Wohngeld: Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt spricht wegen erwarteter Verdreifachung der Anspruchsberechtigten von “großer Herausforderung”

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14 Antworten

  1. ganz neue Idee: sagt:

    Einfach gleich beim ersten Mal die Anträge korrekt genehmigen – und schon gibt es kaum noch Widersprüche, die bearbeitet werden müssen!

  2. Olaf Schulz sagt:

    Eigentlich alles eine Null-Rechnung. Man(n) geht 40 Std/Woche arbeiten mit einem Mindestlohn von 12,-€. Zuschläge gibt es nicht. Urlaubstage sind ebenso mindest. Nun soll man Wohngeld bekommen, hat aber Unterhaltsleistung. Der Selbstbehalt liegt für das Jahr 2023 bei 1370,-€. Man bekommt nun Wohngeld, was einen Teil der Kaltmiete (aktuell: 420) abfedert. Nun ist man rein theoretisch nicht mehr Aufstocker beim Jobcenter, muss aber den Unterhalt nach Beendigung zurückzahlen. Mittlerweile sind das über 30000. Meine und die Steuer Anderer werden im Endeffekt dafür genutzt, mir den rechtlichen Anspruch auf „Förderung“ seitens des Jobcenters bzw. nun des Wohngeldes zu rechtfertigen, im gleichem Atemzug werd ich gezwungen den bisher anlaufenden Unterhalt, welchen ich bisher und auch mit den Mindestlohn laut der Düsseldorfer Tabelle garnicht bezahlen kann, zu bezahlen bzw. mich zu verschulden. Wäre es denn nicht einfacher, erst den Unterhalt zu bezahlen und dann erst die Steuer zu entrichten um mich dabei nicht bis Renteneintritt zu verschulden. Ganz zu Schweigen, falls ich es geschafft habe bis zur Rente meinen Unterhalt der mir gewährt wurde zurückzuzahlen, steh ich dann wieder vor dem Dilema, dass ich es garnicht geschafft habe mir Geld für meine Rente anzusparen und wieder abhängig von Vater Staat bin. Man(n) ist gewillt, aber irgendwie kommt es einen vor, dass man in einem Hamsterrad festsitzt.

    • tricksenundtäuschen sagt:

      „aber irgendwie kommt es einen vor, dass man in einem Hamsterrad festsitzt.“

      Das ist genau so gewollt. Oder hast du gedacht, dieser Staat hat irgendwas für die Ärmsten übrig?

    • bin gespannt sagt:

      Du hast das System nicht verstanden. Sozialhilfe wird nur Bedürftigen gewährt.

      Es gibt zudem sehr viele Arbeitsplätze, bei denen man mehr als nur Mindestlohn bekommt. Auch Zuschläge und zusätzliche Urlaubstage und sämtliche weitere Leistungen sind eine Frage der Arbeitskraft, des Willens und des Verhandlungsgeschicks.

      Staatliche Hilfe kann nur Initialhilfe sein, kein Dauerzustand.

      • quark nicht rum sagt:

        Spätestens wenn du chronisch krank wirst, merkst du, wie schnell staatliche Hilfe ein Dauerzustand sein kann.

        • bergab ists leichter sagt:

          Ja doch Julchen, du bist wie immer nicht gemeint, auch wenn du dich, wie immer, reinhängst. Bei dir ist das was anderes. Da ist die Sozialhilfe natürlich auch dauerhaft, selbst wenn es, wie immer, an Dankbarkeit dafür mangelt.

          Es geht hier aber um die, die eigentlich können, so wie Ole, und nicht um solche endgültigen Fälle wie dich!

    • Steff sagt:

      Tja, hättest du früher nicht nur kacke gemacht, hättest du jetzt ein anständiges Einkommen und könntest dir den Unterhalt locker leisten. Stattdessen heulst du hier rum. Aber wahrscheinlich bist du ein traumatisierter Minderjähriger gewesen…

    • Anti-Schwurbler sagt:

      Warum schreibst Du so lange um den Heißen Brei herum. Sag doch gleich, dass Du dich vor der Unterhaltszahlung drücken willst. Frau und Kinder sitzen lassen und keinen Unterhalt zahlen sollen. Du hältst Dich wohl für besonders schlau. Von Verantwortung hast Du wohl noch nie was gehört.

    • nutzniesser sagt:

      Unterhalt ist allein dein Bier.
      Ansonsten hast du recht interessante Optionen:

      A – Mach ein paar Tage krank und such dir in Ruhe etwas Neues. Z. b öffentlicher Dienst, durch deren Tarifverträge kriegst du 30 Tage Urlaub und selbt bei niedrigen Gruppen gutes Geld

      B – Lass dich vorsichtig kündigen.

      C – wechsel in eine andere Schritt ude aber Teilzeit und Stock auf. Nebenbei kannst du dir von Jobcenter eine ordentliche Weiterbildung bezahlen lassen

  3. knallfrosch sagt:

    wenn die deppen ihr geld nicht verböllern würden bräuchten se kein wohngeld

  4. So ist es sagt:

    Ich spreche von ungerechtfertigten Ansprüchen.
    Wer nicht zahlen kann, soll in eine Sozialunterkunft ziehen. In Halle-Neustadt.
    Oder ins Männerwohnheim.

    • bitte behalte deine Gene für dich! sagt:

      Sich so spät noch als asoziales Arsc.loch zu outen, zeugt von wahrem Großmut.