Zahl der Wohngeldhaushalte in Halle im vergangenen Jahr von 3.040 auf 5.700 gestiegen

Ende 2023 bezogen 46 355 Haushalte in Sachsen-Anhalt Wohngeld, 21 180 mehr als im Vorjahr (+84,1 %). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies der höchste Wert seit 2010 (48 072). Die Mehrheit der betroffenen Haushalte (41 780) erhielt Wohngeld als Zuschuss zur Miete, den übrigen 4 575 Empfängerhaushalten wurde es als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt (Lastenzuschuss).

Ende 2023 hatten in 45 395 (+86,4 %) Wohngeldhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch stieg auf 239 EUR (2022: 145 EUR). Bei 960 (+17,1 %) wohngeldrechtlichen Teilhaushalten (Mischhaushalte) lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei 221 EUR (2022: 163 EUR). Mischhaushalte sind Empfängerhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch gemeinsam leben.

Bei 65,0 % (29 525) der reinen Wohngeldhaushalte war die oder der Haupteinkommensbeziehende eine Rentnerin bzw. ein Rentner oder eine Pensionärin bzw. ein Pensionär, mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamteinkommen von 937 EUR und einem durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch von 218 EUR.

Mit 5 700 Haushalten wurde Wohngeld am häufigsten in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) gewährt (2022: 3 040). Im Landkreis Jerichower Land wurden mit 1 460 Fällen die wenigsten Wohngeldanträge bewilligt (2022: 790).

Grund für den starken Anstieg ist die sogenannte „Wohngeld Plus“-Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Hierdurch erhielten mehr Haushalte Anspruch auf das Wohngeld. Zudem wurde im Rahmen der Reform auch die Höhe des Wohngelds angepasst, unter anderem kamen mit der Heizkostenkomponente und der Klimakomponente zwei neue Leistungsbausteine hinzu. Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann.

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Keine Kommentare

  1. 𝕽𝕴𝕲𝕳𝕿 𝖂𝕴𝕹𝕲 sagt:

    Ich würde auch gerne wieder Wohngeld haben , aber die kommen mit den Anträgen ja garnicht hinterher in diesem Jahr .
    Haben wir nicht ein paar Fachkräfte übrig dafür?

  2. BESORGTER Hallenser sagt:

    Wohngeld,Bürger Geld 💰 ein Faß ohne Boden. Vielleicht liegt es am Jobcenter die Leute in Arbeit zu bringen und nicht zur Nebentätigkeit motivieren!

  3. Immohaie raus sagt:

    Bei den unverschämten Mieterhöhungen kein Wunder!

  4. Kevin sagt:

    Das Sozialsystem hat fertig.

  5. Hat sich nichts geändert sagt:

    Seit Monaten sind 2 Stellen ausgeschrieben und werden nicht besetzt. Warum? Weil die Stellenbeschreibung niemand, der noch nie was mit Wohngeld zu tun hatte, erfüllen kann. Ist das vielleicht so gewollt? Scheinbar. Anders ist diese herausgezögerte Stellenbesetzung nicht zu erklären. Wie lange sollen die Antragsteller noch warten? Da hängen Existenzen dran und wenn dort nachgefragt wird, (vorausgesetzt man erreicht jemanden) werden nur die Schultern gehoben.

  6. Robert sagt:

    Ich als Geringverdiener komme gut mit meinem Geld aus. Vielleicht versuchen es die Bürger (die nach mehr Geld schreien ) mit einem bescheidenden Wohlstand.
    Man muss nicht alles Nutzlose haben was der Nachbar hat.

  7. Warum wird nicht reagiert? sagt:

    Nach wie vor gibt es Google Rezensionen von Antragstellern, die zum Teil seit einem Jahr auf einen Bescheid warten. Bei anderen wurde ohne Information die Zahlung eingestellt und sie haben nicht die Möglichkeit nachzufragen, weil telefonisch und schriftlich niemand erreichbar ist.

  8. MDK sagt:

    Also mir wurde vom Wohngeldamt gesagt dass es 11.000 Wohngeld Empfänger sind