Nach Fund von 150 Gramm Sprengkörper in Halle-Neustadt: laut Polizei keine akute Gefahr – war es ein “Mega-Böller”?
Einen spektakulären Zufallsfund hatte die hallesche Polizei in der Nacht zu Sonntag gemacht. Eigentlich wollte sich ein Auto einer Verkehrskontrolle unterziehen. Doch der Fahrer gab Gas. Erst am Saalecenter war die Flucht zu Ende: das Auto kam nicht mehr weiter.
Neben Drogen hat die Polizei auch einen Sprengkörper mit 150 Gramm Netto-Explosivmasse gefunden. “Bei dem Sprengkörper handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um industriell hergestellte Pyrotechnik ohne Zulassungskennzeichnung für Deutschland”, sagt Polizeisprecher Alexander Hüls. “Eine akute Gefahr ist aufgrund der industriellen Herstellung nicht anzunehmen.”
Der 44 Jahre alte Fahrer und sein 35-jähriger Beifahrer seien nach den polizeilichen Maßnahmen entlassen worden. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts könne man keine personenbezogenen Angaben gegeben, so die Polizei.








Nicht mal zur Nationalität? 🤔
„keine personenbezogenen Angaben“
So schwer ist das doch gar nicht zu verstehen.
Dann ist die Polizei aber sehr inkonsequent.
Vielleicht haben die auch einfach mehr Ahnung als du.
Steht dein Urteil nicht schon längst fest?
Ja, steht es. Aber die Polizei scheint unterschiedliche Maßstäbe beim Persönlichkeitsrecht anzulegen. In manchen Berichten schreiben sie die Nationalität dazu, in diesem nicht. 🤔
„Ja, steht es.“
Dann brauchst du keine weiteren Informationen.
Persönlichkeitsrecht, Lachhaft. Bei dem war abgegangen ist.
Krass, oder? Besitz eines unzulässigen Gegenstands und Flucht vor der Polizei.
Erzähl mal was über dich.
150 Gramm! Das reißt einem den ganzen Arm oder noch mehr weg, wenn man nicht schnell genug wirft.
Wer stellt denn so etwas her?
Es gibt professionelle Feuerwerker. Diese haben genau für solche Dinge Abschussrampen. Wer sowas privat kauft und nutzt muss mit den Folgen selbst im klaren sein.
Die Polizei möchte keinen Diskurs haben. Schließlich darf es ja offiziell kein Racial Profiling geben. Also dann lieber der Text mit dem Persönlichkeitsrecht.
Du solltest nochmal die Definition von „Racial Profiling“ nachschlagen.