Gimritzer Damm: Planfeststellungsbeschluss liegt vor
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Gimritzer Damm liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Hochwasserschutz-Trasse in Halle vor.
„Dies ist ein wichtiger Schritt für den Hochwasserschutz in Halle“ sagte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. „Wenn niemand Klage gegen den 235 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss einreicht, ist Baurecht gegeben.“
Der Planfeststellungsbeschluss wurde nun an den Vorhabenträger (LHW) versandt. Zudem wird der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes und der MZ bekannt gemacht.
Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Plans werden zwei Wochen lang zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In der Novemberausgabe des Amtsblattes der Stadt Halle werden Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht.
Während der Auslegung ist der Beschluss auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes einsehbar.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des Dammes betroffen sind. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erhoben werden.
„Wenn dieser Fall eintritt, muss der Beschluss vom Gericht überprüft werden, dies bedeutet unweigerlich eine Verzögerung des Baubeginns.“, machte Pleye deutlich. Nach Angaben des LHW ist für die Baumaßnahme eine Bauzeit von etwa 10 Monaten erforderlich.
Das Bauwerk selbst wird aus einer 1,2 Kilometer langen Stahlbeton-Mauer entlang des Gimritzer Damms bestehen und auf der wasserseitigen Böschung eingesetzt. Es soll auf Pfählen im Boden verankert werden. Durch die Stelzen werden die Grundwasserleiter nicht gestört. Die Wand wird je nach Geländeprofil zwischen 60 und 110 Zentimetern frei sichtbar sein und auf der Saale-Seite mit Erde angeschüttet und begrünt. Sitzgelegenheiten soll es hier ebenso geben wie vier Wand-Durchlässe am Sandanger, an der Straße „Zur Saaleaue“, der Selkestraße und der Blücherstraße. Diese Passagen können im Hochwasserfall durch mobile Elemente verschlossen werden – die Technik soll vor Ort auch eingelagert sein.
Das Landesverwaltungsamt bearbeitet allein im Hochwasserschutzbereich derzeit an weiteren 22 Verfahren zu Deichneubauten, Rückverlagerungen oder Errichtung anderer Hochwasserschutzanlagen.
Rückblick
September 2013 – Nach dem Hochwasser 2013 hatte der Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. Bernd Wiegand ohne Abstimmungen oder Planungen den Bau eines neuen Deiches entlang der Saaleschleife veranlasst und mit dem Fällen der ersten Bäume begonnen. Ein Gerichtsbeschluss stoppte die Aktion.
Dezember 2013 – Der LHW als zuständiger Vorhabenträger beantragt im Dezember 2013 zum Neubau des Gimritzer Damms ein beschleunigtes Planverfahren, welches allerdings von Anwohnern beklagt wird.
Mai 2015 – Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt vertritt im Mai 2015 nach 17-monatiger Verhandlungszeit die Rechtsauffassung, dass ein beschleunigtes Verfahren nicht ausreiche und ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei.
Juni 2015 – Daraufhin beginnt der LHW mit der Planung des Vorhabens mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
Januar 2016 – am 26. Januar findet der behördeninterne Scoping-Termin gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) statt. Dieser dient im Vorfeld einer Umweltverträglichkeitsprüfung dazu, mit den beteiligten Behörden den zu erwartenden Untersuchungsrahmen zu besprechen und über Art und notwendigen Umfang der einzureichenden Unterlagen zu informieren.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. (§§ 1, 2 UVPG).
Ziel des Scoping-Termins ist es, festzulegen, welche Wirkpfade und mögliche Umweltauswirkungen in Vorbereitung der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung von dem Antragsteller (LHW) zu untersuchen sein werden sowie die Abstimmung des Untersuchungsrahmens. Da in einer Umweltverträglichkeitsprüfung alle Vegetationsperioden der eventuell betroffenen Schutzgüter berücksichtigt werden müssen, ist eine Ermittlung in der Regel über die Dauer eines Jahres durchzuführen.
Februar 2016 – Der LHW erarbeitet anschließend auf dieser Grundlage die erforderlichen Genehmigungsunterlagen. Bestandteile sind die technischen Unterlagen, die Umweltverträglichkeitsstudie und der landschaftspflegerische Begleitplan.
September 2017 – Am 29.09.2017 wird der Planfeststellungsantrag mit allen Antragsunterlagen durch den LHW beim LVwA eingereicht. Ab diesem Zeitpunkt kann das LVwA mit seiner Arbeit beginnen.
Februar 2018 – Mit Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum 19.02.2018 bis 19.03.2018 erhalten alle Betroffenen die Möglichkeit bis einschließlich 03.04.2018 ihre Einwände gegen das Vorhaben einzureichen. Beim Landesverwaltungsamt gehen 23 Stellungnahmen und 25 Einwendungen ein. Diese werden geprüft und für eine entsprechende Erörterung vorbereitet.
September 2018 – Beim Erörterungstermin am 06.09.2018 werden u.a. die Einwendungen diskutiert. Der LHW hat während des Termins die Möglichkeit, auf die Hinweise und Forderungen der Betroffenen einzugehen und diesen durch eventuelle Vorschläge abzuhelfen. Damit endet das Anhörungsverfahren.
Oktober 2019 – Der Planfeststellungsbeschluss liegt nun nach erfolgter Anhörung in seiner Endfassung vor und wird gegenüber dem Träger des Vorhabens schriftlich erlassen.
Die Planfeststellungsbehörde entscheidet über Einwendungen und Stellungnahmen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden sind, erteilt Genehmigungen und Nebenbestimmungen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind und begründet diese. Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander abzuwägen. Die Darstellung der Gesamtabwägung ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses.
wird auch Zeit… aber irgendwer wird schon wieder in Halle etwas dagegen haben und klagen… dann beschäftigen sich über Jahre die Gerichtsinstanzen damit.. die Baukosten verdoppeln sich.. und am Ende ist in 10- 15 Jahren kein Geld mehr für den Bau da…zum Glück kommt ein Hochwasser ja nur alle 100 Jahre laut Statistik.. warten wir mal ab, ob sich die Natur an die Statistik hält..
Genau so ist es auch,sehe ich auch so.Da hat wieder einer was zu meckern u.s.w.!Das wird doch nie was,was soll der Scheiß????Wollen die uns schon wieder verarschen???? Na ich bin mal auf das gespannt was jetzt kommt??? Wieviel Jahre wieder dahin schleichen,denn 6Jahre ist es her mit dem Hochwasser?
Wenn du dir verarscht vorkommst, liegt das ganz sicher nicht an „denen“. Vielleicht hast du ja mal Gelegenheit, einen Grundkurs zu Rechtsstaatlichkeit an der Volkshochschule zu belegen oder ein (sehr einfaches) Buch zu diesem Thema zu lesen. Bis dahin probier es doch (auch) mal mit Leerzeichen.
Der jahrelange Streit um den Deich zur Gefahrenabwehr hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Diese „Rechtsstaatlichkeit hat in Grimma einen Millionenschaden angerichtet.
Da du immer wieder dein Fachwissen gerade im Bereich Rechtsgelehrtheit unter Beweis stellst, wiegt dein Argument natürlich besonders schwer und überzeugt sicher auch die größten Zweifler, wenn auch vielleicht nicht „HansimGlueck“ …
Wir alle sind Grimma!
Guten Morgen.
Das ist so nicht ganz Korrekt. Ein Hochwasser kann sogar mehrmals innerhalb eines Jahres auftreten. Ein Hochwasser welches im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird, nennt man Jahrhundert-Hochwasser oder HQ100. Dieser Wert dient als Bemessungsgrundlage für die notwendige Höhe eines Deiches zzgl. 50 cm „Freibord“. Für Hochwasser unter HQ100 erfüllt der Bestandsdeich derzeit noch seine Schutzfunktion.
Überhaupt nicht! Das war in 2013 ein reiner Glücksfall, dass hier nicht noch ein Starkwindereignis dazu gekommen ist. Von den am/auf dem damals durchweichten Deich stehenden Bäume, hätte nur ein Einziger Standversagen brauchen und dann… .Der „Bestandsdeich“ ist durch den Großgehölzbestand und die damit einhergehende Durchwurzelung objektiv nicht mehr „diensttauglich“. Siehe: „Die Biomechanik der Wechselwirkung von Bäumen mit Deichen“, C.Mattheck/K.Bethge, Baumzeitung 9/2002 .Wundert mich bis heute, das die zuständige Verwaltung in MD hier nicht schon längst eingeschritten ist.
,,Wundert mich bis heute, das die zuständige Verwaltung in MD hier nicht schon längst eingeschritten ist.“
Auch ,,Wunder“ können trotz Sachverstand ganz ,,natürliche “ Ursachen haben!
,,Bei der Unterhaltung des Dammes wurde in Abstimmung mit der Stadt Halle berücksichtigt,
dass der Dammabschnitt hinsichtlich des Bewuchses zu belassen ist, weil
ein Interesse daran bestand, diesen so genannten grünen Teil der Stadt zu erhalten.
Hier haben Stadt und LHW vereinbart, dass die Gehölzpflege von der Stadt wahrgenommen
wird.“
Die Zeitrechnung zur notwendigen Sanierung beginnt also schon 2011, dass wird allerdings bei allen Diskussionen trotz ,,Sachverstand“ gern vergessen!
https://www.spd-lsa.de/tl_files/Datei-Struktur/04_drucksachen/kleine-anfragen/d0278sak.pdf
Macht in Konsequenz den Deich nicht sichererer! Einfach mal die von mir angeführte Quelle verstehend lesen. Aber ist schon klar, die zuständige Behörde will sich ja nicht mit dem fachliche versierten „Souverän“ auseinandersetzen. Weil, der bockt ja dann und das ist ja höher anzusiedeln, als fachliche Notwendigkeiten.
@Sachverstand, unter 4.2 finden Sie in der Zustandsanalyse folgende Aussagen des LHW in der Entwurfs und Genehmigungsplanung!
https://docplayer.org/97388933-Hochwasserschutzanlage-gimritzer-damm-entwurfs-und-genehmigungsplanung.html
,,Aufgrund der angeführten Defizite des Altdeiches im Hinblick auf seinen Aufbau, die Kubatur und den starken Bewuchs ist seine Funktions- und Standsicherheit bei Hochwasserabflüssen geringer Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht gewährleistet. Kritische Situationen treten bei Windwurf sowie bei schnell fallendem Wasserspiegel auf. Es besteht die Gefahr von Bö-schungsrutschungen sowie Erosion. Als sehr ungünstig wurde der Bewuchs hinsichtlich der Durchwurzelung des Deichkörpers (Piping) und der eingeschränkten Kontroll- und Verteidi-gungsmöglichkeiten im Hochwasserfall bewertet. Eine weitere Gefahrenquelle stellen die mehrfachen Leitungsquerungen im Untergrund, insbesondere die über den gesamten Deich-verlauf unterhalb der Krone verlaufende Hochdruckgasleitung DN 200 dar.“
Das der LHW des verstehenden Lesens einschlägiger DIN Vorschriften und Fachliteratur mächtig ist, davon können Sie ganz ,,souverän“ ausgehen. Allerdings hat man bis 2011 im Einvernehmen mit der Stadt ( siehe obige Anfrage Landtag), trotz ,,fachlicher Notwendigkeit“ beide ,,grünen“ Augen ganz fest zugedrückt!
Das dies 2013 in fast einer der größten Katastrophen für die Stadt geendet ist, ist nunmehr historisch belegt!
Die anschließend ,,beschleunigten“ Versuche der zuständigen Behörde zur Errichtung des nach wie vor dringend benötigten Hochwasserschutzes wurden allerdings gerichtlich gestoppt und haben in bisheriger Konsequenz den Zustand des alten Deiches bis heute nicht ,,sicherer“ machen können!
Hoffen wir diesmal auf einen fachlich versierten und vor allen Dingen ,,souveränen“ Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes , damit nicht wieder ein möglicher Kläger vor Gericht ,,bocken“ kann und der Deich damit noch auf lange Sicht nicht,, sicherer“ wird!
Sie sollten lieber bei der Statistik im Leistungskurs bleiben!
https://www.focus.de/regional/sachsen-anhalt/halle-saale-bleibt-neustadt-gefaehrdet-daempfer-fuer-die-deichplaene-am-gimritzer-damm_id_9638954.html
Na die „100 Jahre“ können nächstes Jahr schon um sein. Wer will das voraussagen ? Und ein Kläger wird sich sicher schon finden, ebenso wie Rechtsanwalt, der das hohe Honorar wittert. Das rechtssystem könnte gut funktionieren, wenn die Entscheidungen zeitnah erfolgen würden. Aber leider lassen sich die Gerichte dafür Monate Zeit. Wäre vielleicht anders, wenn das Gerichtsgebäude im Hochwaasergebiet am Gimritzer damm stehen würde.
,,Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander abzuwägen.“
Hoffentlich folgt das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt auch diesem Grundsatz gegenüber den angekündigten Klagen im Interesse des Allgemeinwohls und dem seit fast 7 Jahren fehlenden Hochwasserschutz für Halle Neustadt!
„„Wenn niemand Klage gegen den 235 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss einreicht, ist Baurecht gegeben.““ *prust*
Obwohl der Hauptklagewütige ja raus ist. Er kann sich nicht mehr benachteiligt fühlen, weil der neue Deich den alten Verlauf hat und entgegen seiner Erwartung und ständigen Propaganda, hat es Wiegand nicht geschadet.
Warum lässt man es nicht einfach komplett sein? Wenn die idiotischen Anwohner sich gegen den Schutz der ihnen dort geboten werden soll wehren, lasst sie absaufen … tut mir nur leid für die Menschen die nix dafür können! 10 Monate Bau Lärm sind ja wohl ein Witz gegen abgesoffene Mehrfamilienhäuser?!
Wer wehr sich denn? Ein paar Menschenfeinde aus dem Flutgebiet klagen den Schutz für eine 5-Stellige Anzahl Neustädter weg. Wird wohl Zeit für eine wehrhafte Demokratie.
Halb Halle-Neustadt steht im Flutgebiet.
Der Deich ist älter als Neustadt. Im Gegensatz zur Wohnbebauung Peißnitzinsel.
Beim letzten Hochwasser ist u.a. die Klaustorvorstadt abgesoffen. Deren Bebauung ist definitiv älter als die Neustadt.
Die Klaustorvorstadt soff schon ab, als die Saaleaue noch jährlich völlig deichlos überschwemmt wurde. Das ging so ein paar hundert Jahre lang.
Neustadt wurde mit bestehendem Deich gebaut. Der Deich machte das überhaupt erst möglich bzw. sinnvoll.
Hast du schon mal daran gedacht ,das die Klagen und Einwände von der Klausvorstadt kommen könnten und nicht von den Neustädtern. Weil die Bedenken haben abzusaufen, wenn der Damm gebaut wird.
Sechs Jahre braucht die Stadt um eine Mauer zu bauen. Ulbricht war da viel schneller in der Planung und des Aufbaues. Hahaha.
Nicht die Stadt- das Land.