Klagen gegen Corona-Eindämmungsverordnung ohne Erfolg – Maßnahmen nicht unverhältnismäßig
Hotels und Restaurants sind zu, es gelten Auflagen für Versammlungen und Kontaktbeschränkungen. Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Eindämmungsverordnung zurückgewiesen.
22 Antragsteller wollten die Corona-Auflagen zu Fall bringen. Sie halten die Verordnung für verfassungswidrig, Die Anordnungen verletzen ihrer Ansicht nach die Grundrechte auf Allgemeine Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie sowie Unverletzlichkeit der Wohnung und widersprächen dem Schutz von Ehe und Familie und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss über den Erlass einer Einstweiligen Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung entschieden. Hierbei überwiege die Notwendigkeit für eine Fortgeltung der Regelungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache: Die Nachteile für den Infektionsschutz und seine Schutzgüter, die entstünden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würden, seien schwerer zu gewichten als die ihnen gegenüberstehenden Nachteile für die betroffenen Rechtsgüter, auch wenn sich die Regelung im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese.
Das Landesverfassungsgericht sah bei der grundrechtlichen Abwägung der Rechtsgüter keinen Ansatzpunkt für eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Es ließ aber Zweifel an den formellen Voraussetzungen der Verordnungsregelungen erkennen. Diese seien im Rahmen des Normenkontrollverfahrens einer näheren Prüfung zu unterziehen. Hierbei stellte es insbesondere heraus, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise keine ausreichende Rechtsgrundlage für die bloße Fortschreibung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung biete. Daneben hat es die Klarheit des Regelungskonzeptes hinterfragt und hierbei insbesondere Anforderungen an Lesbarkeit der Normstruktur, Stimmigkeit und Übersichtlichkeit der Regelungssystematik und die Verständlichkeit des Anwendungsbereichs der Bestimmungen formuliert.
Was haben die denn gedacht?
Dass sich das morbide System hinterfragt?
Du weißt so wenig doch du schwätzt so viel…
Big Brother is watching you.
Weniger als Du kann man doch nun aber kaum wissen! Kauf Dir mal eine Tüte Kommata!
Kein Wunder, alle gleichgeschaltet. Mal sehen, wann der Kurschluss kommt.
Gesundheit geht vor, Geschäfte zu machen‘. Ende
Wo warst du, als das Gesundheitssystem privatisiert wurde?
Genau, alle bleiben zu Hause. Keine Verkehrstoten mehr. Dafür häusliche Gewalt – Mist! Alle Väter vorsorglich in den Knast.
Tja, das ist nunmal Demokratie. Du kannst überall klagen, wenn du dich im Unrecht fühlst, du hast keine Nachteile daraus zu befürchten (man stelle sich vor, zu DDR Zeiten wäre man vor Gericht gezogen, weil einem was nicht passt), aber du bekommst nicht automatisch Recht, nur weil du dich im Recht siehst und auch wenn man vielleicht Bürger ist und nur ein kleines Rad im Ganzen ist, macht einen das nicht automatisch zu etwas Besserem, dem man aus Prinzip Recht geben muss.
Der Richter der das entschieden hat, kann ja gerne die Löhne ausgleichen, die verloren gehen deswegen.
Firmen gehen pleite = nicht unverhältnismäßig
Das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Genau, Menschenleben sind da zweitrangig.
ein Richter entscheidet doch nicht nach Gutdünken ( Leider ) er entscheidet noch Gesetzeslage! Das wäre ja so, als müsste ein Straßenbahnfahrer jeden Gast Geld geben, weil die HAVAG mal wieder die Preise erhöht hat
„Es ließ aber Zweifel an den formellen Voraussetzungen der Verordnungsregelungen erkennen. […] Hierbei stellte es insbesondere heraus, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise keine ausreichende Rechtsgrundlage für die bloße Fortschreibung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung biete. “
Na, das wird ein harter Aufschlag für die Verordnung der Landesregierung und die darauf aufsetzenden Erlässe der lokalen Kleinkönige.
Man merkt, die Leute feiern die Gerichte, wenn sie Zusammenkünfte der Leugner und Staatsfeinde in Leipzig für ok befinden, aber kreischen, wenn die Verordnungen, die Menschen schützen sollen, auch für ok befunden werden. Verrückte Welt