Gesundbrunnen: Stadt Halle (Saale) sucht Kompromiss bei neuer Erhaltungssatzung
Die Stadt Halle (Saale) hat am 4. November über die geplante Erhaltungssatzung Nr. 55 für das Viertel Gesundbrunnen informiert. In der Aula einer Schule stellten Beigeordneter René Rebenstorf und weitere Vertreter der Stadtverwaltung die überarbeiteten Vorschläge vor. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart des Viertels zu bewahren und gleichzeitig die bestehenden Konflikte zwischen Anwohnern, Verwaltung und Stadtrat zu entschärfen. Rebenstorf machte gleich zu Beginn deutlich, dass es sich nicht um ein rein planerisches Thema, sondern um ein gesellschaftliches handelt: „Es wird keine Ideallösung geben, aber wir wollen eine Grundlage schaffen, mit der alle leben können.“
Gestaltung, Wärmepumpen und Solaranlagen
Die Stadtverwaltung stellte klar, dass die Erhaltungssatzung künftig die äußere Struktur und das Stadtbild schützen, aber keine Architekturvorgaben im Detail machen soll. So werden etwa rote und braune Dachziegel empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Photovoltaikanlagen sollen nur auf den Dächern, nicht an Fassaden erlaubt sein. Wärmepumpen sind weiterhin zulässig, dürfen jedoch nur in einer Einhausung von maximal 1,30 bis 1,50 Metern Höhe verkleidet werden. Auch Vorgärten sollen weitgehend grün gestaltet bleiben – Carports oder große Schuppen sind dort nicht vorgesehen.
Stellplätze und Multifunktionsflächen
Ein zentrales Thema war das Parken auf privaten Grundstücken. Viele Vorgärten im Viertel seien zu klein, um die vorgeschriebenen Stellplatzmaße vollständig einzuhalten. Das Standardmaß von 5,20 Metern Länge bleibt nach aktuellen Richtlinien bestehen. Für kleinere Grundstücke mit einer Tiefe von vier bis fünf Metern plant die Stadt sogenannte Multifunktionsflächen, die als kombinierte Abstell-, Grün- und Stellbereiche genutzt werden können. Rebenstorf betonte jedoch, dass kein Fahrzeug in den Gehweg hineinragen dürfe. Kleinere Autos – etwa Stadtfahrzeuge oder Kompaktmodelle – könnten auf diesen Flächen künftig legal abgestellt werden, wenn sie vollständig auf dem Grundstück stehen.

Genehmigungen bleiben erforderlich
Mehrere Anwohner fragten, ob die neue Satzung künftig weniger Bürokratie bringe. Die Verwaltung stellte klar, dass das Baugesetzbuch weiterhin Grundlage bleibt. Auch verfahrensfreie Bauvorhaben können andere Genehmigungen auslösen – etwa beim Lärmschutz oder bei Umweltauflagen. Rebenstorf riet Eigentümern, künftig genau zu prüfen, ob „genehmigungsfrei“ tatsächlich auch „verfahrensfrei“ bedeutet. Änderungen, Anbauten oder technische Anlagen müssen im Zweifel weiterhin beantragt werden.
Abschaffung der Erhaltungssatzung – oder Anpassung?
Einige Anwohner sprachen sich dafür aus, die Erhaltungssatzung ganz abzuschaffen. Rebenstorf erklärte, dass dies zwar möglich sei, dann aber alle Entscheidungen auf das Landesbaurecht übergingen. Das würde bedeuten, dass künftig keine individuellen Lösungen mehr möglich wären und Konflikte über Bau- oder Nutzungsrechte vor Gericht entschieden werden müssten. „Ohne Satzung entscheidet das Landesrecht – und dem ist es egal, was vor der eigenen Haustür passiert“, so Rebenstorf. Er sprach sich deshalb für eine behutsame Anpassung statt Abschaffung aus. Ziel sei es, innerhalb der Stadtverwaltung ein einheitliches Vorgehen zu schaffen, bei dem alle Eigentümer gleich behandelt werden.
Bestandsschutz bleibt gewahrt
Klarheit schaffte die Stadtverwaltung auch in Bezug auf ältere Bauvorhaben: Anlagen und Umbauten, die vor der Festsetzung der Erhaltungssatzung im Jahr 2004 entstanden sind, genießen Bestandsschutz. Rückbauten sind nicht erforderlich. Laufende Verfahren sollen fortgeführt werden, neue Regelungen greifen erst nach Beschluss durch den Stadtrat, der in den kommenden Monaten über die angepasste Satzung beraten wird. Rebenstorf schloss den Abend mit dem Hinweis, dass die Verwaltung auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Bürgerversammlung einen konkreten Vorschlag erarbeiten werde. „Wir müssen eine Lösung finden, die Ruhe in das Viertel bringt und allen Beteiligten gerecht wird.“












Es muss nur ein Anwohner klagen und die erste autofördernde Erhaltungssatzung des Landes ist Geschichte.
Ein Trauerspiel, wie ein ernstes Thema hier offensichtlich im Beigeordnetenwahlkampf an die CDU geopfert wurde.
10 % begrünt noch als Vorgarten zu bezeichnen, mal ehrlich.
Gleich kommt jemand, der sich beschwert, dass große Autos diskriminiert werden und auf dem Gehweg parken doch kein Problem ist.
Sehr geistreicher Kommentar. Gratulation.
Du bist ja leicht zu beeindrucken. 😮