OB sieht keine rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung von Wahlwerbung

Zu jeder Wahl hängen in Halle überall die bunten Plakate der Parteien und Wählergruppierungen. An so gut wie jedem Laternenmast hängen die Pappschilder. Die Linken wollen nun die Menge begrenzen. Jeder Wahlvorschlag soll maximal 500 Plakate im Stadtgebiet anbringen dürfen. Überregional bedeutende Gebiete sollten ganz ausgenommen werden, damit beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten keine Plakate stören.
Doch Oberbürgermeister Bernd Wiegand sieht aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeiten. Die Verwaltung hätte bereits im Jahr 2007 „eine umfassende Prüfung der Möglichkeiten der Strukturierung und Begrenzung von Wahlwerbung vorgenommen“, so Wiegand. Eine Reglementierung sei „aufgrund der Vielzahl der in der Stadt Halle (Saale) vorhandenen Stell- bzw. Aufhängmöglichkeiten von Wahlplakaten mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet und in der praktischen Umsetzung aufgrund des Aufwandes nicht kontrollierbar“, so Wiegand. Er verweist dabei auch auf zwei Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Die stammen zwar aus den 70ern, doch die Rechtsprechung hat sich seitdem nicht grundlegend geändert. „Unter Beachtung der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze ist eine pauschal festgelegte Höchstzahl von 500 Plakaten pro Wahlvorschlagsträger*in in Anbetracht der komplexen rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Gesamtanzahl zur Verfügung stehender Maste/Standorte, Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, Kontingentverteilung, Minderheitenschutz) nicht zulässig“, erläutert der OB.
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