Grundrechte verletzt: Motorboot-Verkauf klagt gegen Corona-Anordnung des Landes
Sachsen-Anhalt wird wegen der Corona-Eindämmungsverordnung verklagt. Der Betreiber eines Segelboot- und Motorboot-Vertriebs hat einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Das Unternehmen beziehungsweise der Geschäftsführer wollen erreichen, dass die „2. SARS-CoV-2-EindV“ formell rechtswidrig ist. So sei die Rechtsgrundlage für die Rechtsverordnung nicht angegeben und damit sei das in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt festgeschriebene Zitiergebot verletzt. Zudem würden verschiedene Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit, die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit verletzt. Durch die massive Einschränkung des öffentlichen Lebens durch Ausgangsverbote und Kontaktbeschränkungen könne man das Gewerbe nicht mehr ausüben, welches von Tourismus und Sport lebt. Zudem rügt der Geschäftsführer, dass er Familienmitglieder außerhalb des eigenen Hausstandes nicht mehr treffen kann, und sich mit anderen Bürgern nicht versammeln kann, um gegen die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung zu demonstrieren. Diese Grundrechtseinschränkungen verletzten nach Ansicht des Klägers das Übermaßverbot, weil der Verordnungsgeber Regelungen geschaffen habe, die zum einen zur Eindämmung bestehender Gefahren nicht geeignet seien und die zum anderen Einschränkungen mit sich brächten, die in ihren Auswirkungen in keinem rationalen Verhältnis zu der Gefahr stünden, deren Bekämpfung damit beabsichtigt sei.
Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein Eilverfahren. Der Zeitpunkt der Entscheidung ist derzeit noch nicht absehbar.













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