Geschäfte über 800qm dürfen in Sachsen-Anhalt nicht öffnen

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3 Antworten

  1. mirror sagt:

    Staatsanwaltschaft vielleicht?

    • Hallenser sagt:

      Die ist aber nur für Straftaten zuständig. Vielleicht macht sie eine Ausnahme, wenn du ihr erklärst, warum sie doch zuständig ist. Schließlich geht es ja um den dein Leben bestimmenden Erzfeind Wiegand. Da werden sie Verständnis haben.

      Nein, wenn am Montag ein Geschäft mit Duldung öffnet, ist das keine Straftat. Auch wenn dann die Verordnung noch gelten würde, die jedoch am Sonntag außer Kraft tritt, wäre es maximal eine Ordnungswidrigkeit und selbst dann läge im Endeffekt keine vor, eben wegen der Duldung.

      Aber natürlich darfst du weiterhin davon träumen. Irgendwie scheint dich Halle nicht loszulassen. Du arbeitest hier nicht, du wohnst nicht hier, du kaufst hier nicht ein. Ist es wirklich nur Wiegand, der dich um den Schlaf bringt? Oder warst du mal scharf auf seine Freundin und die hat dich abblitzen lassen? Sei es wie es wolle, halt dich lieber an Fakten und die Wahrheit, statt hier Fake News zu verbreiten. Ist auch besser für’s Karma!

  2. Der Mops sagt:

    Das ist aber der Spruch von „Bernd, das Brot“ aus dem KiKa. Hast Du gemopst.