Falschparker auf Radwegen: Halle schleppt selten ab

Wer sein Auto auf Radwegen abstellt, hat nur selten zu befürchten, dass es abgeschleppt wird. In den vergangenen zweieinhalb Jahren sind gerade einmal vier Autos durch die zuständige Straßenbehörde der Stadt abgeschleppt worden, weil sie auf Radwegen standen. Etwas häufiger als die Gefahr auf Schutzwegen, dort sind es immerhin 17 Autos gewesen. An abgesenkten Bordsteinen und Fußgängerüberwegen gab es sogar keine einzige Abschleppmaßnahme.
Insgesamt sind in diesem Zeitraum 2.321 Fahrzeuge abgeschleppt worden, geht aus einer Stadtratsanfrage der Fraktion MitBürger hervor. Mit mehr als sechzig Prozent werden insbesondere Autobesitzer geahndet, die sich ins Parkverbot stellen. Rund elf Prozent der Autos werden abgeschleppt, weil sie im Kreuzungsbereich parken. Sieben Prozent trifft es wegen Parkens auf Behindertenparkplätzen und zwei Prozent wegen Feuerwehrzufahrten.
Man verfahre nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)“, teilt Oberbürgermeister Bernd Wiegand mit. „Diese Entscheidung kommt immer auf den Einzelfall an und liegt nach § 6 SOG LSA im Ermessen des Verwaltungsvollzugsbeamten nach § 6 SOG LSA.“
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