Weniger Asylsuchende in Sachsen-Anhalt
Innenminister Holger Stahlknecht: „Der Rückblick auf das Jahr 2018 zeigt: Unsere landesseitigen Bemühungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht haben Erfolge – aber auch Grenzen, wo wir auf die Unterstützung des Bundes angewiesen sind. Mit der Verlängerung der Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen und der geplanten Abschiebungssicherungseinrichtung stellen wir Rückführungsmaßnahmen sicher. Wir werden uns weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass der Bund seine Bemühungen zur Verbesserung der Rückkehr in die westafrikanischen Länder und nach Indien fortführt. Zugleich werden wir die Rückkehrberatung mit dem Ziel der freiwilligen Ausreise weiter sicherstellen.“
Zahl der Asylsuchenden sinkt weiter
Seit Ende 2015 sinken die Zugangszahlen von Asylsuchenden, diese Entwicklung setzte sich auch 2018 fort. Mit 2.850 Zugängen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) war die niedrigste Zahl der vergangenen sechs Kalenderjahre zu verzeichnen.
Zahl der Geduldeten geht deutlich zurück
Die Gesamtschutzquote betrug in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 durchschnittlich 35,4 Prozent. Die Zahl der Geduldeten (Ausreisepflichtige, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, das Land zu verlassen) erreichte zum Jahresende 2017 einen Höchststand von 6.107 Personen, obwohl von Anfang 2015 bis Ende 2017 insgesamt 4.641 Ausländerinnen und Ausländer freiwillig aus Sachsen-Anhalt ausreisten und weitere 2.497 Personen abgeschoben werden konnten.
Im Jahr 2018 konnte in Sachsen-Anhalt ein deutlicher Rückgang erreicht werden: Zum 31. Dezember 2018 weist das Ausländerzentralregister (AZR) 5.514 ausreisepflichtige Geduldete für Sachsen-Anhalt auf – ein Minus von 9,7 Prozent. Bundesweit stieg hingegen die Zahl der Geduldeten um rund 8,8 Prozent (von 166.068 zum Jahresende 2017 auf 180.124 zum Jahresende 2018).
Im Bundesvergleich setzt Sachsen-Anhalt Rückführungsmaßnahmen erfolgreich um
Bundesweit stieg 2018 die Zahl der erfolgreichen Abschiebungsmaßnahmen um 0,4 Prozent im Vergleich zu 2017; in Sachsen-Anhalt nahm sie um fünf Prozent zu (2017: 654, 2018: 688).
Die geförderten freiwilligen Ausreisen gingen bundesweit um etwa 46 Prozent zurück, in Sachsen-Anhalt um 27 Prozent (2017: 736, 2018: 538).
Zahl der Dublin-Überstellungen ist gestiegen
Aus Sachsen-Anhalt wurde die Zahl der Überstellungen in andere Mitgliedstaaten sowie nach Norwegen und die Schweiz von 269 Personen im Jahr 2017 auf 352 Personen im Jahr 2018 und somit um 30 Prozent gesteigert. Die meisten Überstellungen erfolgten mit 108 Personen nach Italien.
Effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht in die Westbalkanstaaten
Sachsen-Anhalt ist es seit Ende 2015 gelungen, die Ausreisepflicht in die Westbalkanstaaten (sichere Herkunftsländer) effektiv durchzusetzen und die Zahl derjenigen Personen, die ausreisen oder rückgeführt werden müssen, zu senken. 2018 konnten 48,3 Prozent aller zum Jahresanfang in Sachsen-Anhalt aufhältigen Geduldeten aus Westbalkanstaaten (543) aus Sachsen-Anhalt abgeschoben (119) oder zur freiwilligen Ausreise (129) bewegt werden. 2017 lag dieser Anteil bei 76,8 % (287 Abschiebungen und 278 freiwillige Ausreisen).
Verbesserungen der Rückführungsmöglichkeiten nach Indien
Indische Staatsangehörige stellen in Sachsen-Anhalt die zahlenmäßig größte Gruppe Geduldeter. Zum Jahresende 2017 hielten sich in Sachsen-Anhalt 1.591 indische Geduldete auf, davon 1.481 ohne Reisedokumente. Im Jahresverlauf 2018 gelang es erstmals mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ihre Anzahl auf 1.196 Personen, davon 1.054 ohne Reisedokumente, zum Jahresende 2018 zu reduzieren. Den sechs Abschiebungen im Jahr 2017 stehen insgesamt 57 vollzogene Abschiebungen im Jahr 2018 gegenüber. Der gestiegene Abschiebungsdruck führte des Weiteren – entgegen dem bundesweit sinkenden Trend im Bereich der freiwilligen Rückkehr – zu einer Steigerung der (registrierten) freiwilligen Ausreisen nach Indien von 100 Personen im Jahr 2017 auf 134 Personen im Jahr 2018.
Mangelnde Mitwirkung westafrikanischer Staaten verhindert Rückführung von Ausreisepflichtigen
Von den in Sachsen-Anhalt aufhältigen Geduldeten stammen zum Jahresende insgesamt 1.779 Personen, fast ein Drittel aller landesweit Geduldeten, aus den fünf westafrikanischen Herkunftsländern Benin, Burkina Faso, Guinea-Bissau, Mali und Niger. Diese Staaten wirken bei der Passersatz-Beschaffung nicht oder nur sehr eingeschränkt mit, Rückführungsmaßnahmen sind daher nicht möglich. Dennoch ist es 2018 gelungen, drei Ausreisepflichtige, darunter ein verurteilter Straftäter, nach Burkina Faso abzuschieben. Insgesamt erfolgten im Jahr 2018 in die fünf vorgenannten afrikanischen Herkunftsländer 14 Abschiebungen. 25 Personen reisten freiwillig aus.
Mir würde es reichen, dass die kriminellen und die ,die hier angst und schrecken verbreiten, abgeschoben werden. Egal ob sie aus afrika,arabien oder ob es um osteuropäer sich handelt. Die, die eine ehrliche zukunft aufbauen wollen, können bleiben.
Europäer können nicht abgeschoben werden ?
Warum nicht? Ukraine, Weißrussland, Albanien gehören zu Europa, große Teile Russlands ebenso. Dorthin wird auch abgeschoben.
EU-Bürger können nicht abgeschoben werden. Russland, Albanien und die Ukraine gehören bekanntlich aber nicht zur EU, andere Teile Osteuropas wie Polen, Tschechien und Rumänien aber schon. Nach Russland oder in die Ukraine kann man also sehr wohl abgeschoben bzw. ausgewiesen werden.