Falschparker auf Radwegen: Halle schleppt selten ab
Wer sein Auto auf Radwegen abstellt, hat nur selten zu befürchten, dass es abgeschleppt wird. In den vergangenen zweieinhalb Jahren sind gerade einmal vier Autos durch die zuständige Straßenbehörde der Stadt abgeschleppt worden, weil sie auf Radwegen standen. Etwas häufiger als die Gefahr auf Schutzwegen, dort sind es immerhin 17 Autos gewesen. An abgesenkten Bordsteinen und Fußgängerüberwegen gab es sogar keine einzige Abschleppmaßnahme.
Insgesamt sind in diesem Zeitraum 2.321 Fahrzeuge abgeschleppt worden, geht aus einer Stadtratsanfrage der Fraktion MitBürger hervor. Mit mehr als sechzig Prozent werden insbesondere Autobesitzer geahndet, die sich ins Parkverbot stellen. Rund elf Prozent der Autos werden abgeschleppt, weil sie im Kreuzungsbereich parken. Sieben Prozent trifft es wegen Parkens auf Behindertenparkplätzen und zwei Prozent wegen Feuerwehrzufahrten.
Man verfahre nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)“, teilt Oberbürgermeister Bernd Wiegand mit. „Diese Entscheidung kommt immer auf den Einzelfall an und liegt nach § 6 SOG LSA im Ermessen des Verwaltungsvollzugsbeamten nach § 6 SOG LSA.“
Ein bitterer Skandal, der eigentlich zur sofortigen Ablösung der Leitung des Ordnungsamtes zwingen müsste, da Aufgabe verfehlt.
So ein Blödsinn. Klagt der vom Fahrradweg Abgeschleppte, wird er wohl in den meisten Fällen Recht bekommen. Es wurde doch im Beitrag auf den vom Land vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verwiesen. Kommunen dürfen nicht jede Ordnungswidrigkeit mit Abschleppen ahnden. Mit Änderungswünschen wenden Sie sich bitte an ihren Gesetzgeber in Bund und Land.
Es ist also unverhältnismäßig, einen Pkw abzuschleppen, der bergab den Radweg auf der Ludwig-Wucherer-Straße blockiert und damit eine erhebliche Gefährung darstellt? Ich glaube, sie sollten sich mal belesen.
Abgeschleppt werden kann immer, wenn durch ein im absoluten Halteverbot stehendes Fahrzeug ein gefährliche Fahrstreifenwechsel hervorgerufen wird, selbst zur Verbesserung der Sichtbedingungen zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrenden stehen.
Wenn die Leitung des Ordnungsamtes dies nicht weiß, sollte sie wenigstems freiwillig den Dienst jemanden überlassen, der seine Aufhaben beherrscht.
Na du kennst dich ja aus… Wenn es ein benutzungspflichtiger Radweg ist, hat die Verwaltung schon eine besondere Gefahrenlage festgestellt. Sonst darf gar keine Benutzungspflicht angeordnet werden.
Wenn es so ein Risiko wäre, vom Radweg abzuschleppen, müsste es entsprechende Urteile geben. Ziemlich genau 50:50, wenn die Behörde fair vorgeht, aber wenigstens 20% müssten verloren gehen, wenn die Behörde vor Ort ordentlich abwägt.
Mir konnte noch keiner ein Urteil zeigen, wo das Abschleppen vom befahrbaren benutzungspflichtigen Radweg gekippt wurde, außer vielleicht an einer Baustelle.
Wo Benutzungspflicht, da Gefahr. Wo Gefahr, da ist Abschleppen der Regelfall.
Wo nicht abgeschleppt wird, muss man dem OA auf die Sprünge helfen.
Abschleppen oder Umsetzen. Wenn in der Nähe ein freier Parkplatz ist, dann dorthin.
Na soll sich denn das ordnungsamt selber abschleppen. Die stellen sich doch gerne mal auf den radweg.
Besonders interessant sind dabei auch die Abschnitte benutzungspflichtiger Radwege in Halle.
Da stehen regelmäßig Autos an bestimmten Stellen und der Dreiklang aus Stadt, Ordnungsamt und Polizei funktioniert perfekt:
– Das Ordnungsamt kommt nicht vorbei
– Die Polizei fährt einfach vorbei
– Die Stadt weigert sich das Problem durch geeignete Infrastruktur zu beheben
Läuft in Halle.
Wie sieht es denn mit der Verhältnismäßigkeit im Bezug auf die Masse des Vorkommens der Ordnungswidrigkeiten aus? Ich finde, wenn Ordnungswidrigkeiten zur Regel werden, dann ist es absolut Verhältnismäßig, öfter abzuschleppen, schon allein, um potentielle Nachahmer abzuschrecken. Die Bußgelder sind schonmal überhaupt nicht mehr verhältnismäßig im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Bevölkerung, also müssen andere geeignete Mittel gewählt werden, um die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen.
Das OVG Münster (Beschluss vom 15.04.2011 – 5 A 954/10):
Das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge ist im Fall der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern regelmäßig g e b o t e n. Entsprechendes gilt im Fall eines nicht nur unerheblichen Hineinragens eines Fahrzeugs in einen Radweg. Radfahrer müssen grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Radweg auch nur teilweise blockiert ist. Eine Behinderung liegt insbesondere vor, wenn der benutzungspflichtiger Radweg zu einem Drittel blockiert ist.
Zusatz: Dasselbe Gericht hat entschieden, dass ein Auto auch dnn auf Kosten des Halters abgeschleppt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass andere Fahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen! In dem Fall war der Radweg nur zu etwa einem Drittel blockiert
Zum Glück interessiert dein empfinden nicht. Aber wenn es dir um Ordnung geht, Verstöße bei Radfahrern werden ja viel zu selten geahndet. Nicht StVO konformes Rad, 100€ Owi.
Immer wieder dieselbe Strategie… Im Artikel geht es um falsch parkende KFZ und nicht um Ordnungswidrigkeiten von Fahrradfahrer*innen. Punkt.
Welche Strategie? Wenn irgendwelche aggressiven Radler hier Müll schreiben, darf man ihnen gerne den Spiegel vorhalten. Wir können auch einfach Owis als die Lappalien betrachten die sie sind oder wir führen endlich mal eine Gleichberechtigung ein.
Erzählen sie uns doch mehr.
Was macht denn die Radfahrer „aggressiv“?
Was schreiben die hier für „Müll“?
Warum fordern Sie eigentlich nicht Falschparken von Fahrrädern auf der Straße als Maßnahme der Gleichberechtigung?
Ja finde ich auch Radfahrer Klaus,die Fahrradfahrer fahren auf Gehwegen zb.Herwegstr u.u.die Fussgänger ,viele Alte müssen ausweichen..Radfahrer werden auch noch frech..da muss was gemacht werden
Das Radfahren auf Fusswegen ist nicht in Ordnung!
Es hat aber meist klare Gründe:
Die Stadt Halle versteht leider nicht, dass man auch in Kopfsteinpflastervierteln GLATTE RADSPUREN anlegen könnte, damit der emissionsfreie Radverkehr mal Fahrt aufnehmen kann.
Ausserdem steht das ganze Viertel mit Blechkisten voll, was die Radverkehrssituation auf der Strasse zusätzlich erschwert. Genau dann weichen RadfahrerInnen gern auf die Gehwege aus. Leider zu Lasten der Fussgänger.
Es interessiert niemand,das die Radfahrer auf dem holprigen Pflaster fahren müssen….da fahren wir dann mal die Alten oder gebrechligen um..auf dem Fußweg.rupert was bist du für einer..auch so ein Fahrradfahrer..deine Meinung stinkt gewaltig
Das kurze halten auf Radwegen hat auch Gründe, nämlich deutlich zu wenig Parkplätze. Es ist aber deutlich ungefährlicher irgendwo zu stehen als auf Fußwegen zu fahren.
@Martina NOKIELSKI
Wir sind uns da einig, dass es nicht ok ist. Haben Sie doch gelesen.
Dass Sie zu ignorant für mögliche Gründe der anderen Menschen sind, von denen Sie auf dem Gehweg fast umgefahren werden, lässt allerdings auch tief blicken.
Verbesserungsvorschläge an die Stadt hab ich adressiert, damit das aufhört.
Nicht dass wir hier mit dem bekannten Problem noch eine Schritt weiterkommen, als uns gegenseitig vollzuschimpfen…
*kopfschüttel.
@Radfahrer Klaus
Frage: Wohin weichen denn die Radfahrer aus, deren Radweg durch Autos verstellt wird und für wen ergibt sich dann in der Folge eine Gefahr?
Kleiner Tipp: Die Falschparker sind nicht gefährdet.
Radfahrer Klaus
Na dann dürfte es doch genauso unproblematisch sein, einfach auf dem KFZ-Fahrstreifen zu halten, oder misst du da etwa mit zweierlei Maß?
Radwege wurden (unterschwellig) dafür angelegt, damit die „scheiß Radfahrer“ endlich aus dem Weg der Autofahrer raus sind, und dann werden die Radwege doch wieder von Autos zugeparkt und „scheiß Radfahrer“ auf die KFZ-Fahrstreifen gezwungen und nerven die Autofahrer. Also irgendwie ist das doch unlogisch und kontraproduktiv.
„Ausserdem steht das ganze Viertel mit Blechkisten voll…”
Aha, wem gehören denn die Blechkisten alle?
Etwa den Anwohnern?
Warum verkaufen die ihre Printen nicht und machen Platz für die geliebten Radler – da wäre allen geholfen.
@ W. Molotow
Guter Hinweis. Das sollten wirklich mehr Menschen machen.
Da aber scheinbar in absehbarer Zeit daraus nichts wird und alle anderen Menschen durch die geparkten Autos auf der Straße eingeschränkt, Kinder durch mangelnde Sichtbeziehungen sogar teilweise gefährdet werden und die Autos schon in die Kreuzungen und auf Gehwege vordringen, wäre es schön, wenn man den Umstieg aufs Rad/OPNV-Gespann (und Carsharing etc.) mit einer Einschränkung der kostenlosen Parkplätze beschleunigen würde.
In manchen Straßen stapeln sich die Räder an den Hauswänden und bräuchten Fahrradbügel zum sicheren und bequemen abstellen.
Ein paar Bügel sollen im Viertel ja jetzt kommen. Fehlen noch die Radspuren, auf denen man nicht durchgeschüttelt wird. Letzteres finden die Kinder im Anhänger auch nicht lustig.
Nicht den Anwohnern, sondern einer Minderheit von Anwohnern, die allen anderen den Platz wegnehmen.
Warum fahren sie denn auf den Fußwegen? Das zieht sich ja durch alle Generationen.
Neben Bequemlichkeit steht wohl an erster Stelle ein fehlendes Sicherheitsgefühl auf der Straße.
Sind natürlich 21 Autos zu viel. Abschleppen ist ja nicht für solche Lappalien gedacht. Selbst der ungeschickteste Radfahrer sollte den Lenke bedienen können.
„Selbst der ungeschickteste Radfahrer sollte den Lenke bedienen können.“
Ihre Aussage ist absurd, denn: Selbst der …* Autofahrer sollte sich an die StVO halten. (*Setzen Sie ein Adjektiv Ihrer Wahl ein, passt immer.)
Willkommen im Schwellenland. Es ist traurig aber deckt sich mit der subjektiven Wahrnehmung. Aber da es keine richtigen Radwege gibt ist das auch wieder egal. Es reicht nicht nur Schilder aufzustellen. Ostdeutsch ist keine Amtssprache, also lernt bitte deutsch und lest die Bauvorschriften. Andere ostdeutsche Bundesländer können es doch auch. Erst dann sollte Geld für Radwege freigegeben werden – Halle hat faktisch keine, die eine Bewegung in der Stadt mit dem Rad sicher ermöglichen.
Böllberger Weg, die neuen Abschnitte sind cool.
20€ sind auch lächerlich. Es sollten mindestens 10% des Monatseinkommens sein, wenn man das nicht vorlegt innerhalb einer Woche, dann 200€, für Hartzer aber mindesten 50€
Das scheitert am Verfahrensaufwand. Es gibt aber eine deutliche Schieflage, wenn bspw. das Parken ohne Parkschein nur 10, höchtens 30 Euro Verwarnung kostet, das Schwarzfahren in Bus und Bahn hingegen 60 Euro „erhöhtes Beförderungsentgelt“ und strafrechtlich als „Leistungserschleichung“ verfolgt wird, bis hin zu Freiheitsstrafen.
Wieso soll das gleiche vergehen für härter billiger sein als für andere….. Sie sprechen doch offensichtlich von schlechten selbst.
Na holla, selbst Herr Scheuer ist weiter als Halle.
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/tarek-al-wazir-hessens-verkehrsminister-draengt-auf-mehr-schutz-fuer-radfahrer-a-1269156.html
Wenn schon das OA die gleichen OWi begeht, ist es ja mit der Vorbildwirkung nicht weit her. Da kann Teschi schreiben lassen was er will. Sonst müßte sich ja das OA mal selbst abschleppen lassen… Der vollziehende Beamte hätte mein ganzes Mitgefühl…
@hallo, zum Glück machen Sie hier keine Gesetze. Die Scharia wäre ein gutes Spielfeld für Sie…
Ist das die gleiche Theorie, wie die, dass Polizeiautos sich auf der Autobahn bei der Verfolgung von Rasern an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen?
Schon mal von diesem „Europa“ gehört? Außer in Deutschland ist da überall das, was Du Scharia nennst. 100€ ist der Durchschnittspreis für behinderndes oder gefährdendes Falschparken.
Es ist dieser glatzköpfige Verwaltungsjurist, der hier in Halle definiert, was Verhältnismäßigkeit ist.
Das führt dann u.a. auch dazu, dass der Müll nicht abgeholt wird, weil Kreuzungen zugeparkt sind und der Mülllaster nicht ins Viertel kommt. Selbst solche Beeinträchtigungen reichen in Halle nicht mehr aus um abzuschleppen. Den Müll liegenzulassen oder hunderte Meter rückwärts zu rangieren hält der Spitzenbeamte der Stadt für das „mildere Mittel“.
Und jetzt noch die Diskussion um den Blitzer des Ordnungsamtes auf dem Radweg in der Merseburger Straße:
Zitat MZ: „Die Stadt entgegnet auf die Kritik, nicht alle Stellen in Halle würden über einen Parkstreifen verfügen, von wo aus Geschwindigkeitsmessungen korrekt durchgeführt werden könnten. „Insofern ist die Nutzung alternativer Abstellflächen möglich und nötig“, so der Leiter des Fachbereichs Sicherheit, Tobias Teschner. Vor Ort würde jedes Mal eine Abwägung erfolgen, bei der die Auswirkungen auf den Straßenverkehr geprüft und berücksichtigt würden. Im konkreten Fall sei „das aufgestellte Fahrzeug weithin sichtbar“ gewesen. „Die Sicherheit des Straßenverkehrs war nicht beeinträchtigt.“
Benutzungspflichtige Radwege als „alternative Aufstellfläche“, wenn kein Parkplatz da ist. Das ist genau auf der Linie mit allen anderen Falschparkern auf Radwegen in der Stadt Halle.
Eine Benutzungspflicht wird jetzt genau warum angeordnet?
Danke Herr Teschner. Rücktritt bitte!
https://www.mz-web.de/halle-saale/kritik-an-stadtblitzer-haelt-an-adfc-halle-spricht-von-provokation-32613886