Wiederaufnahme des Schulbetriebs: die behinderten Schüler nicht vergessen

Der Schulbetrieb in Sachsen-Anhalt ist am heutigen Montag wieder gestartet – in festen Lernverbänden oder auch im Wechselmodell. In diesem Rahmen dürfen behinderte Kinder nicht vergessen werden, mahnt der Landesbehindertenbeauftragter Dr. Christian Walbrach.
“Vor allem lernschwache und von Behinderungen bedrohte Schülerinnen und Schüler benötigen schulformübergreifend eine bedarfsgerechte Willkommenskultur”, sagt er. “Sie benötigen gerade jetzt die Schaffung einer Lernumgebung, die ihnen den schulischen Anschluss ermöglicht. Sie brauchen wieder ihre Entwicklungsrituale, den sozialen Austausch, Regeln und Grenzen, Gewohnheiten, Strukturen und somit Sicherheit.” Es werde nicht leicht, sei aber unumgänglich, um den Effekten der schulischen Entwöhnung entgegenzuwirken. “Erfassung und Abbau pandemiebedingter Lernstandsdefizite müssen höchste Aufmerksamkeit genießen! Schulen und Elternhäuser benötigen dabei volle Unterstützung!”, so Walbrach,
“Wir müssen achtsam bleiben und pädagogische Nachsorge für benachteiligte Schülerinnen und Schüler betreiben”, meint er. “Eltern sind und bleiben Partner der Schule, jedoch sind sie keine Ersatzlehrkräfte. Wir dürfen nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen unter Aufbringung aller Kräfte verwertbare schulische Abschlüsse sichern.”
Das Schreiben in voller Länge:
Das Vorgehen ist zwar risikobehaftet, jedoch verständlich. Es ist auch ein Zeichen des gesellschaftlichen Willens und der Hoffnung. Der behutsame Übergang in einen schulischen Regelbetrieb beinhaltet jedoch die Chance und den Auftrag, sich zielgerichtet auf die Lern- und Entwicklungsbedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler einzustellen. Vor einer unreflektierten, auf schnellen Wissensausgleich setzenden Schulöffnung kann ich jedoch nur warnen.
Schule als System ist existenziell auf den zwischenmenschlichen Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden angewiesen. Wir erleben jetzt, welche enorme wesensbildende Bedeutung Lehrerinnen und Lehrer haben. Der zeitweise Verlust des physischen Austauschs wirkt sich auf die kindliche Seele und das Leistungsvermögen unterschiedlich stark aus.
Nicht alle Schülerinnen und Schüler haben günstige sozio-ökonomische Bedingungen, um Krisen wie die aktuelle gut zu überstehen. Manche Elternhäuser waren und sind schlichtweg überfordert. Viele Schülerinnen und Schüler entfernten sich in dieser historischen Notlage unverschuldet von gewohnten Tagesstrukturen. Diejenigen, die der Schule vor der Krise regelmäßig unerlaubt fernblieben, haben ihre Distanz zu dem, was schulisches Leben für sie bedeutet, noch weiter ausgebaut.
Wir müssen verstehen, ganz klar bilanzieren und bevor wir agieren, so der Landesbehindertenbeauftragte: Die unverschuldete schulische Abstinenz führte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Bildungslücken, zu Entwicklungs- und Bindungsabbrüchen. In Sachsen-Anhalt haben wir die Verantwortung für viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ihnen fehlten oft differenzierte Lernangebote, Schulbegleitung oder Assistenz. Zu viele Schüler verlassen unsere Schulen bereits jetzt ohne verwertbaren Schulabschluss. Die krisenbedingten Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter haben im Bundesmaßstab deutlich zugenommen. Hoffen wir darauf, dass es keine psychischen Langzeitschäden gibt.
Vor allem lernschwache und von Behinderungen bedrohte Schülerinnen und Schüler benötigen schulformübergreifend eine bedarfsgerechte Willkommenskultur. Sie benötigen gerade jetzt die Schaffung einer Lernumgebung, die ihnen den schulischen Anschluss ermöglicht. Sie brauchen wieder ihre Entwicklungsrituale, den sozialen Austausch, Regeln und Grenzen, Gewohnheiten, Strukturen und somit Sicherheit. Es wird nicht leicht aber unumgänglich, den Effekten der schulischen Entwöhnung entgegenzuwirken. Erfassung und Abbau pandemiebedingter Lernstandsdefizite müssen höchste Aufmerksamkeit genießen! Schulen und Elternhäuser benötigen dabei volle Unterstützung!
In vielen Schulen unseres Landes tut man sich von je her schwer damit, eine individuelle Lernförderung und eine differenzierte Leistungsbewertung zu gestalten, so Dr. Walbrach. Das Hinauswachsen aus der Krise erfordert jedoch gerade solche Qualitätsmerkmale. Realistisch betrachtet, so Dr. Walbrach, verbindet sich die personelle Versorgung in zu vielen Schulen mit einer Notstandsverwaltung und hier mit dem häufigen Auftrag einer Schadensbegrenzung. Vor diesem zweifelsfrei schwierigen Hintergrund darf jetzt auf keinen Fall die Frage aufkommen ob wir uns ein Mehr an Förder- und Unterstützungsangeboten leisten können. Wir müssen uns mit einem klaren Folgenbewusstsein die Frage stellen, ob wir es uns leisten können, dies nicht zu tun.
Bildungs- und Chancengerechtigkeit erfahren nur dann ihre Umsetzung, wenn alle Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen werden. Was wir im Lande jetzt brauchen ist ein bedarfsgerechter, schulprogrammatischer Masterplan für die Situation, die sich im Zuge der erhofften Normalisierung einstellt. Dies betrifft z.B. die Tagesstrukturen, die pädagogischen Konzepte, die Freizeitangebote, die Schülerbeförderung, die Organisation der Ferien, die Flexibilisierung der Stundentafeln, die Lernstandsanalysen, oder die Förderprogramme. Auf keinen Fall darf die Öffnung der Schulen, darf ein neues Schuljahr 2021/2022 mit der gewohnten Dynamik und mit den traditionellen pädagogischen Erwartungshaltungen einhergehen. Die womöglichen Brüche in den Bildungsbiographien vieler Schülerinnen und Schüler wären unverantwortlich.
Auch an dieser Stelle müssen wir aus der Krise lernen. Dabei geht es um die erlebte und künftige Qualität des Distanzlernens in Inhalt und Form. Wir benötigen einen weiteren Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur auf schulischer Ebene. Die Ausstattung mit Laptops kann da nur ein Teil einer Pädagogik sein, die sich an den pandemiebedingten Herausforderungen neu ausrichten muss. Bildungspolitiker sollten hier nicht auf ihren eigenen Optimismus hereinfallen.
Wir müssen achtsam bleiben und pädagogische Nachsorge für benachteiligte Schülerinnen und Schüler betreiben. Eltern sind und bleiben Partner der Schule, jedoch sind sie keine Ersatzlehrkräfte. Wir dürfen nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen unter Aufbringung aller Kräfte verwertbare schulische Abschlüsse sichern. Das Benachteiligungsverbot nimmt uns mit Weitsicht den Auftrag ab, eventuellen Stigmatisierungen der krisengeplagten schulischen Jahrgänge entgegenzuwirken. Es darf in der Bewertung des Geschehens kein verlorenes Schuljahr und keine sogenannten Corona – Jahrgänge geben.
Ja es ist wichtig die behinderten auf keinen Fall zu vergessen. Aber so wie zu DDR Zeiten wird es nur wieder werden. Heute denkt man nur Geld alles zu erreichen, aber für die Behinderten braucht es mehr! Da müssen die Voraussetzungen geschaffen werden und dann muss man sich viel mehr aktiv einsetzen von der Politik und nicht nur Reden. Den Worte sind genug gewechselt, lasst uns an den Taten messen.
Klingt nach viel Geschwurbel. Schön und gut, die Situation rhetorisch zu würdigen. Nur bringt das allein nichts, wenn am Ende sowieso nichts davon umgesetzt wird, da weder Personal, noch Geld, noch Raum vorhanden ist.
Das Landesschulamt und der Behördenapparat arbeitet viel zu langsam. Nur mal als Beispiel, unser eingereichter Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund Behinderung meines Kindes, welcher Anfang des Schuljahres dort eingereicht wurde, wird zurzeit IMMER noch bearbeitet. Und das Schuljahr neigt sich langsam wieder dem Ende und den Prüfungen zu, und NICHTS ist passiert! Auf diese Art wird Behinderten nicht geholfen, im Gegenteil, man wird erst recht in seiner freien Entfaltung behindert.