Zoll mit Schwarzarbeit-Kontrollen in Sachsen-Anhalt

Eine Festnahme, neun Straf- sowie sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren und 425 überprüfte Personen bei 23 Objekten. Das sind die Ergebnisse eines erfolgreichen Tages des Hauptzollamts Magdeburg. Am 20. März 2024 war das Hauptzollamt Magdeburg Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche. Ziel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bei den Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
„In Sachsen-Anhalt war das Hauptzollamt Magdeburg mit 101 Einsatzkräften an der bundesweiten Maßnahme beteiligt. Bei 23 Objekten im gesamten Landesgebiet haben wir 425 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie eine Arbeitgeberprüfung durchgeführt.“ teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg mit. In 59 Fällen sind weitere Ermittlungen der FKS erforderlich. Allein in 25 Sachverhalten besteht der Verdacht, dass nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde.
Die Ermittlungsverfahren wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, der Urkundenfälschung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Im Verlauf der Prüfmaßnahmen wurde auf einem Bauvorhaben in Halle (Saale) eine Person angetroffen, gegen die ein Haftbefehl aufgrund offener Geldforderungen vorlag. Die offenen Forderungen konnten hierbei beglichen werden. Im Landkreis Mansfeld-Südharz wurde eine Person vorübergehend festgenommen, da sie die Maßnahme der FKS gestört hatte.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
„Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche. Die ersten Ergebnisse dieser Schwerpunktprüfung zeigen, wie wichtig regelmäßige Prüfungen der FKS zur Sicherung der Sozialsysteme sind.“ so Schultz weiter.
Die Ursache der Schwarzarbeit liegt vor allem in den Sozialabgaben und im Mindestlohngesetz. Da die Sozialabgaben hälftig vom Arbeitgeber getragen werden müssen, obwohl die daraus resultierenden Leistungen ausschließlich von den Arbeitnehmern bezogen werden, entstehen hohe Arbeitskosten, die für Unternehmen in Deutschland sehr nachteilig sind. Ähnliches gilt für den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser berücksichtigt nicht bestimmte Arbeitnehmergruppen, deren Arbeitsleistung niedriger als der gesetzliche Mindestlohn. So kommt es natürlich vermehrt zur Schwarzarbeit.
Wer Bürgergeld bezieht und sich ein bisschen was dazu verdienen will, kommt um Schwarzarbeit nicht herum.
@pragmatisch…, Bürgergeld beziehen und ein „bisschen „Schwarzarbeit.? Im doppelten Sinne Betrug. Erst denn Sozialstaat und seine arbeitende Bevölkerung. Dann noch die Allgemeinheit im ganzen. Dann kann ja Bürgergeld weg, man schafft es ja auch ein“bisschen „ was dazuverdienen. Die meisten Menschen müssen ihre Miete und Lebensunterhalt ja auch selbst finanzieren. Soviel zum Thema Fachkräftemangel.
Wahrscheinlich