LKA Sachsen-Anhalt bei Schlag gegen Enkeltrick beteiligt – Schaden von 5 Millionen Euro verhindert
In einem internationalen Verbundeinsatz des Landeskriminalamtes Berlin zur Bekämpfung des Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler von Polizeifachdienststellen aus 15 Bundesländern, des Bundeskriminalamts, aus Luxemburg, Österreich, Polen, der Schweiz, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sowie von Europol im Rahmen zweier sogenannter Action Weeks vom 25. November 2024 bis zum 6. Dezember 2024 gegen Betrügerinnen und Betrüger vor, die mithilfe von Schockanrufen unter der Legende „Verkehrsunfall“ ihr Opfer um ihr Erspartes bringen.
Unter der Leitung des Landeskriminalamtes beteiligten sich die Polizeiinspektionen des Landes Sachsen-Anhalt an den Action Weeks. Es handelt sich hierbei um den bereits dritten länderübergreifenden Einsatz zu diesem Phänomen, welcher durch das LKA Berlin initiiert wird.
Durch die Maßnahmen, an denen täglich etwa 1.000 Einsatzkräfte beteiligt waren, konnten insgesamt 74 Enkeltricktaten und ein Schaden in Gesamthöhe von etwa 5 Millionen Euro verhindert werden.
In Sachsen-Anhalt kam es im Zeitraum der Action Weeks zu insgesamt 10 Versuchstaten und einer vollendeten Betrugsstraftat im Bereich Naumburg, bei der ein Schaden in Höhe von 70.000,00 EUR eingetreten ist. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.
Was bedeutet Schockanruf? Die Betrüger setzen bewusst auf einen Schockmoment (in diesem Fall die Beteiligung eines nahen Angehörigen in einem schweren Verkehrsunfall) und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen.
So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen.
Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu prüfen.
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
- Sprechen Sie mit Ihren Verwandten und Angehörigen im Vorfeld über diese Thematik und vereinbaren sie ein gemeinsames Codewort, dass genutzt werden kann, um sicher zu gehen, dass es sich beispielsweise bei der „vermeintlichen Tochter“ auch tatsächlich um die eigene Verwandte handelt.
Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.
Wir sind zu human gegenüber solchen Verbrechern.
Was schlägst du denn da vor? Femeurteil im Steinbruch oder Kiesgrube? Cum-Ex wird auch kaum bestraft