Härteres Vorgehen gegen Falschparker im Paulusviertel
Zugeparkte Kreuzungen, das ist Alltag im Paulusviertel. Doch den Falschparkern wird jetzt der Kampf angesagt.
Zunächst einmal „sanft“. Die Kreuzungsbereiche Schillerstraße/Humboldtstraße, Carl-von-Ossietzky-Straße/Schillerstraße und Wielandstraße/Humboldtstraße sind abmarkiert worden. Damit wird schon mal deutlich gemacht, wo nicht geparkt werden darf. Laut StVO müssen die Kreuzungen eigentlich ohnehin freigehalten werden, was aber in der Realität anders aussah.
Doch offensichtlich zeigen die Markierungen Wirkung, denn am ersten Abend waren, zumindest als wir vor Ort waren, die Sperrflächen nicht zugeparkt. In den nächsten Wochen werden dort noch Fahrradbügel aufgestellt. Damit soll verhindert werden, dass die Kreuzungsbereiche mit Autos zugestellt werden und so die Sicht behindern.
Das finde ich als Autofahrer sogar sinnvoll! So sind die Kreuzungsbereiche besser einsehbar, was die Verkehrssicherheit aller erhöht! Nur die Fahrradbügel müssten nicht sein, das verhindert das kurzfristige Ausweichen bei entgegenkommenden Fahrzeugen. Sinnvoll wäre es, die Bügel diagonal gesehen nur an einer Seite anzubringen.
Wenn du nun besser den Kreuzungsbereich einsehen kannst, bleibst du einfach vor der Kreuzung stehen, wenn dir jemand entgegen kommt. „Problem“ gelöst.
Den blöden Autofahrern muss man auch alles aufmalen.
Und den blöden Radfahrern muss man aufmalen,daß Fußwege nur für Fußgänger sind.
Mal wieder FakeNews? Vielleicht weißt du nur nicht, dass Eltern mit Kindern bis zum 10. Lebensjahr den Fußweg benutzen dürfen.
Genau. Und beim überqueren einer Straße müssen dann Eltern und Kind absteigen.
Daran hält sich ja auch jeder
Schon aber, wenn nicht nur Eltern mit ihren Kindern, die Fußwege benutzen.
Im Gegenteil ist an manchen Tagen so, dass man vorsichtig die hauseingangstür öffnen muss, um nicht im Einkaufskorb eines Radfahrers zu landen. Dabei denke ich besonders an die vielen Kinder, die im Viertel wohnen.
Fazit ist aus meiner Sicht, wie schon geschrieben, hier gehört ein ordentliches Konzept auf den Tisch.
Wahnsinn, die ganzen jungen und junggebliebenen Eltern ohne Kinder.
Aber wahrscheinlich sind die Kinder in der Kita, bei Oma oder schon zu Haus und dann darfst Du trotzdem auf dem Fußweg fahren. Weil Du hast ja irgendwo ein Kind.
Traurig das man das machen musste, wer parkt schon an Kreuzungen, das macht man doch nicht
Lieber Radler 5
Dann benutzt auch bitte die Straße und nicht die Fusswege, wo man Angst als Fußgänger haben muss!
Die Stadt sollte, aus meiner Sicht, die Fußwege und die Straßen instandsetzen und nicht nur auf Verschleiß fahren.
Des weiteren ist die Lu Wu eine komplette fehlplanung, geschuldet eine völligen fehlerhaften Fördermittel Politik.
Diese Maßnahme kostet Geld.
Einmal im Quartal zwei Wochen lang jeden Tag strafen und abschleppen hätte Geld gebracht und denselben Effekt gehabt.
Warum nur im Paulusviertel ? Im Bereich Vogelweide/Gesundbrunnen sind die Kreuzungen ebenfalls ständig zugeparkt.
Geht nach Steueraufkommen. Bei euch wohnen nur Rentner.
Na klar. Du musst dringend an die frische Luft…
Das ist jetzt noch, solange es neu ist. Sobald der erste sich dort hinstellt und am nächsten Tag immernoch und ohne Knöllchen da steht, machen es andere nach und dann ist alles wieder wie vorher.
Die Markierungen werden ebenso wirkungsvoll sein wie die Sperrflächen in der Bernburger Straße für den Gleisbereich.
Hoffentlich werden die Radbügel nicht so dicht beeinander gebaut, dass Rollstühle oder Kinderwagen nicht durchkommen. Gerade für die ist es nämlich eigentlich Klasse, wenn die Ecken endlich wieder frei sind. Wie oft musste mein Mann im Rolli schon Umwege fahren, weil die Ecken zugeparkt waren.
Wenigstens muss er nicht laufen.
Was meinst Du, wie gerne er das täte. Was soll so ein Kommentar?
Das Kreuzungsbereiche freigehalten werden müssen begreifen die meisten weder beim stehendem, noch beim fließendem Verkehr.
Fahrradbügel an den Kreuzungen gut und schön, allerdings könnte man das auch anstatt mit massiven Bügeln, mittels Pylonen machen, ähnlich wie sie bei abgetrennten Gleisen der Fall sind.
Dann hat man zwar als „Falschparker“ eine OWi begangen, aber das Auto bleibt unbeschädigt.
Diese „Pylonen“ müssten dan den kompletten abgesperrten Bereich umfassen, ähnlich der Gleiskurve Mühlweg/Bernburger Straße.
Es steht in der StVO, dass man im Kreuzungsbereich nicht parken darf.
Und es steht in der StVO, dass man auf Sperrflächen nicht parken darf.
Warum wir den Falschparkern der Kampf angesagt und nicht der Parkplatznot?
Müssen jetzt die Radler dafür bezahlen, wenn auf öffentlichen Straßen Fahrradparkplätze eingerichtet werden?
Es wird nicht der Kampf angesagt, es wird Recht und Gesetz durchgesetzt.
Dein Kampf geht weiter, auf auf Genossen…
Warum werden die Kfz, eigentlich müssen die Ksz heißen, da die mehr stehen als fahren, immer breiter und länger? In vielen solcher tonnenschwerer Dinger sitzt nur ein Mensch (der ist auch immer schwerer und unbeweglicher). Warum können diese Dinger denn nicht hochkant parken?
Und wenn die Kraftfahrer die StVO kennen würden, dann würden sie auch da auch nicht parken. Sie sollten zu einer Nachschulung verpflichtet werden! Das gäbe Arbeit für die Fahrschulen und Steuereinnahmen für die Stadt.
Es gibt nicht zu wenige Parkplätze, sondern zu viele Autos. Die Situation für Alternativen wie Fahrräder zu verbessern, hilft also gegen die Parkplatznot.
Vielleicht gibt es zu viele Menschen in der Stadt? Vielleicht wird zuviel Steuergeld in die Städte gestopft und Kultur und Infrastruktur auf dem Land verkümmern?
Es gab mal viel mehr Menschen in der Stadt und trotzdem keine Parkplatznot.
„Müssen jetzt die Radler dafür bezahlen, wenn auf öffentlichen Straßen Fahrradparkplätze eingerichtet werden?“
Diese Frage deutet fast schon auf Hirntod hin. Seit wann war es denn nach der StVO verboten, sein Fahrrad auf einer öffentlichen Straße zu parken, wie jedes Auto auch?
Wie ist das nun eigentlich, setzt hier ein Automatismus hinsichtlich Abschleppen ein, auch ohne Behinderung?
Das Parken in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist ja gemäß StVO nicht statthaft. Nun soll ein Richter in der aktuellen Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass abschleppen ohne unmittelbare Behinderung ein solches nicht rechtfertigt. Ein Widerspruch in sich finde ich oder soll die Rechtsprechung hier einfach revolutioniert werden?
In Halle muss schon tatsächlich ein Brand ausbrechen und die Feuerwehr mit ihren Einsatzfahrzeugen nicht zum Einsatzort kommen, ehe sich die Stadt in Bewegung setzt und an der Situation etwas ändert.