Landesverwaltungsamt will Wiegands Gehalt kürzen, der klagt dagegen
Der eigenmächtige Baubeginn am Gimritzer Damm im Jahr 2013, der Grundstücksverkauf im Charlottenviertel 2016 und der Stellenplan 2013 werden nun Thema einer Klage vorm Verwaltungsgericht Magdeburg.
Wegen jener Vergehen hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bereits im vergangenen Jahr eine Kürzung des Gehaltes von Oberbürgermeister Bernd Wiegand um ein Fünftel für ein halbes Jahr verfügt. Wiegands Widerspruch dagegen hat das Amt nun zurückgewiesen. Gegen diese Kürzung seiner Dienstbezüge richtet sich Wiegands Klage.
„Die damaligen Entscheidungen waren rechtmäßig, die Verfügung des Landesverwaltungsamtes ist eindeutig fehlerhaft“, sagt Wiegand zu seinen damaligen Beschlüsse. „Hinzu kommt, dass das Landesverwaltungsamt zum wiederholten Male wichtige Zeugenaussagen nicht anerkennt und den Oberbürgermeister für jede Amtshandlung eines jeden Mitarbeiters in der Stadtverwaltung persönlich verantwortlich machen will.“
Das Landesverwaltungsamt ist der Auffassung, Wiegand habe bei den Entscheidungen die Zuständigkeiten des Stadtrates nicht beachtet hat. Dieser Auffassung hätten sowohl Juristen der Stadtverwaltung als auch externe, in den jeweiligen Gebieten spezialisierte Juristen widersprochen, heißt es dazu von der Stadt.
Sie haätten die Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt geprüft, begleitet und befürwortet. Das Landesverwaltungsamt selbst sei damals in diese Prüfungen einbezogen gewesen. Ungeachtet der unterschiedlichen Positionen zur Frage der Zuständigkeiten zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister sei es zudem zu keinem Zeitpunkt zu materiellen Einbußen am Vermögen der Stadt gekommen. Dies habe auch das Landesverwaltungsamt bestätigt.
In Zeiten der Corona-Krise ,muss Bernd Verständnis und Opfer bringen. Viele AN müssen auch Opfer bringen.
Ich finde ,dass alle Staatsdiener weniger Gehalt in durch Corona erhalten sollten. Der Bundesfinanzminister Scholz und Merkel würden es den Staatsdienern mit einem Dank würdigen.
Also doch „Kunde“ beim Jobcenter! Oder ist es nur NEID???
Viel besser: Wachmann, beschäftigt beim Land! Also selbst ein Staatsdiener. ?
Wie ,wer, was ?
Ich verstehe nur Bahnhof .
Die Kürzungen der Bezüge des OB aufgrund des vom Landesverwaltungsamt dargestellten / behaupteten Dienstvergehens in 2013 und 2016 haben nun aber nichts mit der Coronakrise zu tun.
Hast Du noch nicht bewusst,dass jetzt Corona für alles gerade stehen muss ? In der Politik ist sie das.Hör dir Mal die Politiker an,wer Schuld ist.
„Landesverwaltungsamt will Wiegands Gehalt kürzen“
„hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bereits im vergangenen Jahr eine Kürzung des Gehaltes von Oberbürgermeister Bernd Wiegand um ein Fünftel für ein halbes Jahr verfügt.“
Man muss schon den ganzen Artikel lesen, um alles zeitlich einordnen zu können.
Das ist nie verkehrt. Ein guter Vorsatz!
Deichbau hat Papenburg den Schaden abgefangen, Scheibe muss die Sparkasse helfen. Die Filetstücke wurden zwar am Stadtrat vorbeigetrickst, den Schaden durch entgangenen Gewinn muss er nicht übernehmen; nur eine kleine Gehaltskürzung, soviel Übernahme von Verantwortung muss drin sein. Wenn es eng wird drückt der große Macher die Verantwortung gerne ab.
Und mit deutlicher Mehrheit wiedergewählt. Ohne dein Zutun. Oder gerade deswegen? ?
Wann und wo werden Politiker für Fehler in ihrem Dienst zur Kasse gebeten? Ich kenne keinen Einzigen. Ach so, natürlich sind es alles Parteigänger, da schützt die Partei.Ich denke nur an den Lehrermangel und die Kosten für den Tunnel des Leipziger Hauptbahnhof…!
Ein Bürgermeister sollte nur Dinge verfügen, wenn er den Rat hinter sich weiß.
Der aber wurde nach meinem Wissen nicht befragt bei/ vor den Baumfällungen 2013, die ich übrigens symptomatisch finde für seine ganze Tätigkeit. Beweis: Flächen Charlottenviertel.
Also eine Art Ein-Parteien-System, wo immer ein mehr oder weniger einstimmiger Beschluss gefasst wird. Hm…das könnte funktionieren. Seltsam, dass das bisher noch niemand probiert hat.
Wiegand ist Bürgermeister und kein Ratmeister. Wiegand soll das machen ,was die Bürger wollen und nicht was der Rat beschließt.Wie wir feststellen können,macht der OB weder das was der Bürger will noch was der Rat will.
Daher liebe Elfriede, ist dein erster Satz verkehrt.