“Keine Hinweise auf meldepflichtige Verstöße”: Verwaltung spricht Hauptsache Halle-Stadtrat Sven Thomas frei

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Keine Antworten

  1. Quarantäne Gustl sagt:

    Will die MZ nach Wiegand auch seine Unterstützer demontieren?
    Ein weiteres Nachtreten nach den Corona-Auflagen?

  2. 10010110 sagt:

    Wie kamen denn diese Zweifel auf?

  3. BESORGTER Hallenser sagt:

    Da schauen wir gleich mal wieder nach, wo Frau Müller nach der Wahl wohnen wird?

  4. Hallenser sagt:

    Mit Anlauf war es nicht schwierig alles fein herzurichten.

    Jeder weiß, wie oft er am Petersberg wohnt. Bedingt durch seine Arbeit übernachtet er eben auch mal „auswärts“.

    Die Grenzen sind fließend. Freitag bis Montag auf dem Petersberg und in der Woche in Halle.

    Schwierig die Lage abzugrenzen.
    „Verraten“ hat er sich durch einen kleinen Fehler im Alltag.

    Jetzt kann sich jeder seins denken. Mehr kann die Verwaltung nicht machen.

  5. Alles Lüge sagt:

    Da muss wohl sein Klon hier rumlaufen oder Zwilling? Seine Frau wohnt in Gutenberg schon seit Jahren nicht mehr, das Auto vor dem Haus ist auf SK zugelassen und er ist mehrmals die Woche hier anzutreffen.

    • Meinjanur sagt:

      Das muss dann wohl der Thomas Sven sein und nicht der Sven Thomas.

    • Radlertrinker sagt:

      Man kann inzwischen auch sein Kennzeichen aus Kalifornien oder Brasilien (beide PLÖ) mit nach Halle nehmen, das Kennzeichen ist keinerlei Hinweis auf den Wohnort des Halters.

  6. 30033333 sagt:

    Anschrift der Wasserwacht ist immernoch c/o Sven Thomas, Parkstr. 27, 06193 Petersberg OT Gutenberg, da wo er wohnt.

  7. Wahrheit und Klarheit sagt:

    Entweder er schließt sich freiwillig an einen Lügendetektor an oder er bindet sich einen GPS-Tracker um den Hals. Danach werden die Fakten ausgewertet.

  8. ICH sagt:

    Nur mal so am Rande: Wieso darf man sich nicht als Stadtrat in Halle engagieren, nur weil man 2km außerhalb von Halle ein Haus gebaut (gehe mal davon aus, dass es ein Haus ist) hat? Das ist doch absurd und lächerlich…Viel kritischer sind doch die Karriere-Wessis in der Stadtverwaltung zu sehen, die hier temporär fürs Amt hinziehen, teils aberwitzige Entscheidungen treffen, deren Folgen aber gar nicht mehr mitbekommen, da dann längst weitergezogen.

    • Rathaus sagt:

      Klar, auch Politiker mit Wohnsitz in Leipzig oder Berlin können sich als Räte einsetzen, oder aus Karlsruhe ….

      Wo ist dann die Grenze? 2 km, 5 km, 50 km, 500 km?
      Wer in Karlsruhe wohnt und hier arbeitet und pendelt könnte nach dieser lesart auch Stadtrat werden?

      Komische Logik.

      • ICH sagt:

        Wohl eher ist deine Logik komisch. Gutenberg hat nichts mit Berlin oder Karlsruhe zu tun. Bei letzteren Orten fehlt jeder Bezug zur Stadt, aber nur weil jemand 2km außerhalb der Stadtgrenzen wohnt, wird selbst so ein Genie wie du diesen persönlichen Bezug wohl kaum verleugnen. Insofern finde ich die Wahlordnung nicht sonderlich gelungen. Aber klar, nach der geltenden Rechtslage geht es nicht und ich hoffe, dass Leute wie Thomas Stimpel, der laut Artikel klar die Unwahrheit spricht und die Volk für blöd verkaufen will, ebenfalls Konsequenzen tragen muss.

    • Gutenberger sagt:

      In der Wahlordnung der Stadt ist es als Voraussetzung definiert, nur Bürger, die ihren
      Hauptwohnsitz in Halle haben, können gewählt werden. Da muss die Wahlordnung geändert werden und alles ist gut. Ansonsten tritt er als Lügner an. Die Anschrift der Wasserwacht und DRK ist c/o Sven Thomas in Gutenberg, nicht Halle. In Gutenberg lebt er seit 2000, seine Frau wurde hier schon seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Aussagen der Meldeämter fehlen bisher, wo er denn nun gemeldet ist….

      • Von und zu sagt:

        Die Stadtverwaltung hat vermutlich Zugang zu den Meldedaten der Stadt. Womöglich sogar ohne 3 Monate Wartezeit. Es ist auch nicht verboten, mehr als einen Wohnsitz zu haben.

      • Kandidat sagt:

        Um als Kandidat zur Kommunalwahl zugelassen zu werden, muss die Kommune schriftlich bestätigen, dass man ordnungsgemäß seinen Hauptwohnsitz in der Kommune hat, in der man kandidiert.
        Anscheinend ist das schon zur letzten Kommunalwahl der Fall gewesen.

        Ich habe das Formular auch ordnungsgemäß von der Stadt bei den Bürgerdiensten bekommen.

        • Gutenberger sagt:

          Seit wann hat er denn die Wohnung in Halle und wann als Hauptwohnsitz angemeldet? Wohl kaum schon in 2019 zur letzten Wahl…. Jetzt mal schnell die „Wohnung“ zum Vorführen hergerichtet für Hr. Stimpel, das reicht (?). Da kann das Finanzamt auch noch prüfen, was als Hauptwohnsitz angegeben wurde…..

          • Kandidat sagt:

            Zum Erlangen des passiven Wahlrechts muss man gemäß § 40 KVG LSA in Verbindung mit §§ 23 (1) und 21 (2) seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde für mindestens 3 Monate haben.

            Demnach muss er schon vor der letzten Kommunalwahl Bürger mit Hauptwohnsitz in Halle gewesen sein.

            • Gutenberger sagt:

              Tja, er wohnt seit 2000 in Gutenberg an der bekannten Adresse, von einer Wohnung in Halle als „Hauptwohnsitz“ ist erst seit ein paar Wochen die Rede… und er ist hier zu oft anwesend. Aber bei Hauptsache Wiegand oder Halle müsste das ja längst bekannt gewesen und vertuscht worden sein.

    • Gucki sagt:

      … dass Post für den Wasserrettungsdienst Halle an eine Postadresse in Gutenberg geschickt werden soll. Und was hat das mit der Diskussion hier zu tun?

  9. Beobachter sagt:

    Frauke Petry hatte ihren Erstwohnsitz in Sachsen, ihr Ehemann seinen in NRW, und die Meldebehörden sahen darin auch kein größeres Problem, obwohl irgendwo steht, dass Eheleute eine gemeinsamen Erstwohnsitz haben sollen.

  10. Rentner sagt:

    Honecker hat sich doch auch in Karl-Marx-Stadt wählen lassen.

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