Impfdebatte – OB Wiegand antwortet auf die Stadtrats-Anfragen
Der Umgang mit den Impfstoffresten und das Ad-Hoc-Verfahren der Stadt Halle (Saale) haben in den vergangenen Tagen für reichlich Diskussionen gesorgt. Mehrere Stadtratsfraktionen haben diesbezüglich Anfragen an die Verwaltung gerichtet.
Die besteht aber größtenteils aus bereits bekannten Informationen. So sind Teile der Antwort bereits veröffentlichte Schreiben des Impfteams und Pressemitteilungen. Die ersten fünf Seiten dienen zunächst einmal der Einleitung, bevor es zu den jeweiligen Fragen der Fraktionen geht. Auch den bereits bei einer Pressekonferenz erläuterten Ablauf seiner eigenen Impfung hat Wiegand noch einmal dargelegt.
“Mittlerweile muss ich schon vermuten, dass dies bewusst nicht verstanden werden will”, führt Wiegand unter anderem aus. Zur Absage der Pressekonferenzen heißt es: “Jederzeit kommt die Verwaltung dem Informationsrecht der Presse nach.” Es werde ein Pressedienst verschickt. Auf die Frage, wie er zu dem Widerspruch des Diakonie-Krankenhauses zu seinen Aussagen steht, geht Wiegand nicht ein.
Hier die kompletten Antworten:
Der Herausforderung, was an einem Impftag mit letzten, noch übrig gebliebenen Spritzen passiert („letzter Anruf vor Entsorgung“), stellen sich in der Stadt Halle (Saale) bis zu neun städtische mobile Impfteams, das städtische Impfzentrum (Impfteams) und in eigener Verantwortung die fünf Krankenhäuser.
Frau Dr. Gröger hat in einer Pressekonferenz am Anfang des Jahres geschildert, dass mit den am Impftag letzten, noch übrig gebliebenen Spritzen auch Verwaltungsmitarbeiter eines Altenpflegeheimes notgedrungen geimpft werden mussten. Der Impfstoff galt zu dieser Zeit noch als nicht transportierbar.
Genau für diesen atypischen Fall hat der Katastrophenschutz-Stab ein sachliches Verfahren entwickelt („letzter Anruf vor Entsorgung“). Zuvor hatte sich der Katastrophenschutz-Stab zur Frage der Priorisierungen in der CoronaImpfV extern am 21.12.2020 rechtlich beraten.
Herr Dr. zur Nieden, Leitender Notarzt im Rettungsdienst, hat in der Stadtratssitzung am 12.02.2021 anhand eines Flussschemas (Anlage 1) dargestellt, dass es oftmals zum Ende eines Impftages zur Suche nach weiteren Impflingen kommt, trotz guter Vorbereitung. Genau für diesen atypischen Fall („letzter Anruf vor Entsorgung“) hat der Katastrophenschutz-Stab ein sachliches Verfahren entwickelt (Anlage 2). In der Stadtratssitzung wurde Herrn Dr. zur Nieden nicht die Zeit gegeben, das Verfahren umfassend zu erläutern, er erhielt eine Zeitbegrenzung von 5 Minuten. Zur Verimpfung der letzten, übrig gebliebenen Spritzen wurde der Zufallsgenerator und das 6-Augen-Prinzip angewendet.
Dieses Verfahren („letzter Anruf vor Entsorgung“) entspricht den Vorgaben der CoronaImpfV. Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Verordnung: Die alte CoronaImpfV lässt aufgrund der „soll“- Bestimmung bereits in diesem atypischen Fall Ausnahmen zu. Im Wortlaut konkretisiert wird dies jetzt ausdrücklich in der neuen VO im § 1 Abs. 2 S. 3 CoronaImpfV.
Auch Medizin-Rechtler haben mittlerweile bestätigt, dass es legitim ist, Impfstoff an nachrangig Berechtigte zu geben, bevor er verfällt, wenn dies in einem geregelten Verfahren geschieht. Das hat der Katastrophenschutz- Stab der Stadt Halle (Saale) getan. Bislang gibt es dazu keine landesweite Regelung; genau darum wurde das Gesundheitsministerium gebeten.
Ausdrücklich: Seit der erstmals am 05.02.2021 geäußerten Kritik der Gesundheitsministerin – über die Medien – erfolgten keine Impfungen mehr an Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes. Die Stadt verimpft nach der höchsten Priorität, gleichwohl bleibt in der Praxis stets die Herausforderung, was zu tun ist, wenn niemand anderes am Ende des Impftages für die letzte Spritze gefunden werden kann. Auch wenn sich nach
Erhalt der schriftlichen Impfzusagen von den Über-80-Jährigen die oben geschilderte Herausforderung eines atypischen Falles zunehmend weniger stellt.
Die Stadträte nehmen für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung ein. Über ein Impfangebot habe ich die Stadträte am 11.01.2021 (Fraktionsvorsitzenden) und am 20.01.2021 (nicht öffentlicher Teil des Hauptausschusses) informiert. Zehn Stadträte haben daraufhin ihren Impfwunsch erklärt, ihre Kontaktdaten wurden an das Impfzentrum für die Verteilung der letzten, noch übrig gebliebenen Spritze („letzter Anruf vor Entsorgung“) weitergeleitet. Zur Anwendung kam dort das 6-Augen-Prinzip. War ein Impfling ausgewählt, aber nicht verfügbar, wurde er in den nächsten Tagen noch einmal angerufen. Viele Stadträte haben sich nach ihrer Impfung bei den Impfteams bedankt.
Drei Wochen blieb eine Reaktion der übrigen Stadträte aus. Erst als meine Impfung am 05.02.2021 bekannt wurde, brach ein Sturm der Entrüstung los. Konstruiert wird vorliegend ein politischer Skandal. Das bedauere ich sehr.
Es folgt eine Jagd auf Personen, die sich rechtmäßig haben impfen lassen, auf Impfteams und Verantwortliche in Krankenhäusern. Eine Jagd, der ich nichts abgewinnen kann. Deshalb möchte ich weiter versachlichen.
Zu den Einzelheiten:
Am 27. Dezember 2020 haben wir in Halle mit den Impfungen begonnen. Als deutlich wurde, dass abends Impfstoffreste übrig bleiben, folgte die Frage, wie wir mit diesen umgehen, mit dem klaren Ziel: „Nichts darf weggeworfen werden“. Unter dieser Maßgabe standen die weiteren Entscheidungen des Katastrophenschutz- Stabes. Impfstoffreste sollten vor Ort verimpft werden. Verwurf – wie in einigen Städten praktiziert – kam nicht in Frage. Ich habe die Ärzte aus dem Katastrophenschutz-Stab beauftragt, hierzu ein sachliches Verfahren für diese Ad-hoc-Impfungen zu entwickeln. Diesem Vorschlag wurde am 5. Januar 2021 im Katastrophenschutz-Stab zugestimmt und er wurde am 03.02.2021 verschriftlicht. Seit Beginn der Impfungen am 27.12.2020 bis zum 04.02.2021 wurden im Pool des Impfzentrums insgesamt 797 Personen der höchsten Priorität für den „letzten Anruf vor Entsorgung“ erfasst; hier kam der Zufallsgenerator zum Einsatz. Die Zahl der Personen im Pool schwankte täglich. 29 priorisierte Personen (Katastrophenschutzstab, Stadträte) wurden nach dem 6-Augen- Prinzip angerufen, wenn es um die letzten, noch übrig gebliebenen Spritzen ging.
Wie anders damit umzugehen ist, beantwortet auch eine vom Gesundheitsministerium als Muster übersandte Dienstanweisung des Burgenlandkreises nicht. Ebenso nicht die vom Gesundheitsministerium angegebenen Erlasse oder E-Mails, noch dazu diese vom 29.01.2021 und 04.02.2021 stammen, einem Zeitpunkt, zu dem die Impfteams bereits seit einem Monat vor der oben geschilderten Herausforderung standen. Dem Gesundheitsministerium war die Herausforderung bekannt, auch, dass Personen in Sachsen-Anhalt in nicht höchster Priorität geimpft wurden (Volksstimme, 12.02.2021, „Minister-Zoff wegen Impfverstößen“).
Ich möchte betonen, dass sich die Mitglieder des Stadtrates und des Katastrophenschutz-Stabes nicht vorgedrängelt haben, sondern es stets um den „letzten Anruf vor Entsorgung“ ging. Beide Gruppen gehören nach der CoronaImpfV zu der prioritären Personengruppe und haben in einer vom Landtag festgestellten epidemischen Lage nationalen Ausmaßes besondere Bedeutung für die politisch zwingend erforderliche kommunale Willensbildung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung unter Zurückdrängung des Coronavirus SARS-CoV-2. Sie haben viele Kontakte, die unvermeidbar sind und das Ansteckungsrisiko steigern. Infiziert sich beispielsweise ein Stabsmitglied, wären mehrere Mitglieder von einer 14-tägigen Quarantäne betroffen.
So führt auch das Bundesgesundheitsministerium auf seiner aktuellen Internetseite aus:
Wird die Impf-Reihenfolge geändert?
Nein, es wird an der bisherigen Reihenfolge festgehalten (Wer wird zuerst geimpft?). Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht auch weiterhin prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Aber: Als weitere prioritär zu impfende Personengruppe haben insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind und jene, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung einnehmen.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq- impfverordnung.html#c20361 (14.02.2021 – 17:05 Uhr)
Zudem möchte ich für auch diejenigen, die diese Einschätzung nach einem Jahr harter Arbeit im Katastrophenschutz-Stab nicht teilen, Herrn Bundesminister Spahn zitieren: „Alles ist besser als wegwerfen!“
Mittlerweile muss ich schon vermuten, dass dies bewusst nicht verstanden werden will.
Der Katastrophenschutz-Stab hält das Impfangebot an die Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz- Stabes in diesem atypischen Fall („letzter Anruf vor Entsorgung“) für sachlich gerechtfertigt, kann die Kritik und andere Meinungen hierzu aber verstehen. In einer Gemeinsamen Erklärung vom 10.02.2021 haben sich alle Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes dafür entschuldigt, dass die Abläufe der Impfangebote für diesen atypischen Fall („letzter Anruf vor Entsorgung“) nicht ausreichend öffentlich dargestellt wurden.
Jeder Stadtrat erhielt am 09.02.2021 aus dem OB-Büro per E-Mail übersandt: eine Darstellung des Verfahrens zum Umgang mit Impfstoffresten und eine persönliche Stellungnahme des OB. Zudem wurde im Stadtrat am 12.02.2021 das „Flussschema Impfen“ als Tischvorlage ausgeteilt.
Hinweisen möchte ich noch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehört der innerste, unantastbare Bereich der Persönlichkeit, selbst zu entscheiden, lasse ich mich grundsätzlich impfen, tue ich dies in einem atypischen Fall und mache ich dieses zudem öffentlich. Dies zu achten, gehört zu meinen Grundüberzeugungen. Die Daten eines Impflings unterliegen dem Patientendatenschutz und dürfen nicht veröffentlicht werden; dies ist im Impfzentrum sichergestellt.
Zur mir persönlich:
Am 17.01.2021 wurde ich zu Hause angerufen, ob ich in 15 Minuten im Diakonie-Krankenhaus sein könne. Dies habe ich zunächst abgelehnt. Mir wurde umfassend erklärt, dass aktuell niemand anderes zur Verfügung steht und der Impfstoff sonst weggeworfen werden müsse. Nach dieser Diskussion habe ich entschieden, mich impfen zu lassen. Ich habe vor Ort noch einmal gefragt, ob niemand anderes da sei. Dies wurde ausdrücklich von den
Anwesenden bejaht. Das Impfteam vor Ort war Dr. Kathrin Ruschke (Ärztliche Direktorin des Diakonie- Krankenhauses), Daniel Schöppe (Leiter des Impfzentrums) und Amtsärztin Dr. Christine Gröger (Leiterin des Fachbereiches Gesundheit) sowie weitere Mitarbeiter des Krankenhauses, die bereits geimpft waren. Ich wurde von Frau Dr. Kathrin Ruschke geimpft. Nach Aussagen des Impfteams wurde ich im 6-Augen-Prinzip ausgesucht. Eine Zweitimpfung habe ich nicht bekommen.
Frau Dr. Ruschke hat in der öffentlichen Stadtratssitzung am 12.02.2021 eindrucksvoll am Beispiel meines Impftages (17.01.2021) geschildert, dass an diesem Tag kein Mitarbeiter des Krankenhauses und auch sonst niemand anderes in der höchsten Priorität zum Schluss des Impftages für die letzte Spritze gefunden wurde. Irrelevant ist somit, wie viele andere Personen in höchster Priorität noch nicht geimpft waren.
Zum Impffortschritt in der Stadt Halle (Saale) Stand 15.02.2021 – 08:00
Erstimpfungen: Erstimpfungen Gesamt 10.488 Anteil Gesamtbevölkerung 238.700 – 4,4 %
Nächste geplante Lieferung: 16.02.2021 – 1.170 BioNTech
Schlüssel: Alten- und Pflegeheime 20%, Krankenhäuser 30%, Ambulante Pflegedienste 5%, Rettungsdienst 5%,
Impfzentrum 40%.
Zielgruppe/ Rechtsgrundlage | Anzahl Erstimpfungen | Größe der Zielgruppe | Prozentual | offene Bedarfe |
Bewohner Pflegeheim/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 | 2.406 | 2.992 | 80 % | ca. 150 |
Mitarbeiter Pflegeheim/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 | 903 | 1.983 | 46 % | ca. 200 |
Personen in medizinischen Einrichtungen/§ 2 Abs. 1 Nr. 4 + 5 | 4.502 | 8.012 | 56 % | 3.510 |
Ambulant zu Pflegende/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 | 842 | unbekannt | unbekannt | unbekannt |
Ambulante Pflegekräfte/§ 2 Abs. 1 Nr. 3 | 315 | unbekannt | unbekannt | unbekannt |
Personen mit vollendetem 80. Lebensjahr/§ 2 Abs. 1 Nr. 1 | 1.520 | 18.889 | 10 % | ca. 9.600 |
davon Personen mit vollendetem 90. Lebensjahr/§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 | 791 | 2.261 | 35 % | 349 |
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
Die Stellungnahme der Diakonie vom 14.02.2021 widerspricht den Ausführungen des Oberbürgermeisters zur Verantwortung, wer über das Verimpfen der Restdosen entscheidet, in wesentlichen Punkten. Dieser Widerspruch ist auch vor dem Hintergrund der erfolgten Erstimpfung des Oberbürgermeisters am selben Tag
festzuhalten: Inwieweit hält der Oberbürgermeister an seinen gemachten Aussagen fest? Wenn ja, in welchen Punkt widerspricht der Oberbürgermeister genau den Ausführungen der Diakonie?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 1 und 16.
Wie viele über 90-Jährige waren mit Datum vom 17.01.2021 noch nicht geimpft?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 16.
Die Mitteldeutsche Zeitung hat durch eine Umfrage zwei Personen ausfindig gemacht, welche am 17.01.2021 in der Kategorie 1 impfbereit waren und auch erreichbar gewesen wären. Es muss im Interesse des Katastrophenschutzstabes sein, diese Vorgänge aufzuklären. Hat der Katastrophenschutzstab im Nachgang geprüft, warum diese Personen nicht geimpft bzw. kontaktiert wurden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 16.
Wann wurden am 17.01.2021 die Impfdosen präpariert, also impffertig aufgezogen, wie viele Impftermine wurden am besagten Tag abgesagt, wann fanden die jeweiligen Absagen statt? Wie viele Personen aus welchen Gruppen wurden zuvor kontaktiert und durch wen?
Antwort: Die Situation vor Ort im Diakonie-Krankenhaus hat Frau Dr. Kathrin Ruschke eindrucksvoll geschildert; hierzu verweise ich auf das Wortprotokoll. Zudem auf die intern vorliegende Erklärung von Frau Dr. Christine Gröger und Herrn Daniel Schöppe. Siehe zudem Rdnr. 16.
Inwieweit wurden vor der vermeintlichen Diskussion im Katastrophenschutzstab (siehe Vermerk) am 05.01.2021 bereits Adhoc-Impfungen durchgeführt? Wenn ja, auf welcher Grundlage und wie viele?
Antwort: vgl. Antwort zu Frage 23 und 24 zur SPD-Anfrage vom 12.02.2021.
Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass der sog. Zufallsgenerator nicht von einem privaten Endgerät eines Mitgliedes des Impfteams aus angeworfen wurde?
Antwort: Zum Zufallsgenerator siehe Einleitung Rdnr. 9.
Zudem vgl. Antwort zu Frage 14 zur SPD-Anfrage vom 12.02.2021.
Andere Landkreise halten umfangreiche Listen mit Kontakten zu in Kategorie 1 eingeordneten Personen vor, damit innerhalb von zwei Stunden bei Ausfall einer Impfung eine Ersatzperson geimpft werden kann. Warum wurde und wird dieses Verfahren nicht auch in Halle zur Anwendung gebracht?
Antwort: vgl. Antwort zu Frage 32 zur SPD-Anfrage vom 12.02.2021.
Wann fand die letzte Sitzung des Katastrophenstabes in Präsenz statt? Seit wann findet die Sitzung in der Regel per Videokonferenz statt?
Antwort: Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes kommen in unterschiedlichen Besetzungen täglich in Präsenz zusammen. Die letzte Sitzung fand in meinem Dienstzimmer am 15.02.2021 statt.
Inwieweit wird die Stadtverwaltung ihrer Auskunftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit – und damit auch gegenüber den JournalistInnen – im Rahmen der nahezu täglichen Pressekonferenzen zum Thema Impfen in Halle sowie insbesondere zur angewendeten Praxis zur Verwendung von Impfresten wieder vollumfänglich nachkommen?
Antwort: Jederzeit kommt die Verwaltung dem Informationsrecht der Presse nach (§ 4 Abs. 1 bis 3 Pressegesetz für das Land Sachsen-Anhalt). Ein Pressedienst der Stadt Halle (Saale) wurde am 16. Februar 2021 herausgegeben.
Haben die zehn Stadträte auf der Liste aktiv ihr Interesse signalisiert oder wurden Personen ungefragt auf die Liste gesetzt?
Antwort: Den Impfwunsch haben die Stadträte signalisiert.
Welche Stadträte stehen auf der Liste?
Antwort: Zu personengebundenen Daten darf die Stadt keine Auskunft geben. Siehe Einleitung Rdnr. 15.
Im Ad-hoc-Verfahren wurden die zu impfenden Personen nach Aussage des Oberbürgermeisters in einem Zufallsverfahren ausgewählt. Wie funktioniert dieser Zufallsgenerator genau?
Antwort: Zur Anwendung kommt ein Zufallszahlengenerator im Internet, der aus einem definierten Zahlenbereich zufällig eine Zahl generiert.
Kann ausgeschlossen werden, dass nicht berechtigte Personen einen Impftermin erhalten?
Antwort: Es gilt für alle die Entscheidung des Katastrophenschutz-Stabes am 05.01.2021. Die Stadt weist darauf hin, dass in die Impf-Initiative aktuell neun mobile Impfteams (mit je drei Personen) und aktuell bis zu drei Impfteams im Impfzentrum eingebunden sind. Allen eingesetzten Personen sind die Vorgaben bekannt. Die fünf Krankenhäuser verimpfen den von der Stadt gelieferten Impfstoff in eigener Verantwortung.
An welchen Tagen und welchen Orten wurden die betreffenden Stadträte geimpft?
Antwort: Zu personengebundenen Daten darf die Stadt keine Auskunft geben. Siehe Einleitung Nr. 15.
Waren die Amtsärztin Frau Dr. Gröger und der Leiter des Impfzentrums Herr Schöppe bei den Impfungen zugegen?
Antwort: Nur bei der Impfung des OB.
Welche Gründe stehen einer frühzeitigeren Information an Impfwillige als die bisherigen 15 min. entgegen? Antwort: Diese Situation wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, Herr Dr. zur Nieden, und von Frau Dr. Ruschke umfassend dargestellt. Kein Tag verläuft wie der andere, trotz guter Vorbereitung. Siehe Einleitung Rdnr. 4.
Laut Brief an die Sozialministerin Grimm Benne befanden sich 826 Personen im Pool des Zufallsgenerators. 29 Personen waren nicht in dieser Kategorie. Diese erhielte jedoch fast alle das Impfangebot. Dr. Meerheim sogar 3 Mal.
Ich frage: Wie ist da mit Zufallsgenerator möglich? Was passiert in der Auswahl nach dem 6 Augen Prinzip? Wurde das jeweils protokolliert? Warum befinden sich in diesem Verfahren lediglich 797 Personen der höchsten Priorität?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 9.
In dem Vermerk wird das Verfahren beschrieben. Der Vermerk trägt das Datum 5.Januar. Es ist beschrieben, dass der Katastrophenschutzstab das Verfahren bestätigt habe.
Frage: Wie erfolgte die Bestätigung? Gab es eine Abstimmung, einen Beschluss oder Ähnliches. Wann wurde der Vermerk verfasst?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 9. Regelmäßig erfolgt zu allen Entscheidungen des Katastrophenschutz-Stabes eine Diskussion und eine Abfrage des Meinungsbildes.
in der Impfverordnung wir die Kategorie 1 wie folgt beschrieben:
(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung: 1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, 2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, 3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben, 4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, 5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Wie viele Personen dieser Kategorie befanden sich auf der Liste für die AdHoc Impfung? Wer hat diese Personen ausgewählt? Waren dabei alle Pflegedienste und Krankenhäuser berücksichtigt? Wie Viele Personen, die nicht zur Kategorie 1 gehörten, bekamen eine AdHoc Impfung? Wie viele Personen, die nicht zur Kategorie 1 gehörten bekamen bereits die 2. Impfung? Wie viele Personen die nicht zur Kategorie 1 gehören befanden sich insgesamt auf der Liste?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 9. Ich habe keine zweite Impfung bekommen. Im Übrigen zum Patientendatenschutz siehe Einleitung Rdnr. 15.
Der Katastrophenschutzstab leistet unermüdliche wichtige Arbeit zu Pandemiebekämpfung. Gleichzeitig fällt auf, dass Personen des OB-Stabs Mitglied sind, die den Bereich PR und Repräsentation umfassen. Sind diese Personen Entscheidungsträger des Katastrophenschutzstabs? Wenn ja, warum und mit welcher Kompetenz? Warum begleiten sie nicht lediglich den Katastrophenschutzstab?
Antwort: Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ständiges Mitglied in den Katastrophenschutz-Stäben. Entscheidungen des Kat-Stabes werden der Öffentlichkeit regelmäßig bekannt gemacht. Täglich fanden Pressekonferenzen statt. Die Pressekonferenzen werden aufbereitet und auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Wieviele reguläre Impftermine konnten bis zum 12.2. in Halle nicht wahrgenommen werden?
Antwort: Dies wird nicht erfasst. Siehe Einleitung Rdnr. 15.
Gab es eine Rückfrage beim Sozialministerium wie mit übrig gebliebenen Impfdosen umgegangen wird, bevor der Katastrophenschutz-Stab eine Regelung für diese getroffen hat?
Antwort: Siehe Einleitung Rdnr. 10. Die Herausforderung war dem Gesundheitsministerium bekannt. Eine eigene Regelung hält das Ministerium nicht für erforderlich.
Wurde der Vermerk vom 5. Januar als Information an das Sozialministerium geschickt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?
Antwort: Nein, siehe Antwort zu 6.
Wie hoch ist der Anteil derer die geimpft wurden und nicht aus Halle kommen?
Antwort: Ca. 1 Prozent.
Wie können Impfungen in der Stadt (besser) organisiert werden, damit kein Impfstoff entsorgt werden muss?
Antwort: Es wird oftmals die Herausforderung bleiben, die letzten, noch übrig gebliebenen Spritzen zu verimpfen, trotz guter Vorbereitung, siehe Einleitung Rdnr. 4.
Wer kontrolliert in die Stadt die strikte Einhaltung des vom Robert-Koch-Instituts vorgegebenen Impfplans?
Antwort: Der Stabsbereichsleiter für Logistik und Beschaffung für die Impfstoffe, die Ärzte im Impfzentrum und die Impfteams selbst.
Wie Viele Menschen in Halle sind über 90 Jahre alt?
Antwort: 2.621 Personen.
Wie viele haben bis zum 1. Februar um einen Impftermin gebeten?
Antwort: 1.140 Personen.
Wie viele Menschen dieser Altersgruppe wurden bis zum 12. 2. Geimpft?
Antwort: 791 (70 % der Rückmeldungen)
Wie viele über 90 jährige Hallenser*innen sind noch nicht geimpft?
Antwort: Von den 1.140 Personen sind 60 noch nicht geimpft. 150 Personen werden in den nächsten Wochen mobil erreicht.
Wie Viele Menschen in Halle sind zwischen 80 und 90 Jahre alt?
Antwort: 16.268 Personen.
Wie viele haben bis zum 1. Februar um einen Impftermin gebeten?
Antwort: Die Anschreiben an die 80- bis 90-jährigen Hallenser*innen sind zwischen 29.01. und 01.02.2021 versandt worden. Bisher möchten 9.411 der 80- bis 90-jährigen Hallenser*innen einen Impftermin annehmen.
Wie viele Menschen dieser Altersgruppe wurden bis zum 12. 2. Geimpft?
Antwort: 776 Personen – ausnahmslos per Terminvergabe über 116117 oder online.
Wie viele zwischen 80 und 90 Jahren aus Halle sind noch nicht geimpft?
Antwort: 15.492 Personen.
Wie viele Pflegekräfte gibt es in Halle?
Antwort: In der stationären Pflege: 1.983 Personen
Wie viele Pflegekräfte haben um einen Impftermin gebeten?
Antwort: In der stationären Pflege: 975 Personen.
Wie viele Pflegkräfte haben einen Impftermin bis zum 1.2. erhalten?
Antwort: In der stationären Pflege: 903
Wie hoch ist der Anteil bei den Pflegekräften, die in Halle geimpft sind?
Antwort: In der stationären Pflege: 46 Prozent.
Wie sieht der vom OB in der Stadtratssitzung angekündigte Nachweis aus, dass allen Stadträt*innen ein persönliches Anschreiben mit der genauen Erläuterung des Ad-hoc-Impfverfahrens zugegangen sei. Wann wird dieser Nachweis den Stadträten vorgelegt? (Wir beziehen uns hier auf die Unterlagen, die die Stadträte laut Aussage OB Wiegand „nicht nur vorgestern, sondern schon viele Tage vorher“ bekommen haben. Am Tag der Stadtratssitzung war „vorgestern“ der 10.02.2021.)
Antwort: Hier besteht ein Missverständnis. Siehe Einleitung Rdnr. 7 und 14.
In einer Pressemitteilung des Diakoniekrankenhauses vom 14.02.2021 heißt es: „Es wurde mehrfach beschrieben, dass am Sonntag, den 17. Januar 2021 Mitglieder des
Katastrophenschutzstabes als Teil des Impfteams vor Ort waren. Nachdem innerhalb des Hauses keine impfwilligen Mitarbeitenden mehr erreichbar waren, entschied dieses Oberbürgermeister Bernd Wiegand zu kontaktieren. Das Diakoniewerk ist oder war weder im Besitz einer Übersicht von Personen, die nach dem beschriebenen ad hoc-Verfahren zu kontaktieren sind, noch liegen dem Diakoniewerk Halle entsprechende Kontaktdaten vor.
Die Entscheidung und Verantwortung für die Kontaktierung des Oberbürgermeisters liegt damit beim Impfteam der Stadt Halle.“
Wir fragen deshalb:
Welche Personen des städtischen Impfteams (incl. der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes) waren am 17.01.2021 zum Zeitpunkt der o.g. Entscheidung anwesend?
Wer bediente entsprechend des sogenannten ad hoc-Verfahrens den „Zufallsgenerator“? Wurde das Ergebnis protokolliert?
Wenn ja, durch wen wurde das Protokoll gezeichnet (entsprechend dem 6-Augen-Prinzip)?
Antwort: Alle Krankenhäuser verimpfen den von der Stadt zugeteilten Impfstoff in eigener Verantwortung. Im Übrigen siehe Einleitung Rdnr. 16 und 1.
Herr Dr. Meerheim wurde bei seinem 2. Anruf durch den Anrufenden gefragt , ob er den nächsten Tag Zeit zur Impfung hätte.
Die Verantwortlichen wussten demzufolge, dass am nächsten Tag aufgezogene Spritzen übrig sein werden. Im konkreten Fall handelte es sich sogar um 5 Spritzen vor Ort (Impfzentrum Magdeburger Straße), die auch verimpft worden.
Antwort: An jedem Tag stellt sich oftmals dieses Problem. Siehe Einleitung Rdnr. 4.
Wenn dem so ist, warum wurden dann nicht Menschen rechtzeitig kontaktiert, die ein Anrecht auf Impfung entsprechend der Impfverordnung hatten?
Antwort: Niemand anderes konnte vor Ort gefunden werden („letzter Anruf vor Entsorgung“), siehe Einleitung Rdnr. 16
Wie viele Impfungen konnten aufgrund von Terminabsagen insgesamt bis zum 06.02. nicht stattfinden?
Antwort: Das wird nicht erfasst. Es dürfen nur die vom Bund vorgeschriebenen Daten im Impfzentrum dokumentiert werden.
Die Stadt Halle (Saale) impft im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land stellt der Stadt Computer, Computer-Programme und Dokumentationsregeln zur Verfügung.
Die vorgegebenen Daten werden von der Stadt Halle (Saale) voll umfänglich dokumentiert und wie vorgeschrieben zum Teil als Behandlungsdokumentation gespeichert, zu anderen Teilen dem Land und dem RKI anonymisiert übermittelt. Darüber hinaus findet keine Dokumentation statt.
An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sollten die abgesagten Impfungen stattfinden? (bitte im Stundentakt von Öffnung bis Schließung der Orte der Impfung angeben)
Antwort: Terminabsagen im Impfzentrum dürfen nicht gespeichert werden. Es sind personenbezogene Daten, die unmittelbar mit Wegfall des Grundes zu löschen sind.
Wo wird wie dokumentiert, welche Termine abgesagt wurden?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.
Wann werden die Spritzen mit dem Impfstoff für die jeweiligen zu impfenden Personen vorbereitet?
Antwort: Bis Mitte Januar 2021 noch 1 bis 2 Stunden vor den geplanten Impfungen.
Wurden nach Bekanntwerden der Terminabsage proaktiv Institutionen wie Pflegeeinrichtungen, Schwerbehinderteneinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser o.ä. kontaktiert?
Wenn ja: Welche, wann und mit welchem Ergebnis?
Antwort: Alle 5 Krankenhäuser, ambulanten Pflegedienste und Alten- und Pflegeheime sowie Impfteams haben in eigener Zuständigkeit Impflinge in der höchsten Priorität gesucht.
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort: Entfällt.
Im Vermerk mit dem Betreff „Umgang mit Restimpfdosen der SARS-CoV-2 Schutzimpfung“ wird ausgeführt:
„Zur Vermeidung des Vorwurfs der Vernichtung werden unverzüglich durch das Ärzteteam Härtefälle mit prioritärer Schutzberechtigung angerufen.“ Dazu fragen wir:
Wie wurden Härtefälle mit besonderer Schutzbedürftigkeit definiert?
Antwort: Die Beurteilung oblag den Ärzten vor Ort. Seit dem 08.02.2021 beurteilt dies das Land in einer Härtefallkommission.
Wie wurden die Härtefälle ermittelt?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 6.
Mussten sich die Härtefälle proaktiv melden?
Antwort: Ja. Wenn ja: Wo?
Antwort: Dies können sein: Stadt Halle (Saale), Impfzentrum, mobile Ärzteteams und seit 08.02.2021 das Land. Wenn nein: Wie wurden die Härtefälle dann ausgewählt?
Antwort: entfällt
Wie viele Härtefälle umfasste der Personenpool, aus dem heraus das Ärzteteam Menschen angerufen hat?
Antwort: Härtefälle bis Mitte Januar 2021 gab es nur vereinzelt.
Wo wurde der Personenpool erstellt und aktualisiert?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 9.
Was mussten die Personen tun, um in den Pool aufgenommen zu werden?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 8.
Wo wird wie dokumentiert, welche Personen, die als Härtefall bezeichnet werden, angerufen wurden?
Antwort: Eine Dokumentation erfolgt nicht, weil das jeweils eine Einzelfallentscheidung des Impfteams war.
—–
Darüber hinaus heißt es im oben benannten Vermerk im folgenden Satz: „Darüber hinaus (also über die Anrufe an Härtefälle hinaus; Anm. des Autors) per Zufallsgenerator und im Sechs-Augen-Prinzip vor Ort Personen aus der nachfolgend aufgeführten Gruppe, die eine Schlüsselstellung zur Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen besitzen, ausgewählt: Rettungsdienst, Fachärzte mit Aerosolbelastung (Augen, HNO, Zahn, Anästhesie), Stadtrat, Katastrophenschutzstab, Dialyse, Onkologie, Impfteam.“ Dazu fragen wir:
Wann wurde der Zufallsgenerator in Betrieb genommen?
Antwort: um den 12.01.2021.
Wie funktioniert der Zufallsgenerator?
Antwort: Zur Anwendung kommt ein Zufallszahlengenerator im Internet, der aus einem definierten Zahlenbereich zufällig eine Zahl generiert, unabhängig des Endgerätes. [www.google.de Zufallsgenerator].
Wer bedient den Zufallsgenerator?
Antwort: Mitarbeiter*innen im Impfzentrum.
Wie verhält sich die Auswahl per Zufallsgenerator zur Auswahl im Sechs-Augen-Prinzip?
Antwort: siehe Einleitung Rdnr. 9
Sind beide Auswahlmethoden nacheinander geschaltet?
Antwort: siehe Einleitung Rdnr. 9
Wenn nein: Wie wird entschieden, ob die zu impfende Person per Zufallsgenerator oder per Sechs-Augen- Prinzip ausgewählt wird? Wer trifft diese Entscheidung auf welcher Grundlage?
Antwort: siehe Einleitung Rdnr. 9
Wie viele Zufallsgeneratoren existieren in der Stadt? Gibt es einen zentralen Zufallsgenerator oder ist jeder Ort und jedes Team mit einem Zufallsgenerator ausgestattet?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 14. Der Zufallsgenerator kommt nur im Impfzentrum zum Einsatz.
Welche Anzahl von Personen umfasste der in diesem Absatz benannte Personenpool am 06.02.2021 aus dem der Zufallsgenerator Personen auswählte?
Antwort: siehe Einleitung Rdnr. 9
Wie verteilten sich die Personen innerhalb des Personenpools auf die folgenden Personengruppen?
Antwort: Das wird gesondert nicht erfasst. Ergänzend zur Einleitung Rdnr. 9: 21 Augenarztpraxen, 11 HNO- Praxen, 127 Zahnarztpraxen, 10 Anästhesiearzt-Praxen sowie Mitarbeiter*innen in Dialysepraxen, der Onkologie, der Transplantationsmedizin und des Rettungsdienstes.
Beinhaltete der Personenpool alle Personen, die das 80 Lebensjahr vollendet haben, alle die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben, alle Personen, die in Intensivstationen tätig sind, alle Personen, die in einer Notaufnahme tätig sind, alle Personen, die im Rettungsdienst tätig sind, alle Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Personen, die in Impfteams tätig sind, alle Augenärzte, alle HNO-Ärzte, alle Zahnärzte, alle Fachärzte für Anästhesie, alle Mitglieder des erweiterten Katastrophenschutzstabes, alle Personen, die in der Dialyse tätig sind, alle Personen, die in der Onkologie tätig sind, alle Personen, die in der Transplantationsmedizin tätig sind und alle Personen, die im Impfzentrum oder Impfteams tätig sind?
Antwort: Nein
Wenn ja: Haben all diese Personen ihr Einverständnis gegeben?
Antwort: entfällt
Wenn nein: Wurden alle Mitglieder der Gruppen angefragt?
Antwort: Nein.
Wenn nein: Wie haben die im Pool befindlichen Personen erfahren, wann sie sich wo und bei wem melden mussten, um in den Personenpool aufgenommen zu werden?
Antwort: Ergänzend zur Einleitung Rdnr. 3 und 7: Für den Personenkreis Rettungsdienst über den Arbeitgeber, alle anderen wurden über die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zusammengestellt.
Existieren neben dem nachträglich angefertigten Aktenvermerk noch eine Verwaltungsanordnung oder – vorschrift, die das weitere Verfahren regelt (insbesondere Auswahl und Dokumentation)?
Antwort: Nein.
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In der Pressekonferenz der Stadt vom 06.02.2021 hat der Oberbürgermeister erklärt, dass über das ad-hoc- Verfahren 585 Impfungen erfolgt sind.
Wie viele Personen dieser Gruppe wurden gerade wegen ihrer Mitgliedschaft zu den folgenden Personengruppe geimpft?
Antwort: Die Daten hierzu sind nicht erfasst. Eine Zuordnung ist nicht möglich, da die „Mitgliedschaft“ im Impfprozess selbst nicht erfasst werden darf.
Wo wurden die 585 Impfungen vollzogen? (Bitte nach Ort aufschlüsseln)
Antwort: Die Impfungen fanden in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, bei ambulanten Pflegediensten und im Impfzentrum statt. Grundlage war die Tatsache, dass – Stand Mitte Januar – geschätzte 585 Ampullen des Herstellers Biontech verimpft worden waren und in dieser Phase in der Regel 6 statt 5 Impfdosen aus einer Ampulle (Vial) gewonnen werden konnten. Diese Impfdosen wurden an den jeweiligen Impforten in Verantwortung der Impfärzte verimpft.
An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit wurden die 585 Impfungen durchgeführt?
Antwort: Im Zeitraum vom 27.12.2020 bis 18.01.2021 von 08:30 Uhr bis 20:00 Uhr, wobei die einzelnen Impfteams an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten aktiv waren.
Wie viele Personen wurden insgesamt angerufen, bevor die 585 Impfungen im o. g. Verfahren erfolgten?
Antwort: Dies wird nicht erfasst.
Welchen der folgenden Personengruppen gehörten die vergeblich angerufenen Personen an?
Antwort: Das kann in der Praxis nicht erfasst werden.
Wo wird wie dokumentiert, welche Personen aus der unter 27. aufgezählten Gruppe wann angerufen wurden?
Antwort: Entfällt.
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Zur Vernichtung von Impfdosen fragen wir:
Wie viele Impfdosen mussten in der Stadt nach dem 06.02.2021 vernichtet werden?
Antwort: keine
Wie viele Impfungen mit Impfstoffresten wurden nach dem 06.02.2021 durchgeführt?
Antwort: Es werden lediglich die durchgeführten Impfungen pro Tag erfasst.
In welchem Verfahren wurden die letzten, noch übrigen Impfdosen nach dem 06.02.2021 verteilt?
Antwort: Im Sechs-Augen-Prinzip und Zufallsgenerator im Impfzentrum, ansonsten in Eigenverantwortung der Impfteams.
Welche der folgenden Personengruppen erhielten nach dem 06.02.2021 wie viele Impfungen mit Impfstoffresten?
Antwort: siehe Antwort zu Fragen 29 und 22.
Falls keine Impfdosen nach dem 05.02.2021 vernichtet werden mussten: Bleibt die Stadt bei Ihrer Darstellung, dass die Impfung von Mitgliedern des Katastrophenstabes und Stadträten zwingend notwendig war, um die Impfungen nicht zu vernichten?
Antwort: Zum Zeitpunkt Mitte Januar 2021 war die Bereitschaft, sich impfen zu lassen geringer als heute. Mit Blick heute haben sich durch die Anschreiben an die Bürger*innen Ü90 und Ü80 andere Möglichkeiten zum Umgang mit den letzten, noch übrig gebliebenen Impfresten ergeben. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Impfstoff geändert. So kann der Impfstoff jetzt eingeschränkt transportiert werden.
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Die Stadtverwaltung stellte in den Pressekonferenzen wiederholt dar, dass das gewählte Verfahren der einzige Weg war, um das Entsorgen von Impfstoffresten zu verhindern. Auch in anderen Landkreisen kam es zu Impfstoffresten in Folge abgesagter Termine. Durch die kommunalen Spitzenverbände wird die im Landkreis
Burgenlandkreis existierende Dienstanweisung als best practice-Beispiel angeführt. Im Burgenlandkreis ist eine Verimpfung der Impfstoffreste innerhalb der Kategorie 1 möglich gewesen, obgleich sich der Landkreis in der gleichen Situation befand und die im Burgendlandkreis teilweise zurückzulegenden Strecken größer sind als in der Stadt Halle (Saale).
Wie erklärt die Stadtverwaltung, dass im Burgenlandkreis der Impfstoff an die Personen der Kategorie 1 verimpft werden konnte, in Halle aber nach Darstellung der Verwaltung auch Personen außerhalb der ersten drei Kategorien geimpft wurden?
Antwort: Die Stadt hat ein eigenes sachliches Verfahren entwickelt. Die Dienstanweisung des Burgenlandkreises wurde am 03.02.2021 unterzeichnet.
Ist der Stadtverwaltung die Dienstanweisung des Burgenlandkreises bekannt? Wenn ja: Seit wann?
Antwort: Ergänzend zur Einleitung Rdnr. 10: Die Dienstanweisung ist durch ein Schreiben von Ministerin Frau Grimm-Benne an die Stadt Halle (Saale) bekannt gemacht worden. Die Dienstanweisung des Burgenlandkreises trägt das Datum vom 03.02.2021. Zum Umgang mit Impfstoffresten vor dem 03.02.2021 besteht keine Kenntnis.
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Die Stadt beruft sich darauf, dass die Verwendung von Restimpfdosen nach der neuen Impfverordnung des Bundes in der Form, wie sie in Halle praktiziert wurde, nunmehr zulässig sei. In der Begründung der Verordnung heißt es zu § 1: „Die Regelung ermöglicht nunmehr ausdrücklich eine Verimpfung von übrig gebliebenem Impfstoff, was vor dem Hintergrund der derzeit noch herrschenden Knappheit an Impfstoffen auch sinnvoller ist, als den vorhandenen Impfstoff ungenutzt zu verwerfen. Auch unter dieser Maßgabe gilt jedoch, dass soweit wie möglich die Priorisierungsreihenfolge, wie sie die CoronaImpfV vorsieht, eingehalten werden muss. Eine von Vornherein geplante Berücksichtigung von Personen, die nach dieser Reihenfolge noch nicht zu berücksichtigen wären, ist damit nicht in Einklang zu bringen.“
Antwort: siehe Einleitung Rdnr. 5.
Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass damit die von Anfang an im Zufallsgeneratorprinzip geplante Verimpfung von Impfstoff an Personengruppen außerhalb der ersten Priorität, wie sie in Halle geschehen ist, auch weiterhin nicht zulässig ist?
Antwort: siehe Einleitung Rdnr. 5. Wenn nein: Warum nicht?
Antwort: Entfällt.
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Die Stadtverwaltung stellte dar, dass aus Impfstoffampullen der Firma BioNTech durch erfahrenes und versiertes Personal in Halle bis zu 7 Impfdosen gewonnen wurden. Der Hersteller des Impfstoffes hat am 08.01.2021 klargestellt, dass aus einer Ampulle die Gewinnung von maximal 6 Impfstoffdosen zulässig ist.
Bei wie viel Prozent der verwendeten Impfstoffampullen wurden 7 statt 6 Impfstoffdosen aus einer Ampulle gewonnen?
Antwort: Mitte Januar ca. 60 Prozent, mittlerweile ca. 95 Prozent.
Wie begründet die Verwaltung, dass sie sich über diese Anordnung des Herstellers hinweggesetzt hat?
Antwort: Der Hersteller gibt eine garantierte Mindestfüllmenge an. Jede Impfdosis enthält genau die vorgeschriebene Impfdosis. Durch das nachfolgend beschriebene Verfahren kann es gelingen, mehr als 5 Impfdosen zu gewinnen. Es ist dabei immer gewährleistet, dass genau 0,3 ml (nicht mehr oder weniger) verimpft werden. Jede Impfdosis muss 0,3 ml der fertigen Impfstofflösung enthalten. Die vom Hersteller gelieferten Ampullen (Vials) enthalten ein Impfstoffkonzentrat mit 0,45 ml Volumen. Zur Zubereitung des
fertigen Impfstoffes werden 1,8 ml Kochsalzlösung (NaCl) zugespritzt. Damit enthält die fertige Impfstofflösung 2,25 ml. Mit Hilfe von Ultra-Präzisionsspritzen und totraumreduzierte Kanülen ist es möglich, mehr als 5 Impfdosen von je 0,3 ml zu entnehmen. Dabei enthält jede Spritze genau 0,3 ml einer gleich konzentrierten Lösung und damit eine nach den Herstellervorgaben ausreichende Impfstoffmenge und Konzentration.
Impfstoffreste aus verschiedenen Vials dürfen nicht zu einer Impfdosis zusammengemischt werden. Impfstoffreste aus einer Vials unter 0,3 ml sind zu verwerfen.
Kann die Verwaltung garantieren, dass es trotz der Streckung des Impfstoffes auf 7 statt 6 Impfstoffdosen zu keiner Verdünnung des Impfstoffes gekommen ist, die die Wirksamkeit der Impfung gefährdet?
Antwort: Ja. Der Impfstoff wurde nicht gestreckt
Die Antworten als PDF zum Download – vor der Beantwortung folgen jeweils 5 Seiten wortgleiche Erklärungen der Stadt
Wiegand antwortrt auf die Stadtratsangfragen?
Das ich nicht lache!
Er antwortet eben nicht, sondern wiederholt die ewig gleichen – immer umfangreicher werdenden – Worthülsen.
Vom Wiegand könnte Baron Münchhausen noch einiges lernen.
Zwei Take Aways:
Berndie hält an der Mär der Impfeigverantwortung der Krankenhäuser fest.
Gröger und Schöppe waren nur bei Berndies Impfung zugegen.
Eins ist DEUTLICH dargestellt. Es war von vornherein klar, dass der Oberbürgermeister ganz zufällig mal geimpft wird. Und natürlich alle die aus seinem direkten Umfeld. Es wurde sich nicht mal die Mühe gemacht ein sachliches Verfahren zu entwickeln damit priorisierte Menschen diese Impfreste erhalten. NEIN, man hat es geschafft diese Impfadelliste mit fast 800!!! Begünstigten abzuarbeiten. Ein großes DANKESCHÖN an den OB für sein aufopferungsvolles Handeln!
„Herr Dr. Meerheim wurde bei seinem 2. Anruf durch den Anrufenden gefragt , ob er den nächsten Tag Zeit zur Impfung hätte.
Die Verantwortlichen wussten demzufolge, dass am nächsten Tag aufgezogene Spritzen übrig sein werden. Im konkreten Fall handelte es sich sogar um 5 Spritzen vor Ort (Impfzentrum Magdeburger Straße), die auch verimpft worden.
Antwort: An jedem Tag stellt sich oftmals dieses Problem. Siehe Einleitung Rdnr. 4.
Wenn dem so ist, warum wurden dann nicht Menschen rechtzeitig kontaktiert, die ein Anrecht auf Impfung entsprechend der Impfverordnung hatten?
Antwort: Niemand anderes konnte vor Ort gefunden werden („letzter Anruf vor Entsorgung“), siehe Einleitung Rdnr. 16“
Also zu dieser konkreten Frage gibt es keine Antwort. Wie kann das Impfteam wissen, dass es am nächsten Tag „Reste“ in der Magdeburger Straße gibt? Und wenn man bereits einen Tag im Voraus weiß, dass es „Reste“ gibt, dann ruft man lieber einen Herrn Meerheim an, anstatt jemanden ans der Risikogruppe 1! Hier wird er sehr unglaubwürdig. Es war also von Anfang an geplant die „Reste“ nur an die Wiegand-Freundesliste zu verimpfen. Also ist der „Letze Anruf vor Entsorgung“ nur die nächste Wiegand-Lüge!
Auch bei seiner Impfung gab es nur einen Anruf. Man hat auch bei der Impfung des OB nicht versucht eine andere Person aus der Risikogruppe 1 zu finden.
Ein schwacher Trost ist, dass die Impfstoffe demnächst besser werden und auch gegen die Mutationen helfen sollen. Wer also später geimpft wird, könnte einen wirkungsvolleren Impfstoff erhalten. Jedenfalls würde ich darauf bestehen, wenn ich schon so lange auf eine Impfung warten muss und mich nicht vordrängle, wie Herr Wiegand!
Der OB und die Frau Gröger sollen einfach verschwinden. Nur tricksen und blabbla Antworten.
Ich kann das Gesabber von Ego Bernd nicht mehr hören. Der begreift einfach nicht!!!
Meine Mutter ist weit über 80 Jahre alt und hat immer noch keinen Impftermin bekommen!!!
Ich möchte, dass dieser geisteskranke Wiegand endlich abgewählt wird!!!
Meine ist 140 und fit wie Turnschuh.
Ja, die Gröger gleich mit. Es ist nicht mehr zu ertragen was die sich erlauben. Andere Menschen sterben wegen diesem egoistischen Leuten
Ich wollte diesen Rechtsverdreher mal per Mail fragen, wieso das mit den Impfterminen für unsere hochbetagten Menschen nicht klappt. Doch der Briefkasten der Büroleiterin Ernst ist seit Tagen voll bzw. geblockt.
wählt ihn einfach ab. 😉 diese entstandene situation, empfinde ich als beschädigung der demokratie und der politik die in halle gestaltet wird. meinfazit: die nächsten wahlen – wähle ich gegen den OB und die stadträte. das vertrauen is kaputt und kann nicht mehr wiederhersgestllet werden, von jenen Menschen.
Pikant: Wiegand bestätigt zum ersten Mal, dass beim ihm der Zufallsgenerator NICHT zum Einsatz kam, sondern dass er „AUSGESUCHT“ wurde. Der Zufallsgenerator wird NUR im Impfzentrum angewendet. Es wurde dem OBM nur bestätigt, „dass kein anderer DA“ sei. Logisch, wenn kein anderer angerufen wurde, kann auch kein anderer „da“ sein. Man achte auf jedes Wort. Somit ein „sachgerechtes“ Verfahren? Der Generator wurde auch erst „UM den 12. Januar“ in Betrieb genommen. Damit Verstoß gegen den Beschluss des Kat-Stabes? Kein Wunder, dass die Anworten zuvor oft nebulös waren. Hoffentlich fragen die Stadträte heute klug nach.
chapó, eines muss man Euer Hochwohlgeborenheit Bernd schon lassen-eine 1A juristische Aufarbeitung der Vorkommnisse. Wäre auch eine empfehlenswerte Abhandlung für seine Dissertation wenn der Verwaltungsfuchs die nicht schon abgeliefert hätte.
Aber es zeigt mal wieder mehr als Eindrucksvoll wie der Gott der Verwaltungslyrik agiert-arrogant und Selbstgefällig!!
Ich bin fest davon überzeugt das unser OB morgens in den Spiegel schaut und sagt“Spieglein, Spieglein an der Wand….“
Was muss der arme Bernd seit seiner frühsten Kindheit für wirklich schlimme Dinge erlebt haben um dies jetz mit dieser Geltungssucht zu kompensieren… Einfach nur erbärmlich und politischer Harakiri!!!
Es wird Bezug auf die Antwort zur Anfrage der SPD vom 12.2. genommen.
Gibt es die ebenfalls irgendwo nachzulesen?
Das mit dem Spieglein ist übertrieben,so schön ist der nicht und geschickt auch nicht.Nur Geltungssüchtig.Er muß zurücktreten wenn er noch einen Funken Ehre im Leib hat,was ich aber bezweifle.
Vor allem hass‘ ich den Ertappten, der sein Bubenstück noch zu beschönen sucht.
Sophokles Zitat
Bernd macht immer so weiter.
Er lügt uns das Blaue vom Himmel und tut so als ob alles sauber gelaufen wäre.
Hier ein Bsp.:
Frage:
Wie viele Personen wurden insgesamt angerufen, bevor die 585 Impfungen im o. g. Verfahren erfolgten?
Antwort: Dies wird nicht erfasst.
Wie kann das sein, wenn doch allesdokumentiert wird und alles so transparent ist?
Besser er verschwindet und macht sich dahin wo er hergekommen ist!
1. Wiegand ist ein Narzisst!
2. Wollen die uns verarschen? Vermutlich!
3. Was ist nur aus unserem schönen Halle geworden?
4. Es muss ganz zwingend etwas passieren!
5. Er lügt wieder und wieder und wieder! Er lügt alle an.
Ich könnte ewig weitermachen….eine Schande! Fremdschämen muss man sich für ihn und die anderen Stadträte! Ekelhaft dieses verlogene Verhalten!
och, war ja klar, die Narzi-Keule kommt natürlich auch zum Einsatz
Das Wort schäberger Lump ist doch bisher noch nicht gefallen .
Ich glaube auch heute nicht an einen Zufallsgenerator!!! So ein Blödsinn. Ego Bernd träumt höchstens davon. Er wollte gern ein wissenschaftliches Instrument erfinden. Als einzige Kommune, wie er sagte. Der ist wirklich geisteskrank und größenwahnsinnig.
Weg mit dem und seinem Stab!!!
Ekelhafter Sumpf.
Solange der Ochsenfrosch unter den Quakern ein schauspielernder Besserwessi ist , haben wir echte Demokratie.
Sie haben viele Kontakte, die unvermeidbar sind und das Ansteckungsrisiko steigern. Infiziert sich beispielsweise ein Stabsmitglied, wären mehrere Mitglieder von einer 14-tägigen Quarantäne betroffen
Sie sind doch trotz Impfung von einer 14 Tägigen Quarantäne im Fall einer Infektion betroffen, weil sie sich ja trotz dessen noch infizieren können.
Also wieder eine Ausrede sich auf die Liste gesetzt zu haben.
Schon mal was von Arbeitsquarantäne gehört? Da kann man als positiv Getesteter auf Anordnung weiter arbeiten !!! Wer wie in Quarantäne geht legt die Amtsärztin fest u. die ist Mitglied im Katastrophalen Stab.