Fünf Tage für die Zukunft: Sachsen-Anhalts neues Gesetz gibt Beschäftigten rechtlich gesicherte Bildungszeit pro Jahr

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute den Gesetzentwurf zur Neufassung des bisherigen Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen. Mit dem neuen Bildungszeitgesetz (BzG LSA) wird ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt und ein zukunftsgerichteter Rahmen für individuelle und gesellschaftlich relevante Weiterbildung geschaffen.
Bildung in ihrer ganzen Breite anerkennen
Das BzG LSA modernisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung und erweitert die anerkennungsfähigen Themenfelder um die politische Weiterbildung sowie die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sachsen-Anhalt.
Damit erkennt das Land Sachsen-Anhalt nicht nur die Vielfalt zeitgemäßer Bildungsbedarfe an, sondern setzt auch ein starkes Signal für die Stärkung demokratischer Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm: „Mit dem Bildungszeitgesetz schaffen wir ein wirkungsvolles Instrument, das berufliche Weiterbildung ebenso stärkt wie politische Bildung und das Ehrenamt. Es ist ein Gesetz für eine starke Demokratie, für eine lernende Gesellschaft und für die Zukunftsfähigkeit unserer Arbeitswelt. Gerade in Zeiten wachsender politischer Polarisierung und gesellschaftlicher Verunsicherung ist es unsere gemeinsame Aufgabe, Räume für Weiterbildung, Engagement und Verantwortung zu schaffen. Es ist richtig, dass wir politischen und ehrenamtlichen Bildungsangeboten den gleichen Stellenwert einräumen wie der beruflichen Weiterbildung. Demokratie braucht Bildung, braucht Engagement – und dafür braucht es Zeit.“
Einfachere Zugänglichkeit, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie
Neben der Erweiterung der anerkennungsfähigen Bildungsinhalte reagiert der Gesetzentwurf auch auf die tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt – von der Digitalisierung über den demografischen Wandel bis hin zu neuen beruflichen Anforderungen.
Neben der Umbenennung in „Bildungszeit“ – im Einklang mit Regelungen anderer Bundesländer – sieht das Gesetz u.a. vor:
· Flexibilisierung der Bildungszeit durch eine Abkehr von der bisherigen grundsätzlichen Festlegung, dass die Freistellung an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zu erfolgen hat,
· Vereinfachte Anerkennung themenspezifischer Bildungsveranstaltungen von nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt anerkannten Einrichtungen, der Landes- und Bundeszentrale für politische Bildung oder akkreditierten berufsbegleitenden Studiengängen (sogenannte Trägeranerkennung),
· Erweiterung um digitale und hybride Bildungsformate und
· Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens zur Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens für Bildungsveranstaltungen.
„Das Gesetz trägt zur gesellschaftlichen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bei und erhöht die Attraktivität unseres Landes als Arbeits- und Lebensort“, so Böhm weiter.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf wurde am 4. März 2025 durch das Kabinett zur Anhörung freigegeben. Die Anhörung lief bis zum 2. April. Ein partizipativer Ansatz war maßgeblich bei der Erarbeitung des Gesetzes. In enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Bildung, dem Bildungsfreistellungsbeirat sowie weiteren Interessengruppen wie Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und den Industrie- und Handelskammern/Handwerkskammern wurden in zwei Klausurtagungen die Änderungsbedarfe identifiziert und abgestimmt.
Der Entwurf des neuen Gesetzes wird nun in den Landtag von Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Das BzG LSA soll zum 1. September 2026 in Kraft treten und ersetzt das Bildungsfreistellungsgesetz aus dem Jahr 1998. Es bietet allen Beschäftigten in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, jährlich bis zu fünf Tage Bildungszeit zu nutzen – bezahlt und rechtlich abgesichert.
Das sogenannte Bildungszeitgesetz gehört ersatzlos abgeschafft. Private Bildung hat am Arbeitsplatz nichts verloren, die ist und bleibt eine private Angelegenheit.
In Deutschland schmiert die Wirtschaft ab und in Sachsen-Anhalt genehmigt man den Arbeitnehmern zusätzlich eine Woche bezahlten Urlaub für Privatangelegenheiten. Das ist schon ziemlich krass.
„Das BzG LSA modernisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung und erweitert die anerkennungsfähigen Themenfelder um die politische Weiterbildung sowie die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sachsen-Anhalt.“
Kann es sein, dass du nun wirklich überhaupt keine Ahnung hast? Es gibt auch Bildungsangebote, von denen der AG mittelfristig profitiert. Kannst du allerdings nicht wissen, du wirst mit Brause und Pfandflaschen abgespeist.
„Es gibt auch Bildungsangebote, von denen der AG mittelfristig profitiert.“
In diesem Gesetz geht es eben nicht (!) um berufliche Fort- und Weiterbildung. Verstehendes Lesen ist mitunter von Vorteil.
Klar, umfassend gebildete Arbeitnehmer sind ja auch überhaupt nicht wertvoll für Unternehmen. Lieber den ganzen Tag auf Befehl die gleichen stupiden Zahlen von A nach B schönrechnen, das muss reichen im Leben. 🤦♀️
Wie war das noch mit persönlicher Freiheit?
Es ist großartig! Ich hatte auf seine Antwort gewartet, es war klar, dass er wieder komplett kenntnisfrei irgendeinen Mist raushauen würde.
Der Arbeitgeber muss einen also bezahlt freistellen, wenn er z.B. eine „Bildungsfahrt“ nach Berlin zum Besuch des Bundestages macht?