Mit 100 km/h über die LuWu vor der Polizei abgehauen: Amtsgericht macht heute einer Ascherslebenerin den Prozess wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen

13 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Wie wollen die denn gerichtsfest beweisen, dass die „mit einer maximalen Geschwindigkeit von ca. 100 km/h“ gefahren ist? Ich glaube kaum, dass die erstens ein geeichtes Messgerät oder eine Kamera dabei hatten und dass die, wenn doch, auf dem kurzen Stück eine sinnvolle Messung hinbekommen hätten.

    • thomschlau sagt:

      vielleicht gibt es ja eine Kamera mit Zeit Code (Verkehrszählungskamera oder in einem Geschäft) und eine einfache math. Rechnung ….schon hat man die „ungefähre Geschwindigkeit! Bei 30km/h spielt es dann doch keine Rolle ob 85 oder 95 denn das ändert an den 2 Jahren nix mehr !!! + das eine Jahr wegen „kein Führerschein“ sollten 3 Jahre in total sein, die man Ruhe hat vor der „Dame“ ……………………SOLLTEN :-)!!!!!

    • Schweigen ist Gold sagt:

      Oh, na dann müssen die sie wohl freilassen!
      Als ob das der einzige Punkt wäre, für den man sie belangen könnte!

      Leg Dich wieder hin und sei stolz, dass Du noch nie bei Action warst!

    • susi sagt:

      In welcher Bildungseinrichtung hast Du gepennt?

  2. Kevin S. sagt:

    Wie wäre es versuchen Mord mit einzubeziehen? Wer sich so verhält, beabsichtigt Menschen zu töten.

  3. Die Ölv 11 sagt:

    Die Frau ist ja hochgradig gefährlich. So durch die Stadt zu brettern.
    Die sollte ihre Fleppe die nächsten 20 Jahre loswerden.

    • theduke sagt:

      Was soll das bringen? Im Text steht doch schon, dass sie eine gültige Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt hatte. Man braucht keine „Fleppe“ um mit dem Auto zu fahren.

  4. Kraftradler sagt:

    @Binärcode

    Gerichtsfest ist nach einigen Urteilen hierzu die Zeugenaussage der Polizeibeamten zum abgelesenen Tachowert. Da wird eine großzügige Toleranz gewährt, je nach Richter zwischen 10 und 20% des Tachowertes und dann ist das Ding durch.

  5. vivi sagt:

    Die gehört weggesperrt.