Corona-Hilfe für Sachsen-Anhalts Privatradios: Land zahlt Hälfte der Übertragungskosten
Die privaten Hörfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt bekommen finanzielle Unterstützung vom Land. Die Staatskanzlei, das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt und die Medienanstalt Sachsen-Anhalt dazu eine Vereinbarung unterzeichnet.
Wegen der Corona-Krise sind Werbeumsätze weggebrochen. Zugleich sei aber von den Hörfunkveranstaltern ein wichtiger Beitrag zur Information der Bevölkerung ausgegangen.
Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages können ab sofort die Mittel aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ von den sachsen-anhaltischen Privatsendern bei der Medienanstalt Sachsen-Anhalt beantragt werden. Bundesweit stehen 20 Millionen Euro bereit.
Gefördert werden 50 Prozent der im Zeitraum August bis Dezember 2020 anfallenden Übertragungskosten der privaten Hörfunkveranstalter. Gerade für die privaten Rundfunksender in Sachsen-Anhalt, die eine große Flächenversorgung von Zeitz im Süden über den Harz im Westen bis in die Altmark im Norden sicherstellen, seien die Infrastrukturkosten ein besonders großer Kostenblock, so die Medienanstalt. Im Rahmen des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ und der nun frei gegebenen Mittel für das Bundesland Sachsen-Anhalt werden private Hörfunkveranstalter unterstützt, welchen die Medienanstalt Sachsen-Anhalt terrestrische Übertragungskapazitäten (UKW/DAB+) für die Verbreitung ihrer Programme zugewiesen hat.
Markus Kurze, Vorsitzender der Medienanstalt Sachsen-Anhalt: „Ich bin sehr froh, dass uns unsere privaten Programmanbieter in den vergangenen Monaten mit so viel Authentizität, Professionalität und Hintergrundinformationen durch die Hochphase der Corona-Pandemie begleitet haben. Gerade in der regionalen Berichterstattung haben die Hörfunkmacher gepunktet.“ Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Kultur- und Europaminister: „Ich hoffe, dass wir mit dieser finanziellen Hilfe den privaten Sendern unseres Landes auch etwas Sicherheit in dieser angespannten Zeit geben und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Wahrung der Meinungsvielfalt in unserem Land leisten.“
Land zahlt Hälfte der Übertragungskosten
Nicht das Land sondern der Bund zahlt bis zur Hälfte der Übertragungskosten.
Nicht der Bund, sondern der Bürger zahlt bis zur Hälfte der Übertragungskosten. Und die andere Hälfte wird er wohl auch über den Umweg der Werbung zahlen, da sich die Werbekunden der Sender ihre Werbekosten am Ende ja auch über den Preis ihrer Produkte zurückholen.
Fazit: Der Bürger zahlt alles!
Zumindest, wenn man davon ausgeht, daß der Bund Geld an die Länder verteilt, welches mittel- oder unmittelbar vom Bürger/Steuerzahler kommt. Wenn ich als Privatradio den Zuschuß also nicht bekomme, dann ist das eine Entscheidung des Landes über Gelder, über die das Land nach Zuteilung vom Bund verfügt. Und da der Bund möglicherweise sein Geld nicht mehrheitlich mit dem Betrieb von eigenen Unternehmen verdient, kann man davon ausgehen, daß es Steuereinnahmen etc. sind.
Bin aber offen für neue (oder alte) Erkenntnisse.
So gesehen zahlt der Bürger immer alles, weil die Einnahmen des Staates wie auch der Privatunternehmen irgendwo herkommen müssen. Andererseits zahlt der Bürger nichts, weil auch die Einnahmen des Bürgers irgendwo herkommen müssen.
Fazit: So eine Wortklauberei bringt keinerlei sinnvolle Erkenntnis hervor.