Erwischter Schwarfahrer in der S-Bahn gibt falsche Personalien an und bedroht Bundespolizisten
Am Freitag, dem 14. November 2025, um 02:11 Uhr, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Reisenden in der S-Bahn von Leipzig nach Halle (Saale), der kein Ticket für diese Fahrt vorweisen konnte. Er verweigerte eine Identitätsfeststellung und machte auf Nachfrage falsche Angaben zu seiner Person. Erst als die Einsatzkräfte ihm eine Durchsuchung zum Auffinden von Ausweisdokumenten eröffneten, überreichte der 18-Jährige ihnen einen gültigen Personalausweis.
Während der Kontrolle folgte er den Anweisungen der Bundespolizisten nur widerwillig und widersetzte sich im weiteren Verlauf der Art, dass ihm Handfesseln angelegt werden mussten. Nach erfolgter Eröffnung des Tatvorwurfes und einer Belehrung wurde der Deutsche aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Auf dem Weg vom Bahnsteig zur Haupthalle bedrohte er die Einsatzkräfte, was dazu führte, dass diese zu den Anzeigen wegen falscher Namensangabe, Erschleichen von Leistungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch noch eine weitere aufgrund der Bedrohung fertigten. Gelernt hat der junge Mann dabei allerdings nichts. Um 05:49 Uhr wurde er in der Regionalbahn von Naumburg (Saale) nach Saalfeld (Saale) erneut bei einer Leistungserschleichung festgestellt und diese zur Anzeige gebracht.











Unbelehrbarer Fahrgast
Vom gehobenen Dutti-Finger lernt keine(r) dieser Persongruppe etwas! Wenn man einen „Lerneffekt“ erzielen will, muss man auch bereit sein angemessen zu reagieren oder sich schlicht und einfach damit abfinden! (Leider)
Das bitte ist nicht Angelegenheit der Polizei. Sowas wird von einem Staatsanwalt auf Antrag behandelt und von einem Richter bestätigt. Lies mal bitte die Strafprozessordnung. Wir sind hier noch in Deitschland und nicht in den USA. Aber du hast alle Freiheiten zur Auswanderung…
Tolle Ideen! Du solltest die Kriminalpolitik und Justiz reformieren.
Welche Ausbildung hast du und welcher Tätigkeit gehst du nach?