35 Jahre nach Ende der DDR: SED-Härtefallsfonds in Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr ausgeschöpft
Auch in diesem Jahr wurden die Mittel des Härtefallfonds des Landes Sachsen-Anhalt für Betroffene von SED-Unrecht wieder voll ausgeschöpft.„Obwohl wir 2025 wieder 100.000 Euro zur Verfügung hatten, konnten wir nicht allen Antragsstellern Hilfen zur Verfügung stellen“, bilanzierte der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Johannes Beleites. Von den 21 Neuanträgen in diesem Jahr, konnten letztlich nur fünf bewilligt werden, da es noch 15 offene Anträge aus dem Jahr 2024 gab. Über die 16 unberücksichtigten Anträge werde dann 2026 entschieden. „Für die Antragssteller ist die lange Dauer bis zur Auszahlung natürlich sehr unbefriedigend, zumal sie offensichtlich unter einer besonderen finanziellen Härte leiden. Aber wir sind dankbar dafür, dass uns überhaupt so viel Geld zur Verfügung steht. Noch mehr freuen wir uns, dass Betroffene nun auch Mittel aus dem bundesweiten Härtefallfonds beantragen können.“
Der Landtag hatte den Härtefallfonds zur Milderung von wirtschaftlichen Notlagen bei Betroffenen von SED-Unrecht erstmals für das Jahr 2022 aufgelegt. Das ursprüngliche jährliche Fondsvolumen von 50.000 Euro verdoppelte der Landtag 2024 auf 100.000 Euro. Die Mittel dienen Betroffenen von SED-Unrecht als eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn andere staatliche Unterstützungssysteme nicht greifen. Es werden dabei Gelder für Sachleistungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewährt. Dies betrifft beispielsweise medizinische Maßnahmen, Mittel zur Schaffung oder den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, Kommunikations- oder technische Alltagshilfen, Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Mittelvergabe aus dem Härtefallfonds ist an vier Bedingungen geknüpft: Vorliegen einer politischen Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR, ein erfolgreich durchgeführtes Rehabilitierungsverfahren, ein aktueller Wohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine besondere Bedürftigkeit.
Der bundesweite Härtefallfonds ist mit der Reform der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze in diesem Jahr eingerichtet worden und nimmt nach der Erarbeitung einer Vergaberichtlinie in diesen Tagen seine Arbeit auf. Die Vergabe erfolgt durch die Stiftung für ehemals politisch Verfolgte in Bonn.










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