Betrunkener Fußgänger läuft über die Hochstraße in Halle (Saale)
Am Sonntagmorgen kurz vor halb 6 Uhr wurde der Polizei ein Fußgänger auf der Hochstraße gemeldet. Die Beamten konnten auch tatsächlich einen alkoholisierten Mann (35) feststellen, der entgegen der Fahrtrichtung entlang der Leitplanke in Richtung Riebeckplatz lief. Die Beamten beendeten den gefährlichen Weg und brachten den Mann von der Hochstraße.
Paragraf 25 StVO:
„(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.“
Also korrekt verhalten.
Sehe ich auch so. Der Fußgänger hat sich innerhalb der Stadt vorbildlich verhalten.
Auch Feldwege!
Zumal die Hochstraße ausdrücklich nur für Fahrräder mit Zeichen 254 gesperrt ist. Ein Verbot für Fußgänger ist nach meiner Kenntnis nicht ausgewiesen, zumindest steht am Anfang der Hochstraße in Neustadt kein „Fußgänger Verboten“-Schild. Die Hochstraße ist auch nicht als Kraftfahrstraße ausgewiesen, also dürfen sich Fußgänger dort auch bewegen.
Bitte Kenntnis erweitern!
Totaler Blödsinn die Hochstraße ist für Fußgänger tabu.
Total beklopper Kommentar die Hochstraße ist nur Autos & nicht für Fußgänger, sie ist für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Also ist Ihr Kommentar vollkommener Unsinn.
Kein Zeichen 259 und keine Kraftfahrstraße. Daher kein Verbot für Fußgänger. Ich empfehle StVO-Nachschulung.
Es gibt, nach meiner Erinnerung, nur ein Verbot für Radfahrer, nicht für Fußgänger.
Bitte Erinnerung aktualisieren!
Bestimmt einer, der immer Auto fährt. Das muss ein schönes Gefühl für ihn gewesen sein: Endlich mal nicht so viele Fahrzeuge unterwegs!“
Ich gönne ihm das! 🙂
Jetzt ist schon Spazierengehen verboten.
Nicht nur Das .
Was manche für eine Gylle zusammenschreiben, verhaften und bestrafen
Wofür? Dafür, dass er nicht das gemacht hast, was du für „normal“ hältst?
Es gibt kein Gewohnheitsrecht in Deutschland.
„Es gibt kein Gewohnheitsrecht in Deutschland.“
Falsch.
Mensch quatsche nicht rum! Der Clown kann dort rumlatschen wo seine Gestalt keinen stört! Verstehste?
@Hw …. Was für eine Ironie. Fang doch erstmal bei Dir an. 🫣 Denn Deine Gylle, schreibt man mit „ü“.
Wenigstens hatte er sich nicht angeklebt.
Und dann über die Autofahrer schimpfen wenn was passiert.
Sowas leichtsinniges.
Was soll ich machen, wenn mein Rad einen Platten hatte?