Fußgängerin in der Turmstraße angefahren und verletzt

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  1. Detlef sagt:

    Die Frage, ob die Fußgängerin auch aufgepasst hat?

    • Emmi sagt:

      Eben, bei dem Wetter sind Kaputzen tief ins Gesicht gezogen und in Verbindung mit Ohrstecker als Kopfhörer, sehr gefährlich

    • @Detlef @Emmi sagt:

      Ich hebe es für Euch nochmal hervor. „Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete die Fahrerin eines PKW nicht die querende und vor dem PKW befindliche Fußgängerin.“

  2. Mustang sagt:

    Stimmt!

  3. Gork-vom-Ork sagt:

    Die Max-Märker-Straße gilt im Prinzip als Grundstücksausfahrt (Privatstraße) mit Bordsteinabsenkung. Pech für Beide. Gute Besserung der Fußgängerin und baldige Genesung.
    Allerdings, wenn es eine „normale“ Nebenstraße gewesen wäre, dann läge die Hauptschuld bei der Fußgängerin. Da in diesem Fall die Vorfahrt nur für den fließenden Verkehr gilt.

    • Rocado sagt:

      Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf eine Straße einfahren, müssen immer warten und sowohl dem fließenden Verkehr als auch Fußgängern Vorfahrt bzw. Vorrang einräumen.

    • Rentner sagt:

      Es steht hier nicht, ob der PKW abgebogen ist. Denn dann muss laut StVO auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht genommen werden, wenn nötig, ist zu warten.