Abriss der Gimritzer Gutsbrücke hat begonnen

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13 Antworten

  1. mirror sagt:

    Wollen wir mal hoffen, dass der Gutachter nicht in Haftung genommen wird. Ein Zusammenhang mit der Flut ist bei den Schäden nicht zu konstatieren.

    • Spiegelleser sagt:

      Worauf basiert denn das Konstatierungswissen? Eigenes Gutachten oder nur der geschulte Blick des Laien?

      • mirror sagt:

        Hydromechanik lernt man im Studium. Kleiner Tip: Einfach mal das Gutachten zur Eissporthalle lesen, da können auch Spiegel-Leser nachvollziehen, wie die Stadt Halle den Steuerzahler betrügt.

        • Spiegelleser sagt:

          Nur nicht zu konkret antworten – man könnte sich ja bloßstellen (lassen).

          Im Gutachten zur Eissporthalle steht nichts zur Brücke. Es sei denn, es gibt noch ein anderes als das bsv-Ludwig-Gutachten von 2014.

  2. mirror sagt:

    Bei den Fließgeschwindigkeiten in der Wilden Saale sind Auskolkungen auch bei Hochwasser hydraulisch nicht möglich. Wären wirklich nachhaltige Schäden in der Standsicherheit aufgetreten, hätten man die Brücke 2013 nach dem Hochwasser sperren müssen.

    Vielleicht finden sich in der BILD-Zeitung für Intellektuelle Gegenargumente.

    • Spiegelleser sagt:

      Die Schäden an der Brücke sind offensichtlich so groß, dass sie komplett neugebaut wird.

      Hinsichtlich der gegensätzlichen Ausführungen zu Fließgeschwindigkeiten und (unmöglichem) Kolk:
      Sachverständiger Gutachter auf der einen Seite – anonymer Klugscheißer-Troll in der Kommentarspalte eines Blogs auf der anderen. Wem traue ich mehr Kompetenz zu? Hmm…

  3. mirror sagt:

    Beim Lesen der heutigen MZ zum Dessauer Fördermittelskandal müssten die Stadträte bei ihrer Fluthilfeparty eigentlich nasse Füße bekommen.

    „In der Dessauer Fördermittelaffäre hat das Landgericht Halle eine 62-jährige Unternehmerin zu fünf Jahren Haft verurteilt. ….. Die beiden hätten mit erheblicher krimineller Energie Fördermittel beantragt und bekommen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen, erklärte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.“