Mit 100 km/h über die LuWu vor der Polizei abgehauen: Amtsgericht macht heute einer Ascherslebenerin den Prozess wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen

Der in Aschersleben geborenen Angeklagten wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und tateinheitlich hierzu das vorsätzliche Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, begangen in Halle (Saale) am 02.01.2025.
An dem oben genannten Tattag, gegen 2:30 Uhr soll die Angeklagte, welche nicht über die zum Führen eines PKW erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, mit ihrem Pkw Chevrolet im Innenstadtgebiet der Stadt Halle (Saale) unterwegs gewesen sein. Da den Polizeibeamten P und M im Rahmen ihres Streifendienstes dieser Pkw wegen eines defekten Scheinwerfers aufgefallen war, entschlossen sie sich das Fahrzeug zu kontrollieren und schalteten zu diesem Zweck das Anhaltesignal „STOP Polizei“ ein. Im folgenden soll die Angeklagte bei „Rot“ die Kreuzung Gudrun-Goeseke-Straße/Ludwig-Wucherer-Straße in Richtung Reileck befahren haben.
Kurze Zeit später habe die Angeklagte ihr Fahrzeug wegen des Anhaltesignals der Polizei zunächst gestoppt. Als die Polizeibeamten jedoch aus dem Funkstreifenwagen gestiegen waren und mit der Kontrolle beginnen wollten, soll die Angeklagte plötzlich angefahren sein und im weiteren Verlauf mit einer maximalen Geschwindigkeit von ca. 100 km/h (bei erlaubten 30 km/h) die Ludwig-Wucherer-Straße befahren haben. Unter Mithilfe weiterer Polizeibeamter konnte das Fahrzeug der Angeklagten einige Zeit später in der Karl-Liebknecht-Straße auf Höhe der Hausnummer 28 gestellt werden.
Die Angeklagte ist bereits mehrfach – auch einschlägig – strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Das Gesetz droht für das der Angeklagten vorgeworfene verbotene Kraftfahrzeugrennen die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe an. Die weiter der Angeklagten vorgeworfene Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.
Wie wollen die denn gerichtsfest beweisen, dass die „mit einer maximalen Geschwindigkeit von ca. 100 km/h“ gefahren ist? Ich glaube kaum, dass die erstens ein geeichtes Messgerät oder eine Kamera dabei hatten und dass die, wenn doch, auf dem kurzen Stück eine sinnvolle Messung hinbekommen hätten.
vielleicht gibt es ja eine Kamera mit Zeit Code (Verkehrszählungskamera oder in einem Geschäft) und eine einfache math. Rechnung ….schon hat man die „ungefähre Geschwindigkeit! Bei 30km/h spielt es dann doch keine Rolle ob 85 oder 95 denn das ändert an den 2 Jahren nix mehr !!! + das eine Jahr wegen „kein Führerschein“ sollten 3 Jahre in total sein, die man Ruhe hat vor der „Dame“ ……………………SOLLTEN :-)!!!!!
Oh, na dann müssen die sie wohl freilassen!
Als ob das der einzige Punkt wäre, für den man sie belangen könnte!
Leg Dich wieder hin und sei stolz, dass Du noch nie bei Action warst!
In welcher Bildungseinrichtung hast Du gepennt?
Wie wäre es versuchen Mord mit einzubeziehen? Wer sich so verhält, beabsichtigt Menschen zu töten.
Die Frau ist ja hochgradig gefährlich. So durch die Stadt zu brettern.
Die sollte ihre Fleppe die nächsten 20 Jahre loswerden.
Was soll das bringen? Im Text steht doch schon, dass sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt hatte. Man braucht keine „Fleppe“ um mit dem Auto zu fahren.
@Binärcode
Gerichtsfest ist nach einigen Urteilen hierzu die Zeugenaussage der Polizeibeamten zum abgelesenen Tachowert. Da wird eine großzügige Toleranz gewährt, je nach Richter zwischen 10 und 20% des Tachowertes und dann ist das Ding durch.
Und wo hätten die Polizeibeamten den Tachowert abgelesen?
Zweifelst du etwa an den Aussagen eines zertifizierten Internetfachexperten?!?
Die gehört weggesperrt.
Musst du verstehen. Das war was medizinisches😉
Ja. Möglichst mit 100 km/h in den Knast.