Alkohol auf dem E-Scooter: diese Regeln gelten

Am Wochenende hat die Polizei mehrere angetrunkene E-Scooter-Fahrer entdeckt. Doch ein Kavaliersdelikt ist das nicht. Hier gelten die Regeln wie bei allen anderen Fahrzeugführern. Für Fahranfänger und in der Probezeit liegt die Promillegrenze bei 0,0. Ab 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille als Straftat – bei Ausfallerscheinungen bereit ab 0,3 Promille, teilte die Polizeiinspektion Halle mit.
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