Landesverwaltungsamt will Wiegands Gehalt kürzen, der klagt dagegen
Der eigenmächtige Baubeginn am Gimritzer Damm im Jahr 2013, der Grundstücksverkauf im Charlottenviertel 2016 und der Stellenplan 2013 werden nun Thema einer Klage vorm Verwaltungsgericht Magdeburg.
Wegen jener Vergehen hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bereits im vergangenen Jahr eine Kürzung des Gehaltes von Oberbürgermeister Bernd Wiegand um ein Fünftel für ein halbes Jahr verfügt. Wiegands Widerspruch dagegen hat das Amt nun zurückgewiesen. Gegen diese Kürzung seiner Dienstbezüge richtet sich Wiegands Klage.
„Die damaligen Entscheidungen waren rechtmäßig, die Verfügung des Landesverwaltungsamtes ist eindeutig fehlerhaft“, sagt Wiegand zu seinen damaligen Beschlüsse. „Hinzu kommt, dass das Landesverwaltungsamt zum wiederholten Male wichtige Zeugenaussagen nicht anerkennt und den Oberbürgermeister für jede Amtshandlung eines jeden Mitarbeiters in der Stadtverwaltung persönlich verantwortlich machen will.“
Das Landesverwaltungsamt ist der Auffassung, Wiegand habe bei den Entscheidungen die Zuständigkeiten des Stadtrates nicht beachtet hat. Dieser Auffassung hätten sowohl Juristen der Stadtverwaltung als auch externe, in den jeweiligen Gebieten spezialisierte Juristen widersprochen, heißt es dazu von der Stadt.
Sie haätten die Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt geprüft, begleitet und befürwortet. Das Landesverwaltungsamt selbst sei damals in diese Prüfungen einbezogen gewesen. Ungeachtet der unterschiedlichen Positionen zur Frage der Zuständigkeiten zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister sei es zudem zu keinem Zeitpunkt zu materiellen Einbußen am Vermögen der Stadt gekommen. Dies habe auch das Landesverwaltungsamt bestätigt.











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