Weihnachtsmarkt in Halle öffnet am 26. November: gemafreie Musik, Riesenrad muss wegen maroden Kanals umziehen, mehr Barrierefreiheit

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27 Antworten

  1. MS sagt:

    Vllt. vergessen zu erwähnen: Der reguläre Markt schließt ab Dienstag, Montag der 11. ist der letzte reguläre Markttag.

  2. Robert sagt:

    Die GEMA sollte mal christliche Gnade walten lassen.
    So viel christliche Nächstenliebe sollte man von der GEMA erwarten dürfen.

    • freu sagt:

      Das Konzept klingt echt nicht schlecht. Lobenswert finde ich zum Beispiel den Freiraum um die Haltestellen. Und auf die GEMA-pflichtigen Weihnachts-Hits kann der Markt echt verzichten, damit wird man schon andernorts zugedudelt.

  3. Benni sagt:

    Wir wollen Tradition und Kunst, aber die Künstler nicht bezahlen? Wie klingt das GEMA freie last christmas?

    • bin_gespannt sagt:

      Z.b. nach „Jingle Bells“ von Glenn Miller. Bei der „Jingle Bells“ Version von Frank Sinatra fallen allerdings wieder Gema Gebühren an.

  4. Zeitzeuge sagt:

    Die GEMA gehört abgeschafft. Urheberrechte sollten grundsätzlich nach 5 Jahren ablaufen. Dieses Auspressen der Bevölkerung durch Rechteverwerter muss gestoppt werden!

    • Sparfux sagt:

      Na dann – musst einfach nur die geltenden Gesetze abschaffen. Du schaffst das!

    • bin_gespannt sagt:

      Schon doof, wenn man selbst nichts Einzigartiges hervorbringen kann.

      Sonst wärst du froh, wenn deine Idee geschützt ist.

      • GEMA hat nichts mit Schutz zu tun. Sondern nur mit Verwertungsrechten. Sagt (oh Überraschung) auch schon ihr Name: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

        • bin_gespannt sagt:

          Ach so, welche Rechte vertritt dann die GEMA?

          Die Rechte der Hörer? Oder doch die des Urhebers bzw. der Verlage?

          Songs sind zum Hören da! Werden diese einfach nur kopiert und kostenlos gehört, würde kein Künstler damit etwas verdienen.

          So richtig hast du es wieder nicht verstanden.

          • Verwertungsrechte. Schrieb ich doch da👆 oben, Urheberrechte sind ein anderes (natürlich teilweise verwandtes) weit komplizierteres Thema.

            Wenn Du Dich wegen Urheberrechtsfragen an die GEMA wenden würdest, schicken die Dich weg.

            Übrigens schreibst Du es ja selbst: „bzw. der Verlage“. Verlage können keine Urheber sein und deshalb auch keine Urheberrechte haben.

            Ich habe das leise Gefühl, dass das Unverständnis nicht so ganz auf meiner Seite ist…

            • Für die Leistungsschutzrechte der aufführenden Künstler ist die GEMA übrigens auch überhaupt nicht zuständig, dafür gibt es die GVL, die (oh Überraschung!) Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.

              Das ist übrigens in der Wikipedia korrekt, aber möglicherweise missverständlich ausgeführt. Dort steht: „im Gegensatz zur GEMA, welche die Rechte von Urhebern […] wahrnimmt“. Mit dieser Formulierung könnte man tatsächlich annehmen, dass die GEMA die Urheberrechte wahrnimmt. Dem ist aber nicht so. Gemeint sind die _Verwertungs_rechte der Urheber.

              Die Rechte der Urheber beschränken sich nicht auf das Urheberrecht. Isso.

              • bin_gespannt sagt:

                „Die Rechte der Urheber beschränken sich nicht auf das Urheberrecht. Isso.“

                Ach Quatsch, dann hast du meine Frage ja doch verstanden.

                „Ach so, welche Rechte vertritt dann die GEMA?

                Die Rechte der Hörer? Oder doch die des Urhebers bzw. der Verlage?“

                Es wurde vom Uhrheber (einer Person) und nicht vom Urheberrecht geschrieben!

                Ohne den Uhrheber und dessen Rechte hätte die GEMA gar keine Gebühren einzutreiben.

                Die Idee des Urhebers ist geschützt, in dem man sie, in dem Fall, ein Song nicht kostenlos kommerziell verbreiten darf.

              • „Die Idee des Urhebers ist geschützt, in dem man sie, in dem Fall, ein Song nicht kostenlos kommerziell verbreiten darf.“

                Äh, nein. Wirklich nicht.

            • bin_gespannt sagt:

              „Äh, nein. Wirklich nicht.“

              Wow dafür hast du 2 Tage gebraucht und musstest es dann gleich 3.21 Uhr hier posten bevor du es wieder vergisst?

              Warum besteht denn deiner Meinung nach der Schutz nicht?

              Möglicherweise wenn du mal einen klaren Moment hast, kannst du auch mehr als nur einen kurzen Satz dazu schreiben!

    • Die GEMA hat nichts mit Urheberrechten zu tun.

      (Und der Rest ist auch Blödsinn, aber wenn Du schon bei den Grundlagen keine Ahnung hast…)

  5. Det sagt:

    Und wieder lächelt der Bürgermeister in die Linse, was anderes kann der auch nicht. Den darf man nicht wieder wählen

  6. Enmi sagt:

    „Energiesparen ist angezeigt”, sagte Geier.“
    Doch nicht in den 4 Wochen Adventszeit. Wenn die Beleuchtung ausgeschaltet wird in der Nacht ist völlig richtig. Aber an Beleuchtung auf dem Boulevard und Stadthaus sparen, das finde ich nicht gut. Gerade die Beleuchtung lockt Besucher an. Schaut mal nach Magdeburg!

  7. Eisläufer sagt:

    Und ohne es zu erwähnen oder mitzuteilen….die Eisbahn auf dem Hallmarkt abgeschafft

  8. Het sagt:

    Gemafreie Musik, was ist das denn für eine Scheiße? Weihnachtslieder gab’s schon da gab’s die dämliche gema noch gar nicht. So eine Scheiße!

    • 10010110 sagt:

      Für traditionelle Weihnachtslieder muss auch keine GEMA-Gebühr bezahlt werden. Die fällt nur für so Kommerzscheiß wie „Last Christmas“ von Wham oder „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski an.

      • ehrlich interessiert sagt:

        Ab wann ist ein Weihnachtslied Tradition?

        Wenn es 30 Jahre lang zu Weihnachten gespielt wird? 40 Jahre?

        • 10010110 sagt:

          Als „traditionell“ werden Musikwerke bezeichnet, die so alt sind, dass deren Urheber nicht mehr bekannt ist. Abgesehen davon läuft der Verwertungsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ab (Quelle).

          • nun ja sagt:

            Interessante, aber vom allgemeinen Verständnis des Begriffs „Tradition“ doch stark abweichende Definition.

            • 10010110 sagt:

              Naja, „Tradition“ hat eine relativ schwammige Bedeutung, aber wenn du mal in Liederbücher reinguckst, dann gibt es da manchmal Lieder, bei denen statt des Namens eines Komponisten nur „traditionell“ steht. Aber es ist richtig: auch wenn der Komponist (m/w/d) bekannt ist, kann es sich um ein traditionelles Lied handeln. Und wenn er schon mindestens 70 Jahre tot ist, muss für die Aufführung seiner Werke keine Gebühr mehr an die GEMA gezahlt werden.

              • jetzt wirds interessant sagt:

                Schwammig ist es auf einmal. Klang vorhin aber noch ziemlich definitiv.

                Also kann man „Last Christmas“ von Wham! als traditionelles Weihnachtslied bezeichnen, auch wenn es in deinem Liederbuch der Komponist angegeben wird?

                Was ist mit Frank Schöbels 1985er „Weihnachten in Familie“? Bei manchen seit knapp vier Jahrzehnten alljährlich auf dem Plattenteller. Schwammige Tradition? Echte Tradition? Ekelhafter Kommerzscheiß?

              • bin_gespannt sagt:

                Beruhig dich wieder, SpongeBob Schwammkopf!

                Wenn es dich interessiert, wofür GEMA Gebühren gezahlt werden müssen und wofür nicht, findest du es sicher allein im Internet heraus.

  9. Het sagt:

    Und der Bürgermeister lacht auch noch dazu, wahrscheinlich weiß er gar nicht worum es hiert geht

  10. omaminna sagt:

    Der Hallesche Weihnachtsmarkt 2024, ein Erlebnis besonderer Art (wie im letzten Urlaub auf dem Basar für Paar-Hufer), viele vertrauenserweckende Spezialisten, auch hier mit nie endenden Nehmer-Qualitäten und meist noch mit hier nicht üblichen Kopfbedeckungen und von mir (ohne mein Einverständnis) noch mit finanziert.
    Das war mein letzter Besuch eines Marktes dieser Gattung in dieser Stadt.