur Kredite der KfW, sondern auch Zuschüsse von den örtlichen Studentenwerken, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Du schreibst Schnulli. Du und dein Professor haben offenbar nicht verstanden, wie ein Studium abläuft. Kleiner Denkanstoß: Dazu gehören auch geöffnete Bibliotheken – sozusagen die Labore jedes Studierenden. Auch Praktika gingen teils schlecht während der Hochzeit der Pandemie. Aber schreibe ruhig weiter deinen Schnulli.
Schüler hatten dieselben Probleme und bisher hat man ihnen nahe gelegt, das Schuljahr zu wiederholen, wenn es nicht so dolle für sie aussah am Jahresende.
Und wenn Studenten das Entsprechende tun, also ein Semester wiederholen, was passiert dann? Dann verlängert sich das Studium um mindestens ein Semester. Und was kann man dann tun, damit ihnen keine Nachteile entstehen? Zum Beispiel die Regelstudienzeit um ein Semester verlängern. Kannst du, als Geisteswissenschaftler, diesem Gedankengang folgen?
Praktika sind aber auch in vielen Studiengängen ein wichtiger Bestandteil und Seminare in kleinen Gruppen.
Das wird nicht online möglich sein.
Das mit den Praktika stimmt. Ist ein Argument.
„Ein befreundeter Prof.“ – damit war doch alles gesagt.