Anwohner und Baumschützer versammeln sich wegen Linden-Fällung – Ordnungsamt setzt Fällung vorerst aus

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30 Antworten

  1. PaulusHallenser sagt:

    „Für Verwunderung sorgte die Tatsache, dass das Gutachten bezüglich der Bäume genau von jener Person kam, die vor einigen Wochen bei einem anderen Projekt der großen halleschen Baufirma am Kapellenberg bereits im Einsatz war, dort allerdings nicht als Gutachter, sondern Baumfäller.“

    Für Verwunderung sorgt bei mir eher, dass Personen, die Bäume fällen, als Baumfäller bezeichnet werden. Für so etwas gibt es einen anerkannten Ausbildungsberuf (= Forstwirt) und einen Hochschulabschluss (= Diplomforstwirt). Diese beiden Berufe befähigen zum Fällen von Bäumen und zum Erstellen von Baumgutachten. Auffällig finde ich immer wieder, wie mangelndes Wissen bei Baumfällgegnern schnell zu verschwörungstheoretischen Ansätzen führt.

    • PaulusHallenser schwurbelt mal wieder... sagt:

      „Für Verwunderung sorgt bei mir eher, dass Personen, die Bäume fällen, als Baumfäller bezeichnet werden. Für so etwas gibt es einen anerkannten Ausbildungsberuf (= Forstwirt) und einen Hochschulabschluss (= Diplomforstwirt).“

      Wer kennt sie nicht, die ganzen hochstudierten Baumfäll-Anbieter in den Anzeigenblättern/ Kleinanzeigen…

    • Bildungsfern sagt:

      Nunja, die können eben nur die einfache Sprache.

    • 10010110 sagt:

      Auch Ersteller von Baumgutachten haben sich an Recht und Gesetz zu halten.

  2. T. sagt:

    Deutschland hat echt fertig .. eine „fliegende Ratte“ verhindert die Fällung von zwei Lebensgefährlichen Bäumen.

    kannnste dir nicht ausdenken ..

    und vor Ort natürlich die üblichen Spinner und Berufsprotestierer.

    • jedes Auto ist zehnmal gefährlicher sagt:

      Lebensgefährlich? Lass dich mal untersuchen, Meiner. Und lies dir vorher mal den unteren Absatz des Artikels durch, vielleicht glüht ja ein Restlicht bei dir auf.

    • F. S. sagt:

      Es handelt sich um eine Ringeltaube. Was Sie mit „fliegende Ratte“ meinen sind bekanntlich Straßentauben.

      Ringeltaube steht unter dem besonderen Artenschutz nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz.

      Straßentaube nicht.

      • Hallo sagt:

        Straßentauben laufen wohl?

        Ringeltauben gehören zu den häufigsten Vogelarten in Deutschland und sind auch weltweit sehr vereitet. Laut Roter Liste sind sie völlig ungefährdet. Sie werden in Deutschland aufgrund ihrer Populationsgröße seit Jahrzehnten bejagt.

        Deine Quellen sind fehlerhaft oder du hast sie nicht richtig verstanden.

      • Mmh... sagt:

        Gut von einer Seite der Stadt Berlin kopert. Die Besonderheit besteht einzig darin, dass diese „wildlebend“ ist. Woanders kann man auch lesen, dass Ringeltaube wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie unterliegt, aber auch gejagt werden darf (von November bis Februar). So bedeutend kann der Artenschutz einer weit verbreiteten Ringeltaube dann doch nicht sein und lasst sie brüten und aufziehen und dann kann der Baum weg, wenn er denn so gefährlich ist.

      • T. sagt:

        Wenn das eine Ringeltaube ist bin ich der Kaiser von China

  3. Emmi sagt:

    Ein Schelm wer bei dieser Konstellation böses dabei denkt. Klingt sehr nach einem gewissen Geflecht.

  4. Helf ich dir, hilfst du mir sagt:

    Sind alles Gutachter und Kumpels

  5. Nachtigall... sagt:

    „Für Verwunderung sorgte die Tatsache, dass das Gutachten bezüglich der Bäume genau von jener Person kam, die vor einigen Wochen bei einem anderen Projekt der großen halleschen Baufirma am Kapellenberg bereits im Einsatz war, dort allerdings nicht als Gutachter, sondern Baumfäller.“

    Damit ist doch die Sache klar! Alle „Schäden“ an den Haaren herbeigezogen!

  6. Profite sagt:

    Wenn der Auftragnehmer fließend auch für die Stadt als Gutachter für seine eigene Tätigkeit tätig ist, dann wundert mich gar nichts mehr.

  7. . sagt:

    „Denn Ordnungsamtschef Tobias Teschner kam auf seinem Arbeitsweg vorbei und konnte sich von den Nestern und den Ringeltauben überzeugen. Durch ihn wurden die Fällungen vorerst abgesagt.“

    Na was für ein Glück, dass der Arbeitsweg dort vorbeiführt und er alles selber sehen konnte. Aussagen von Bürgern und BUND sind ja nichts wert und grundsätzlich zu ignorieren.

    • Klaus sagt:

      Es geht nicht um… nichts wert oder ignorieren… sondern schlicht und einfach um Gefahrenabwehr!
      Haben Sie die letzten Schäden vom letzten Sturm gesehen in der Stadt?
      Persönlich möchte ich keinen Ast auf den Kopf bekommen und erst recht nicht der Verantwortliche sein…

  8. Stihl sagt:

    Diesen Aussagen, mit Verlaub, sind für mich auch nichts wert. Hoffentlich bezahlen diese Quertreiber die Ausfallzeiten und Anfahrtsweg.

  9. Detlef sagt:

    Wo sind die Baumkleber…

  10. Wolfgang Aldag sagt:

    Mal kurz zur Klärung für die, die es interessiert. Bei Fällung außerhalb der Fällzeit (01.10-29.02) ist vor der Fällung der Baum nach Nestern und brütenden Vögeln abzusuchen. Wird ein Nest oder brütende Vögel gefunden ist die Fällung sofort zu stoppen und die Untere Naturschutzbehörde davon zu unterrichten. Die entscheidet dann ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Das ist geltendes Recht und wird dem der fällen möchte genau so mitgeteilt. Heute wäre trotz diesem Umstand rechtswidrig gefällt worden. Demnach war es gut und wichtig, das so viele Bürger vor Ort waren und dafür gesorgt haben, das geltendes Recht auch umgesetzt wird.

    • danke sagt:

      Damit ist die Rechtslage doch glasklar. Wird es denn irgendwelche Konsequenzen geben für das rechtswidrig Vorhaben?

    • Das stimmt soweit... sagt:

      …, es hätte jedoch im Vorfeld beim UA eine Ausnahmegenehmigung bzgl. §39, BuNatschG, eingeholt werden müssen. Eine Fällgenehmigung lag ja wohl bereits vor. Ebenso verhält es sich in Sachen Kronenpflege. Hier besteht ebenfalls, vor allem im Bereich privater Baumeigentümer, große Unsicherheit in Sachen Brut-/Nistzeit (1.3.-30.9.), da Schnittarbeiten am/im „Grünen Holz“ nur in der Vegatationsperiode Sinn machen. Nur hier kann der Baum eine Abschottungsreaktion im Bereich von Wunden aktivieren und somit den nicht verhinderbaren Befall dieser Eintrittspforten für in erster Linie holzzerstörende Pilze abwehren/mindern.

      • 10010110 sagt:

        Man kann die Wunden auch einfach mit Baumwachs verschließen.

        • Und fördert damit... sagt:

          … durch die Schaffung eines Mikroklimas das Pilzwachstum. Behandlung mit Wundverschlussmitteln daher nur ab 10,0 cm Wunddurchmesser und nur die Wundränder bestreichen. Diese sind aber vorher noch wg. Kallusbildung glatt zuschneiden.

  11. Paula sagt:

    Die Bäume sind dem ordnungsamt egal.
    Da hatten die Bäume ja Glück das da die taubennester vorhanden waren.diese tauben sind fliegende ratten.es gibt schon viel zu viele.

    • @alte Leier sagt:

      „diese tauben sind fliegende ratten.es gibt schon viel zu viele.“

      Das ewige Wiederkäuen immer gleicher dummer Vorurteile macht diese nicht wahrer, entlarvt aber deren Verbreiter.

    • Also wenn wir... sagt:

      … nach „es gibt schon viel zu viele“ gehen und es in Verbindung zu Lebensgrundlagen- und Ressourcenvernichtung in Zusammenhang stellen, dann sind Tauben oder welches Tier auch immer mit Abstand das geringere Problem.

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