Mundschutzpflicht, Veranstaltungsverbot: so soll es in Halle weitergehen

Noch bis zum 19. April gelten die Corona-Anordnungen des Landes. In einem Schreiben an Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff stellt Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand einige Forderungen auf. Diese würden speziell auf die regionalen Besonderheiten in der Stadt Halle eingehen und sollen zunächst ab dem 20. April für 20 Tage gelten.
In diesem Zeitraum bleiben sämtliche Veranstaltungen verboten. Diskotheken können damit beispielsweise nicht öffnen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern und strengste Hygiene-Regeln seien einzuhalten.
Zudem fordert Wiegand das verpflichtende Tragen von mehrlagigem Mund-Nasen-Schutz in Bahnen und Bussen, Einkaufsstraßen und Märkten. „Dringend empfohlen wird der Mund-Nasen-Schutz an Orten, wo die Gefahr besteht, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann“, so Wiegand. Mitarbeiter von Einrichtungen, Unternehmen und Gewerbebetrieben sollen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und falls erforderlich einen Arzt aufsuchen. Rückkehrer aus dem Ausland sollen sich zudem unverzüglich beim Gesundheitsamt melden und in eine 14-tägige Quarantäne gehen.
Das Land wird vorrausichtlich am Donnerstag neue Regeln erlassen.
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