Debatte zwischen Stadtverwaltung und Anwohnern um die Erhaltungsatzung Gesundbrunnen in Halle (Saale): Stadt sucht Kompromiss zu Gestaltung, Wärmepumpen und Solaranlagen
Die Stadt Halle (Saale) hat am 4. November über die geplante Erhaltungssatzung Nr. 55 für das Viertel Gesundbrunnen informiert. In der Aula einer Schule stellten Beigeordneter René Rebenstorf und weitere Vertreter der Stadtverwaltung die überarbeiteten Vorschläge vor. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart des Viertels zu bewahren und gleichzeitig die bestehenden Konflikte zwischen Anwohnern, Verwaltung und Stadtrat zu entschärfen. Rebenstorf machte gleich zu Beginn deutlich, dass es sich nicht um ein rein planerisches Thema, sondern um ein gesellschaftliches handelt: „Es wird keine Ideallösung geben, aber wir wollen eine Grundlage schaffen, mit der alle leben können.“
Gestaltung, Wärmepumpen und Solaranlagen
Die Stadtverwaltung stellte klar, dass die Erhaltungssatzung künftig die äußere Struktur und das Stadtbild schützen, aber keine Architekturvorgaben im Detail machen soll. So werden etwa rote und braune Dachziegel empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Photovoltaikanlagen sollen nur auf den Dächern, nicht an Fassaden erlaubt sein. Wärmepumpen sind weiterhin zulässig, dürfen jedoch nur in einer Einhausung von maximal 1,30 bis 1,50 Metern Höhe verkleidet werden. Auch Vorgärten sollen weitgehend grün gestaltet bleiben – Carports oder große Schuppen sind dort nicht vorgesehen.
Stellplätze und Multifunktionsflächen
Ein zentrales Thema war das Parken auf privaten Grundstücken. Viele Vorgärten im Viertel seien zu klein, um die vorgeschriebenen Stellplatzmaße vollständig einzuhalten. Das Standardmaß von 5,20 Metern Länge bleibt nach aktuellen Richtlinien bestehen. Für kleinere Grundstücke mit einer Tiefe von vier bis fünf Metern plant die Stadt sogenannte Multifunktionsflächen, die als kombinierte Abstell-, Grün- und Stellbereiche genutzt werden können. Rebenstorf betonte jedoch, dass kein Fahrzeug in den Gehweg hineinragen dürfe. Kleinere Autos – etwa Stadtfahrzeuge oder Kompaktmodelle – könnten auf diesen Flächen künftig legal abgestellt werden, wenn sie vollständig auf dem Grundstück stehen.

Genehmigungen bleiben erforderlich
Mehrere Anwohner fragten, ob die neue Satzung künftig weniger Bürokratie bringe. Die Verwaltung stellte klar, dass das Baugesetzbuch weiterhin Grundlage bleibt. Auch verfahrensfreie Bauvorhaben können andere Genehmigungen auslösen – etwa beim Lärmschutz oder bei Umweltauflagen. Rebenstorf riet Eigentümern, künftig genau zu prüfen, ob „genehmigungsfrei“ tatsächlich auch „verfahrensfrei“ bedeutet. Änderungen, Anbauten oder technische Anlagen müssen im Zweifel weiterhin beantragt werden.
Abschaffung der Erhaltungssatzung – oder Anpassung?
Einige Anwohner sprachen sich dafür aus, die Erhaltungssatzung ganz abzuschaffen. Rebenstorf erklärte, dass dies zwar möglich sei, dann aber alle Entscheidungen auf das Landesbaurecht übergingen. Das würde bedeuten, dass künftig keine individuellen Lösungen mehr möglich wären und Konflikte über Bau- oder Nutzungsrechte vor Gericht entschieden werden müssten. „Ohne Satzung entscheidet das Landesrecht – und dem ist es egal, was vor der eigenen Haustür passiert“, so Rebenstorf. Er sprach sich deshalb für eine behutsame Anpassung statt Abschaffung aus. Ziel sei es, innerhalb der Stadtverwaltung ein einheitliches Vorgehen zu schaffen, bei dem alle Eigentümer gleich behandelt werden.
Bestandsschutz bleibt gewahrt
Klarheit schaffte die Stadtverwaltung auch in Bezug auf ältere Bauvorhaben: Anlagen und Umbauten, die vor der Festsetzung der Erhaltungssatzung im Jahr 2004 entstanden sind, genießen Bestandsschutz. Rückbauten sind nicht erforderlich. Laufende Verfahren sollen fortgeführt werden, neue Regelungen greifen erst nach Beschluss durch den Stadtrat, der in den kommenden Monaten über die angepasste Satzung beraten wird. Rebenstorf schloss den Abend mit dem Hinweis, dass die Verwaltung auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Bürgerversammlung einen konkreten Vorschlag erarbeiten werde. „Wir müssen eine Lösung finden, die Ruhe in das Viertel bringt und allen Beteiligten gerecht wird.“











Es muss nur ein Anwohner klagen und die erste autofördernde Erhaltungssatzung des Landes ist Geschichte.
Ein Trauerspiel, wie ein ernstes Thema hier offensichtlich im Beigeordnetenwahlkampf an die CDU geopfert wurde.
10 % begrünt noch als Vorgarten zu bezeichnen, mal ehrlich.
Was bist du denn für einer ? Es wäre schön wenn jeder auf seinem Eigentum machen darf was er will der Staat das Land die Stadt du Kommune bla bla bla die bekommen genug Geld von uns welches sie uns jedes Jahr aus dem Kreuz leiern. Und als dank behandeln die uns wie Knechte. Scheinbar bist du jemand der sich nie Eigentum leisten kann sonst würdest du nicht so ein Scheiss schreiben . Und wenn ich nur 0.5 Prozent grünes in meinem Vorgarten habe und ne Topfpflanze da hinstellen Stelle dann ist das so weil ich das auf meinem Grund und Boden das so möchte . Punkt
Augen auf beim Hauskauf! Die Satzung besteht seit 2004.
@Der Politik Beobachter Beobachter;
Du bist ziemlich angefressen. Auch Eigentum verpflichtet.
Seit 2004 hat sich einiges geändert und diese Einschränkungen zur Nutzung von Wärmepumpen und Solaranlagen ist absolut aus der Zeit gefallen.
Ich habe vor 20 Jahren gebaut und zwar im Süden. Mein Grunstück ist so gestaltet wie es mir passte und hat auch Bestandsschutz. Vorgarten mit Kies u. Zisterne. Einfahrten zugepflastert. Keine Wärmepumpe und auch kein dach mit Solar bepflastert. Wo kommen wir hin , wenn irgendwelche Laien einen Vorschriften machen wollen?
Lieber Gott, lass Hirn wachsen.
Na dann los. Lass es dir waschen
Hast du dir mal überlegt, dass auch dein Nachbar dann egoistisch machen kann, was er will?
Ob dir das immer so gefällt?
Vielleicht sind so ein paar Regeln fürs Zusammenleben ja gar nicht so schlecht, oder?
Du verstehst das nicht. Privateigentum ist unantastbar. Auch bevormundendes Geschwafel gehört dazu. Und was der Nachbar macht ist mir volkommen egal.
Gleich kommt jemand, der sich beschwert, dass große Autos diskriminiert werden und auf dem Gehweg parken doch kein Problem ist.
Sehr geistreicher Kommentar. Gratulation.
Du bist ja leicht zu beeindrucken. 😮
du anscheinend auch
Was diskutieren hier eigentlich Leute mit die sich klar als Beider oder Unwissende herausstellen. Diese kleinen Häuser + kleinem Grundstück wurden den Mietern nach der Wende zum Kauf angeboten. Danach haben die Besitzer dafür gesorgt das die Immobilien in einen Zustand versetzt wurden, damit alles so für den Anspruch den man hatte hergerichtet wurde. Bei uns, und nicht nur bei uns war der Keller feucht, das Dach an verschiedenen Stellen undicht, die Holzfenster ebenfalls nicht so ganz dicht. All das haben die Besitzer erneuert und dafür auch eine Stange Geld hineingesteckt. Wir wollen in diesem Viertel einfach nur unser Eigentum genießen und auch Alt werden. Keiner will hier irgend etwas verunstalten usw. Also einfach mal nachdenken und die Tastatur in Ruhe lassen.
Den letzten Satz solltest Du beherzigen. Keines Deiner Worte hat mit dem Thema zu tun. Ich besitze einige wieder hergerichtete Altgebäude. Und keines davon hat einen sterilen „Faule Leute“ Vorgarten! Ich würde mich schämen, hätte ich einen Schotterplatz oder hässlichen Beton vor der Tür. Da kann man auch in Neustadt wohnen.
Wichtig finde ich, dass dann die Gehwege hinreichend ertüchtigt werden müssen, damit man sie mit 1-2 Tonnen potentiellen Metallschrott befahren kann.