Kiffen verboten: Gastronomen in Halle untersagen Cannabis-Gebrauch – Alkohol bleibt aber auf der Karte

Das könnte dich auch interessieren …

Keine Antworten

  1. JPK sagt:

    Ich muss zugeben, dass der Vergleich von Alkohol und Cannabis ein zweischneidiges Schwert ist: was den Jugendschutz angeht, müsste man den öffentlichen Konsum und damit auch das öffentliche Zurschaustellen des Konsums von Tabak, Alkohol und Cannabis gleich behandeln.
    Wenn man jedoch von der Warte der unfreiwilligen Intoxikation (ungewolltes Aufnehmen der Drogen) aus urteilt, finde ich es logisch, dass Alkohol auf der Karte bleibt, Cannabis aber aus den Lokalen verbannt wird: bei Alkohol besteht die Gefahr, dass der Nachbartisch welchen konsumiert und etwas davon versehentlich von mir verschluckt wird eher nicht. Anders sieht das aus, wenn am Nachbartisch Cannabis geraucht wird.
    CAVEAT:wenn das der springende Punkt ist, dann erwarte ich, dass Tabak genauso wie Cannabis behandelt wird von den entsprechenden Lokalen.

    • : sagt:

      Als es damals ums generelle Rauchverbot ging war den allermeisten Gastronomen die Gesundheit ihrers Personals sche…egal. Cannabisrauch wird verteufelt, dann sollen die Betreiber konsequent sein und generell das rauchen untersagen. Es geht ja schließlich um die Gesundheit. Aber so ist es wieder die reinste Heuchelei.

    • Horst sagt:

      Nein, du wirst nicht passiv high. Aber mit der Argumentation sollte man wie gesagt das Rauchen an sich verbieten. Dass die Wirte lieber ihr eigenes Bier ausschenken und um Umsatz fürchten, wäre hingegen ein völlig legitimer Grund. So ist es nur scheinheilig.

      • Das Rauchen... sagt:

        … ist doch in der Gastronomie schon längst verboten. Wo darf denn in der Gaststätte/Restaurant/Kneipe noch geraucht werden? Zumal es sich im Artikel wohl eher um Freisitze handelt, wo Betreiber das Staatsversagen in Form von Drogenlegalisierung nicht zulassen wollen.

  2. 10010110 sagt:

    Schon allein wegen der Geruchsbelästigung ist es gut, das zu verbieten.

  3. Joachim Euther sagt:

    Wenn jemand Alkohol in einer Kneipe konsumiert, belästigt er andere nicht mit einem Cannabisgeruch. Derjenige, der Cannabis in einer Kneipe konsumiert, belästigt allerdings sehr wohl damit andere und zwingt andere Gäste zum Cannabismitrauchen.

    • Hammasbald sagt:

      Und dann passiert was? Wenn besoffene wieder Frauen und Kinder vergewaltigen oder sich gegenseitig Tod prügeln, kommen sie noch Strafmildernd davon

    • Horst sagt:

      Derjenige, der in einer Kneipe raucht, und zwar egal was, belästigt andere. Tabak, Zigarren, Cannabis…gerne draußen an der frischen Luft.

  4. maik sagt:

    Gut zu wissen. Mir hätte auch der Hinweis gereicht, dass der Konsum von Cannabis nicht erwünscht ist und ich hätte es wie bisher beim Rauchverbot akzeptiert. Aber gleich mit Hausverbot drohen..? Da gehe ich lieber von vornherein woanders hin, wo ich gastfreundlicher Speisen und Getränke genießen kann.

  5. Dirk sagt:

    „Die Meinungen sind zwiegespalten. Die einen begrüßen die Entscheidung zum Verbot, die anderen zeigen sich verwundert, warum dann diese Einrichtungen weiterhin Alkohol ausschenken.“

    Für alle die sich wundern warum Alkohol weiter ausgeschenkt wird, die Teilweise Legalisierung von Cannabis des Gesetzgebers, ist sehr unbedacht und holprig passiert.

    Die Restaurants versuchen nur ihre Kunden und Angestellten, vor den passiven genuss der Droge zu schützen.

  6. Super sagt:

    Richtig so. Durch diese ganze gepaffe werden auch unbeteiligte damit belästigt.

  7. Vollkommen ok! sagt:

    Muss ja auch nicht sein!
    Rücksicht auf andere zu nehmen, tut nicht weh!

  8. Steve sagt:

    Saufen und Rauchen ist aber absolut ok. Das passiert halt, wenn die Aufklärung nicht vorhanden ist und weiterhin liebe dumme Stammtischparolen gegrölt werden

  9. Forst sagt:

    Man kann etwas ohne letale Dosis „nicht zulassen, um uns zu schützen“ – Jedoch gleichzeitig Nervengift ausschenken, welches jährlich tausende Todesfälle verursacht, der Alkohol. So eine Doppelmoral und Scheinheiligkeit zeigt hier klar das beschränkte Denken oder einfach nur Dummheit.

    • Rotznase sagt:

      Sicherlich ist die Begründung des Gesundheitsschutzes streitbar, vor allem wenn das Rauchen weiterhin erlaubt ist.
      Dennoch ist es legitim den Cannabiskonsum in Biergärtem zu verbieten, da Angestellte und andere Gäste, gerade wenn sie dem länger ausgesetzt sind auch an der frischen Luft quasi passiv „high“ werden können und das muss nun wirklich nicht sein, zumal sicherlich auch einige mit einem Kraftfahrzeug dort hingekommen sind.

      • Horst sagt:

        Das ist völliger Unsinn. Dafür gibt es keine Belege. Wenn es nicht gerade die Raucherkneipe ist, in der die Hälfte der Gäste einen Joint raucht, besteht diese Gefahr nicht. Erst recht nicht draußen. Und ob Tabakrauch an sich die Angestellten gesundheitlich belastet, das interessiert dann keinen.

    • etu sagt:

      Wer wenig Geist besitzt, sollte sich zurückhalten. Man sollte soviel Verstand besitzen, die Schädigung beider Arten zu unterscheiden. Alkohol jeder für sich, Cannabis hat der Nachbar mit den Schaden. Wer es braucht, soll es in einer Ecke für sich allein genießen. Nun wird die Menschheit noch schneller verblöden. Cannabis sollte als Heilmittel genutzt werden und nicht zum verblöden. Die Lokalitäten sollten alle so handeln.

      • Gibbi sagt:

        Kiffen verblödet nicht, ich kiffe, seit ich 16 bin und habe 6 Programmiersprachen gelernt, mache mich gerade Selbständig. Alkohol Degeneriert Absolut. Cannabis hilft dem Körper, Anti-TumoraleEigenschaften, etc… Oh man

        Dann sollte Alkohol und Zigaretten auch Konsequent in diesen Einrichtungen Verboten werden.

        • einhaneuer sagt:

          Dennoch sollte man es nicht Verharmlosen.

          • bin_gespannt sagt:

            Was ist gefährlicher an Cannabis als am verharmlosten Alkohol.

            Den bekommen Kinder ab 16, es wird Werbung gemacht, ich darf vor der Schule und der Kita trinken.

            Am Alkohol sterben jedes Jahr über 50000 Menschen allein in der BRD. Und die Sucht verursacht Kosten von über 57 Milliarden Euro pro Jahr.

            Allein auf Cannabis ist weltweit kein einziger Todesfall jemals nachgewiesen worden!

        • Ball flachhalten! sagt:

          „und habe 6 Programmiersprachen gelernt…“

          Für korrektes Deutsch hat es deshalb also nicht mehr gereicht, wie man an deinem Geschreibsel sehen kann.

  10. Peter sagt:

    “ die anderen zeigen sich verwundert, warum dann diese Einrichtungen weiterhin Alkohol ausschenken.“

    Passivtrinken, oder was ist hier der Grund für die Verwunderung?

  11. nicht schlau sagt:

    Das ist aber nicht sehr schlau von den Gastronomen, denn wie wir wissen, die Loserdroge macht schließlich hungrig. 😀

  12. Kevin S. sagt:

    Wenn dann in den Bereichen normal geraucht werden darf, hätten wir hier aber einen Fall von Diskriminierung. Oder?

    • Kioskkatze sagt:

      Im Grunde gilt das allg. Rauchverbot. Gastroeinrichtungen, die das Rauchen zulässig gestatten, müssten m.M.n. an der Eingangstür, das gekifft wird auch Kennzeichnen, damit auf möglichen passiv Konsum hingewiesen wird. Dafür bedarf es eine Novellierung des NRauchSchG.

  13. Sabine Hoyka sagt:

    Freier Rausch für freie Bürger.

  14. Das ist... sagt:

    … absolut zu begrüßen und das Staatsversagen wird hoffentlich konsequent nicht geduldet.

  15. Friedrich Chiller sagt:

    Vielleicht liegt es auch daran, dass die Gastronomen daran nix verdienen?
    Wenn es auf der Karte stehen würde, wäre es eventuell was anderes.

    • Nico sagt:

      So sieht es aus, aber am Tabak verdienen die Gastronomen auch nichts und müssen aber Aschenbecher und Müll entsorgen sowie reinigen.
      …Bezahlt keiner…

      • Friedrich Chiller sagt:

        „..müssen aber Aschenbecher und Müll entsorgen sowie reinigen.“
        Das stimmt nur teilweise, da in vielen Einrichtungen Rauchverbot herrscht.
        „…Bezahlt keiner…“
        Stimmt auch nicht, weil es ja in der Arbeitszeit passiert!

    • cashy sagt:

      So sieht´s aus! Kiffer „saufen“ sich auch nicht die Birne voll, d.h.die Wirtschaft verdient an ihnen natürlich auch nicht so gut.

    • Horst sagt:

      Dann sollten die Gastronomen das doch einfach so sagen? Mein eigenes Bier darf ich ja auch nicht mitnehmen. Warum versteckt man sich hinter fadenscheinigen Argumenten?

  16. Mir kömmts sagt:

    “Damit schütze ich mich, mein Personal und all meine Gäste vor dieser „Droge“.

    Ich muss zugeben, ich bin beeindruckt von diesem Mann (?). Der trägt bestimmt auh täglich Windel im Gesicht, um sich und Andere „zu schützen“.

    👍

  17. Der wahre Exilhallenser sagt:

    Bei Geld hört die Freundschaft auf, denn am Fusel wird verdient, am Joint nicht👎

    • Gibbi sagt:

      Nur zu dumm, dass der Alkoholkonsum seit Jahren abnimmt und überall wo Cannabis legalisiert wurde, noch drastischer weniger Nikotin und Alkohol konsumiert wird. Langfristig könnten sie Gastronomen sich selber schaden.

  18. Prognose sagt:

    Hausrecht – gutes Recht – gehen die Kunden halt wonanders hin.

    • Friedrich der Große sagt:

      NRauchSchG regelt das ganze doch. Jeder nach seiner Fasson, wie der Olle Fritz schon sagte nach Recht und Ordnung. Ich bin sogar hierzu noch für ne Infopflicht seitens der Betreiber von Raucherkneipen/Shishabars, damit man nicht noch passiv mitkifft und die nä Verkehrskontrolle dann zum Desaster werden könnte.

    • Rebell sagt:

      Da sieht die Prognose für die Kunden auch nicht besser aus …Hausrecht!
      Du wirst es aber verkraften.

  19. Wintersonne sagt:

    Da würde es sich anbieten in allen Verkaufseinrichtungen und Gaststätten , welche Alkohol verkaufen, den Jugendschutz zu beachten. Dieses Problem wird statistisch hier bereits seit 1979 erfasst über regelmäßigen Alkoholkonsum von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in Deutschland bis 2021, die mindestens wöchentlich Alkohol konsumiert haben. Veröffentlicht von Statista Research Department, 16.01.2024.

  20. Nico sagt:

    Gastfeindlich und absolut unkooperativ sowie unkreativ.
    Willenlos sich nicht auf Kiffer einzustellen, plötzlich sei es ne Droge 😂😂😂…jajaja…verkauft lieber eure Krebs Cokain Cola ihr dämlichen Heuchler.
    Solche Hütten werden bald um ihre Existenz bangen, zu unfähig ne ordentliche Raucherecke einzurichten.

  21. Nico sagt:

    Wo haben die Kiffer eigentlich ihr Zeug her??
    Es ist seit 01.04. erlaubt, ja aber nur zum Anbau und zum Konsum…Kauf und Verkauf findet nicht statt, quasi Verbot.
    Also meine Frage jetzt an unsere Politik, welche doch erfolgreich gegen die Schwarzmarkt Händler vorgehen wollte.
    Woher hatten die am 01.04. versammelten 1500 Berliner am Brandenburger Tor das Cannabis her?
    Selbstanbau ist ausgeschlossen, frei verkäuflich gibt es lediglich CBD haltiges Zeugs…also auch ausgeschlossen!!?
    Bleibt ja nur der illegale Erwerb / Schwarzmarkt übrig, oder bin ich etwa Blöd??

    • bin_gespannt sagt:

      „Es ist seit 01.04. erlaubt, ja aber nur zum Anbau und zum Konsum…“

      Seit 1.4.24 ist der Besitz und Anbau erlaubt!

      Antwort zum letzten Satz von dir: Ja. Schon mal daran gedacht das man auch etwas verschenken könnte?

      • aufpassen sagt:

        >>verschenken

        Erwerb ist nicht nur Kauf.

        • bin_gespannt sagt:

          Der Erwerb ist auch nicht verboten!

          Mach dich schlau und zeige einen Link wo steht das der Erwerb für über 18 Jährige seit dem 1.4 . verboten ist.

          Bevor einen weiteren Kommentar schreibst!

          So ersparst du allen, viele deiner Sinnlosen Kommentare.

          • es geht wieder los sagt:

            Aus dem „Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis“ (Konsumcannabisgesetz) vom 27.03.2024, inkraftgetreten am 01.04.2024:

            §2 Umgang mit Cannabis
            (1) Es ist verboten,
            (…)
            4. mit Cannabis Handel zu treiben,
            (…)
            7. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
            8. Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen,
            9. Cannabis zu verabreichen,
            10. Cannabis sonst in den Verkehr zu bringen,
            11. sich Cannabis zu verschaffen oder
            12. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.

            https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html

            • bin_gespannt sagt:

              Warum hast du die ersten 3 Punkte aus deinem Link weggelassen?

              § 2 Umgang mit Cannabis

              (1) Es ist verboten,

              1.Cannabis zu besitzen,

              2.Cannabis anzubauen,

              3.Cannabis herzustellen,

              • mitdenken bitte sagt:

                Weil es um Erwerb ging, Großer.

                Zur Erinnerung:

                „zeige einen Link wo steht das der Erwerb für über 18 Jährige seit dem 1.4 . verboten ist.“

                Besitz, Anbau und Herstellung ist kein Erwerb. Glaubst du hoffentlich auch ohne Link.

              • Horst sagt:

                Weil diese 3 Punkte in einem anderen § dann relativiert werden.

              • bin_gespannt sagt:

                Schau mal auch aus deinem Link.

                „Abschnitt 1
                Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen“

                Ein kompletter eigener Abschnitt über die Weitergabe von Cannabis nanu, wie kann das sein?

                Und hier sogar noch einer: „Abschnitt 3
                Kontrollierte Weitergabe und Sicherung von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen“

                Kontrolierte Weitergabe damit es jemand anderes erwerben kann. Na wer hätte das gedacht, du jedenfalls nicht!

                Paragraf 21 auch sehr toll:

                „§ 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial, Verordnungsermächtigung“

                Was da so alles zum Erwerb drinnen steht, Klasse. 🙂 🙂 🙂

                Ihr werdet es nie lernen. 🙂 🙂 🙂

              • probier nochmal sagt:

                Erwerb war gefragt. Zur Not den Duden bemühen.

                Gibt es Anbauvereinigungen? Nein.

              • bin_gespannt sagt:

                Der Erwerb war schon vor dem 1.4.24 legal, hättest du auch wissen können wenn du dich mal mit dem Thema beschäftigt hättest.

              • mit dem Thema beschäftigt sagt:

                Der Erwerb war nicht schon vor dem 1.4.24 legal und ist es auch seitdem nicht. Das Gesetz wurde bereits zitiert. Da sind die ersten 3 Worte besonders wichtig.

              • bin_gespannt sagt:

                Natürlich, per Rezept aus der Apotheke.

                So wie seit 1.4.24 25 Gramm auf der Straße herumgetragen werden dürfen, aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen.

              • Anzünder sagt:

                Es ist verboten und du willst nicht zugeben, schon wieder falsch gelegen zu haben. Vermutlich wusstest du wirklich nicht, was Erwerb alles umfasst. Geschenkt. In der Apotheke hat man Cannabis auch vor dem 1.4.24 bekommen können. Das gesetzliche Verbot besteht trotzdem. Das wolltest du wissen. Kannst noch dreimal aufstampfen. Es ist verlinkt. Darauf pochst du doch immer. Jetzt musst du es einfach nur noch akzeptieren.

                Für Schwitzer wie dich ist THC übrigens die optimale Kur. Bringt Ruhe rein und erweitert den Blick. Haben und konsumieren darfst du es ja, falls du mindestens 18 bist. Reicht sogar biologisches Alter…

              • bin_gespannt sagt:

                Deine Worte: “ In der Apotheke hat man Cannabis auch vor dem 1.4.24 bekommen können. “

                Und du schreibst im selben Kommentar dass der Erwerb verboten ist?

                „Es ist verboten und du willst nicht zugeben, schon wieder falsch gelegen zu haben.“

                Passt nicht zusammen, sollte selbst dir auffallen.

              • Lass los! sagt:

                Einfach das Gesetz lesen, Großer. Es ist oben zitiert und verlinkt.

              • bin_gespannt sagt:

                Warum hast du es denn nicht gelesen, wenn du schon so lange den Link rausgesucht hast?

                㤠34 Strafvorschriften
                (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer…..

                …..entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 12
                a)
                mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag erwirbt oder entgegennimmt,“

                Bedeutet bis einschließlich 25 Gramm darf man es entgegennehmen und erwerben.

                Tja wer hätte das Gedacht aber es steht wirklich drinnen, wenn du dich ganz doll anstrengst, findest du es vielleicht auch.

              • nimm das L sagt:

                Da ist die Strafe geregelt. In §2 ist das Verbot geregelt. Das wolltest du wissen. Nun weißt du es. Versuch damit umzugehen.

              • bin_gespannt sagt:

                Es wird also was verboten, aber wenn ich dagegen verstoße nicht bestraft wird?

                Meine Güte, das muss einmalig sein in der BRD.

                Es ist verboten bis einschließlich 25 Gramm zu erwerben, aber bestraft werde ich erst ab 26 Gramm die ich erwerbe, oder was willst du nun damit sagen?

                Du kommst da nicht mehr raus, Kleiner.

              • nimm das L sagt:

                Es ist verboten, Cannabis zu erwerben. So steht es im Gesetz. Das wolltest du wissen. Nun weißt du es. Ist auch nicht einmalig in der BRD, nicht mal in Halle.

              • bin_gespannt sagt:

                Richtig endlich hast du es.

                Ab 26 Gramm ist es verboten Cannabis zu erwerben, alles darunter ist erlaubt. So wie es im Gesetz steht.

              • nimm das L sagt:

                Es ist auch bei weniger als 26 Gramm verboten. Jeglicher Erwerb. Steht so im Gesetz. Du musst es nur lesen.

              • L sagt:

                Dort steht auch Anbau und Besitz sind verboten. Doch wenn man weiterliest, erfährt man von den Ausnahmen.

              • na endlich sagt:

                Anbau und Besitz sind waaas?

              • bin_gespannt sagt:

                Steht alles in deinem Link.

                Genau was beim Erwerb zu beachten ist.

                Aber du willst ja nicht lesen was du verlinkt hast.

                Selbst voriges Jahr gab es schon Menschen die Cannabis legal in der BRD erworben haben.

                Stichwort Apotheke.

              • Tanz! sagt:

                Aus dem Gesetz, nach dem du fragtest:

                „Es ist verboten…“

                Das Gesetz ist vom 1.4.2024, voriges Jahr war 2023, auch in Apotheken.

    • Wahnfried sagt:

      Zumindest ist die Wahl des Mediums für Deine Frage nicht so glücklich gewählt.

    • Horst sagt:

      Nein. Wer vor dem 1.4. noch heimlich angebaut hat, hat jetzt ganz legale Pflanzen.

  22. Alex sagt:

    Wenn das Rauchen von Nikotinprodukten hier auch verboten ist, klar, verständlich. Wenn nicht, und dann auch noch ironischer weise Alkohol ausgeschenkt wird, nun, dann wäre das wieder einmal eine sehr unverhältnismäßige und kümmerliche Vorstellung. Jedenfalls würde ich diese Gastronomen einfach direkt meiden.

  23. HalbVollesGlas sagt:

    Ganz einfache Antwort. Mit Alkohol machen die Gastronomen Geld und mit Cannabis nicht. Wer denkt, das es einen anderen Grund gibt/braucht, lebt in genau der selben Illusion wie Maggus und die CSU

    • Gibbi sagt:

      Könnten doch Geld damit machen, also dem drumherum.

    • Horst sagt:

      Warum sagen die Gastronomen das dann nicht genau so? Das wäre ehrlich und jeder hätte dafür Verständnis.

      • verstehe ich ehrlich genau sagt:

        Mit welchen Gastronomen hast du dich darüber unterhalten?

        • Horst sagt:

          Ich beziehe mich auf die Aussagen aus dem Artikel.

          • hm. sagt:

            Also mit keinem und du weißt gar nicht, was Gastronomen sagen.

            Warum dann so aufgeregt?

            • Horst sagt:

              Häh? Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Dort steht, was die Gastronomen sagen. Und allein darauf beziehe ich mich. Oder haben die Gastronomen gar nicht gesagt, was ihnen im Artikel unterstellt wird? Bist du sicher dass es dir gut geht?

              • hm. sagt:

                Dort steht nicht, was die Gastronomen sagen, dort steht, was zwei Gastronomen bei Facebook geschrieben haben. Was die anderen beiden erwähnten Gastronomen konkret geäußert haben und wie/wo, ist nicht überliefert. Wird aber auch kein persönliches Gespräch gewesen sein, sondern ähnlich wie ein Facebook-Post eine (halb-)öffentliche Mitteilung.

                Du willst (von den Gastronomen) wissen, warum sie sagen, was sie sagen bzw. warum sie nicht sagen, was du glaubst, das sie sagen sollten, weil ein Nutzer namens „HalbVollesGlas“ einen Kommentar im Internet geschrieben hat.

                Sollte dein Wunsch nach mehr Information tatsächlich ernst gemeint sein, und viel spricht nicht dafür, dann solltest du deine Frage an die Gastronomen richten. Nicht an mich, nicht an „HalbVollesGlas“ und auch nicht die Verfasser des Artikels. Denn niemand von uns hat mit den Gastronomen darüber gesprochen.

  24. klausklaus sagt:

    die coolen dudes gingen dort nicht und werden jetzt auch nicht damit anfangen. keine probleme.

    • 🤔 sagt:

      Welche Sprache ist das?

      • Altsprachler sagt:

        Neo-Hallenisch.
        Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.


        Wörterbuch und Grammatik kannst Du bei mir bestellen, falls Interesse. Habe sogar noch eine imitierte Ausgabe rumzuliegen. In Dinosaurier-Leder, 4°, in 2 Bdn., Wiederau 1521 (oder 22), sehr selten. Falls Interesse mach mal ein Angebot.

  25. einhaneuer sagt:

    Wird woanders geraucht.
    Oder auf Öffentlichen Grund&Boden vor dem Lokal wo der Wirt nüscht sagen kann:P

  26. Alex Bonaker sagt:

    Das Problem ist das der Alkohol zur Volksdroge geworden ist den man Tolleriert in meinen Augen hätte man mit dem Cannabis Konsum vor Jahrzehnt offener umgehen müssen, in dieser Sache hat die Regierung zu viel Zeit verschlafen

  27. Kergan sagt:

    Tja, wenn man geistig auf dem Niveau eines Unionspolitikers (oder etwas schlimmerem) hängen bleibt, kann ich solche Entscheidungen schon verstehen. Was der Bauer nich kennt und so. Außerdem schmälert das bestimmt den Umsatz, Kiffer saufen ja nicht so viel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.