Dölauer Straße: Radwege-Benutzungspflicht soll aufgehoben werden

In der Dölauer Straße zwischen Brandbergweg und Kröllwitzer Straße wird aller Voraussicht nach die Radwege-Benutzungspflicht aufgehoben. Derzeit finden hierzu die Prüfungen statt, teilte die Stadtverwaltung zur Zukunftswerkstatt Kröllwitz mit.
Die Aufhebung bedeutet, dass Radler künftig ganz regulär auf der Fahrbahn fahren dürfen. Bisher gibt es einen kombinierten Rad- und Fußweg für beide Richtungen. Ein entsprechendes Verkehrszeichen „240“ zeigt die Benutzungspflicht an. Künftig wäre dann die Nutzung des Radwegs optional. Wann genau die Aufhebung erfolgen wird, ist noch nicht klar. Nach Angaben der Stadtverwaltung deutet aber derzeit alles darauf hin.
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1997 sind Radwege prinzipiell nicht mehr benutzungspflichtig. Ausnahme ist eine Kennzeichnung per Verkehrszeichen 237, 240 oder 241. Seit Jahren schon kämpft eine Initiative für die Aufhebung der Benutzungspflicht. In der Dölauer Straße beispielsweise können Radler nicht ohne anzuhalten durchfahren. Grund ist ein sogenanntes Drängelgitter an der Straßenbahnüberfahrt.
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