Unfall in der Magdeburger Straße: Fußgänger geht bei Rot und wird von Auto angefahren

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  1. Detlef sagt:

    Hieß es doch schon zu Kindheitszeiten: „bei Rot bleibe stehen und bei Grün kannst du gehen. “

    Na denne, gut Besserung und möge es nicht nochmal passieren

  2. SUV sagt:

    Der arme Autofahrer. Da wird wohl die sogenannte ,,Haftungsverteilung“ erbarmungslos zuschlagen. Der Autofahrer ist eh immer der Dumme.Nicht alles gefallen lassen.

    • Denkhilfe sagt:

      Das ist doch korrekt so. Die Kraft ist das Produkt aus Masse und Beschleunigung. Willst du die damit verbundene Gefahr ignorieren?

    • @SUV sagt:

      „Der Autofahrer ist eh immer der Dumme.“
      Da bist Du zu 100% Autofahrer!

  3. Allwetterradler sagt:

    Ein Mensch ist bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Und schon dem zweiten Kommentator der Polizeimeldung fällt nichts Besseres ein als den Autofahrer zu bemitleiden und etwas von „Haftungsverteilung“ zu orakeln.
    Halten wir fest: Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Fußgänger bei Rot über die Straße gegangen sein. Vermutlich auch ohne sich wenigstens abzusichern, dass die Straße frei ist. Schlimme Fehler mit fatalen Folgen.
    Allerdings steht nirgendwo im Verkehrsrecht, dass man jemanden über den Haufen fahren darf, weil der Fehler gemacht hat. In der StVO steht das Gegenteil: Man hat alles in seiner Macht stehende zu tun, um Unfälle zu vermeiden. Es ist Sache der Polizei, des Gerichts, der Anwälte, der Sachverständigen, sich ein Urteil zu bilden, ob der Fahrer des Pkw den Unfall noch hätte vermeiden oder dessen Folgen zumindest hätte abmildern können.
    Die Mär von der „Betriebsgefahr“ lese ich hier ziemlich oft, gewissermaßen stünden die armen Autofahrer immer mit einem Bein im Gefängnis. In der Praxis allerdings liest man eher von Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Toten, wo selbst Autofahrer, die den Unfall erwiesenermaßen allein verschuldet haben, eher glimpflich davonkommen. Zumindest bei Ersttätern werden die Freiheitsstrafen eher zur Bewährung ausgesetzt, und selbst ein Führerscheinentzug erfolgt in vielen Fällen nicht oder nur sehr kurz, wobei die Verteidiger meist damit argumentieren, dass der Autofahrer ja auf sein Auto angewiesen wäre.

    • Mensch sagt:

      @Allwetterradler ,sie verweisen auf Polizei und Justiz
      Zur Schuldvermittlung .Für sie ist doch völlig klar wer schuldig ist .Sie sind einfach ein Heuchler .

    • Frodo sagt:

      Quark, der Fußgänger hätte zuerst alle Möglichkeiten gehabt, den Unfall zu vermeiden; Rotlicht zu beachten, sofort mit 0,5m Bremsweg anzuhalten. Da muß man nicht den Fahrer für die Dummheit, einen Unfall billigend hervorrufen zu wollen, verantwortlich machen.

      • Allwetterradler sagt:

        § 1 StVO

        (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
        (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

        • Allwetterradler sagt:

          Es gibt bei diesem Unfall zwei Beteiligte. Es ist naheliegend, dass der Fußgänger den Unfall verursacht hat, gleichwohl muss selbstverständlich untersucht werden, ob der Autofahrer seinerseits alles im mögliche getan hat, um einen Unfall zu verhindern oder dessen Folgen abzumildern.
          Wer solche grundsätzlichen Dinge nicht versteht, sollte hier nicht so großspurig herumtönen.