Grube Teutschenthal muss Freilager räumen

Die Grube Teutschenthal muss ihr Freilager für Müll räumen. Das hat das Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden.
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hatte das Urteil angestrengt. Bereits vor einem Monat hatte das Amt per Bescheid die Räumung gefordert. Für die Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle sie die Genehmigung erloschen, hieß es.
Die Anordnung zur Stilllegung und Beräumung erging auf Grundlage von § 20 Absatz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG). Sie ist aus Sicht des Landes erforderlich, weil die Genehmigung für den Betrieb des Freilagers erloschen ist, der Betrieb des Freilagers gegen immissionsschutzrechtliche Bestimmungen verstößt und GTS das Freilager nicht durch eine den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Lagerhalle ersetzt hat.
Auch die vom LAGB festgesetzte Frist zur Beräumung des Freilagers von sechs Wochen ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Halle ausreichend bemessen. Die anhaltend hohe Anzahl von Beschwerden der Anwohner am Standort Teutschenthal-Bahnhof belege das hohe öffentliche Interesse an einer kurzfristigen Beräumung des Freilagers. Zudem hat das LAGB der GTS in den zurückliegenden Jahren ausreichend Gelegenheit eingeräumt, einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Vor diesem Hintergrund, so das Verwaltungsgericht Halle, kann ein Weiterbetrieb des Freilagers nicht länger hingenommen werden.
Die GTS kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg einlegen. Das für die Aufsicht über das LAGB zuständige Wirtschaftsministerium sieht sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle in seiner Auffassung einer konsequenten Rechtsverfolgung der Forderung gegenüber dem Betreiber GTS bestätigt.
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